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Veranstaltung
Wie weit geht die Freiheit beim Sterben?

Expertentagung diskutiert: Ist das strafrechtliche Verbot von Sterbehilfe verfassungskonform?

Es ist ein derzeit sehr kontrovers diskutiertes Thema: Sterbehilfe - und deren Verfassungskonformität. Bei einer Expertentagung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit diskutieren unter anderem Ärzte über den Paragrafen 217.

Dass jeder über sein Sterben selbst entscheiden kann, ist durch die Grundrechte im Grundgesetz geschützt und wird auch vom Gesetzgeber weitgehend anerkannt. Mit den 2009 erfolgten gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung wurde ein wichtiger Liberalisierungsschritt gegangen, den der Gesetzgeber aber sechs Jahre später durch die repressive Regelung des § 217 StGB konterkariert hat.

Der Umgang mit dem Suizid ist deshalb in Deutschland nur scheinbar liberal. Zwar gibt es kein strafrechtliches Verbot der Selbsttötung, und auch die Suizidassistenz ist grundsätzlich straffrei, dem stehen aber drei Verbote entgegen:

  • § 217 StGB, das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
  • die berufsrechtlichen Verbote ärztlicher Suizidassistenz durch einige Landesärztekammern
  • die staatliche Weigerung in bestimmten Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen, entgegen einm Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. März 2017 (Az. BVerwG 3 C 19.15)

Die Tagung beginnt um 12.30 Uhr mit einem Imbiss. Es folgt eine Begrüßung von Anette Witte, stellvertretende Hauptgeschäftsführeri n der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Werner Koep-Kerstin, Vorstandsvorsitzender der Humanistische Union. 

Es folgen drei Panels mit verschiedenen Experten zu den Themen : „Ist §217 verfassungsgemäß?“, „§ 217 StGB und das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidassistenz“ und „§ 217 StGB und das tödliche Medikament“.


 

Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 9. Mai, um 12.30 Uhr im Humboldt-Universität zu Berlin (Hauptgebäude, Östlicher Lichthof, Unter den Linden 6) und wird voraussichtlich um 19 Uhr enden. Zur Anmeldung geht es hier.