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Veranstaltung
„Da ist Luft nach oben“

In der Debatte um mehr politische Beteiligung von Frauen wurde ein breites Feld von Quote, über Parität bis zu Entscheidungsprozessen geöffnet.
Titel

v.l.n.r. Alexander Hobusch, Dr. Klaus Zeh, Alexandra Eul, Angela Freimuth

© Alexander Bagus

Für Angela Freimuth ist offensichtlich, dass Frauen politisch seit 100 Jahren die gleichen Rechte zustünden. Sie seien inzwischen teilweise sogar besser qualifiziert. Doch während in Ruanda 61 Prozent der Abgeordneten weiblich sind, sind es in NRW gerade mal 27 Prozent. „Da ist Luft nach oben“, unterstrich die Landtagsvizepräsidentin nachdrücklich. Die Steigerungsmöglichkeiten, auch im Bundestag, seien klar vorhanden.

Freimuth

Alexandra Eul und Angela Freimuth

© Alexander Bagus

Freimuth beschrieb Frauen als politisch zurückhaltender. Bei ihnen gingen Familie und Hobbys vor. „Daher müssen wir uns die Frage stellen, ob wir demokratische Prozesse nicht anders gestalten müssen, um mehr Frauen zu erreichen“, erklärte sie. Vorbehalte habe sie hinsichtlich einer Quote für Mandatsträger. Die Frage der Repräsentanz ist für sie in vielen Fragen schwierig: „Was ist mit Behinderten oder Nicht-Studierten, die genauso in den Parlamenten unterrepräsentiert sind?“, fragte sie rhetorisch.

Nur ein Teil eines größeren gesellschaftlichen Diskurses

Die Debatte um Frauenquote und Parität stellte für Freimuth jedoch nur einen Teil eines noch größeren gesellschaftlichen Diskurs mit vielen Facetten rundum demokratische Mitbestimmung dar: Kinderwahlrecht, Senkung des Wahlalters, Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene, Einbindung von Analphabeten in politische Prozesse jenseits des Wahlakts, Inklusion und vieles, vieles mehr.

Mit ihrer eigenen Haltung hielt sie nicht hinter dem Berg: Mehr politische Prozesse müssten – zeitnah – zu Entscheidungen führen. Die Debatten müssten ergebnisorientiert geführt werden. „Wir müssen die Möglichkeiten des Einbringens in die politischen Entscheidungsprozesse den Bürgerinnen und Bürgern wieder stärker ins Bewusstsein rücken. Für mich ist erschreckend, welche Sattheit und Abgabe von Verantwortung an die Politik vorherrschen. Teilweise werden politische Entscheidungen kritiklos hingenommen“, meinte Freimuth kopfschüttelnd und eröffnete damit die Debatte unter der Leitung der EMMA-Redakteurin Alexandra Eul.

Zeh

Alexander Hobusch und Dr. Klaus Zeh

Brandenburgisches Paritätsgesetz ist grundgesetzwidrig

Diese bohrte gezielt nach, wo es bei den Freien Demokraten hinsichtlich der Frauenbeteiligung denn hake. Die Zielvereinbarungen, die auf dem Bundesparteitag der Freien Demokraten im April 2019 heftig debattiert wurden, verstand Freimuth als „Ermutigung, um moderner und partizipativer für alle gesellschaftlichen Gruppen zu werden“ – nicht nur für Frauen. Zudem werde die Tradition vieler liberaler Frauenrechtlerinnen innerhalb der FDP fortgeführt.

Angesprochen auf das Paritätsgesetz in Brandenburg stellte Alexander Hobusch die klare Verfassungswidrigkeit heraus. Der Gesetzgeber schränke die Wahlfreiheit der Wählerinnen und Wähler ein, indem beispielsweise keine 100-prozentigen Frauenlisten möglich seien. Zudem beeinträchtige das Gesetz die Parteien in ihrer Freiheit und hinsichtlich der Chancengleichheit, da größere Parteien leichter als kleinere Parteien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen könnten. Zudem hebe das Gesetz die Egalität der Stimmen sowie die Gleichheit des Zugangs zu öffentlichen Ämtern auf – beides seien elementare Wahlrechtsgrundsätze. Diese sehen die Gleichheit der Chance im Vordergrund, während das Paritätsgesetz eine Gleichheit des Ergebnisses anstrebe. Frau Eul stellte an dieser Stelle darauf ab, dass doch schließlich in Frankreich ein verfassungskonformes Paritätsgesetz den Frauenanteil im Parlament von einem auf fast 40 Prozent gehoben habe. Im Jahr 2000 – in dem Jahr also, in dem das Paritäts-Gesetz in Frankreich verabschiedet wurde – waren es noch 10,9 Prozent. Hobusch unterstrich, dass die Verfassungslage in Frankreich eine andere sei und eben in Deutschland die Konformität mit dem Grundgesetz gegeben sein müsse.

Wirkmächtige Rollenbilder schwächen sich zunehmend ab

Bereits in den 1980er Jahren diagnostizierte Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, einen „Verfassungsbruch“. Damit kritisierte sie die mangelnde Umsetzung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland und ganz konkret die fehlende Repräsentanz der Frauen in den Parlamenten: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“ Mit dieser Sicht konfrontiert erklärte Hobusch nüchtern, er „halte das nicht für vertretbar.“ Politische Vertretung sei nicht an das Geschlecht gebunden. Für Angela Freimuth war klar, dass die Frauen sich auch gegenseitig helfen müssten. Sie unterstütze Frauen, wo immer möglich: „Wir Frauen können bei der Vernetzung und gegenseitigen Unterstützung noch besser werden.“

Auch Dr. Zeh betrachtete eine gesetzliche Quote als heikel, da dies eine Lawine nach sich ziehen könne, für welche Gruppen es dann noch weitere Quoten gebe müsse. Allerdings unterschied er deutlich zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Quoten sowie parteiinternen Vorgaben. Dass die Parteien hier frei seien, unterstrich Hobusch gleichfalls. Für Dr. Zeh standen jedoch langfristig Qualität, Leistung und Persönlichkeit im Vordergrund. Eine Quote als Selbstverpflichtung könne nur eine temporäre Lösung sein. Den Mythos, dass Frauen in der DDR rundum gleichgestellt gewesen seien, widerlegte er: „Frauen wurden nur als Arbeitskraft gesehen, nicht als politische Entscheidungsträgerinnen.“ Er gab sich aber für das wiedervereinigte Deutschland optimistisch: „Wir werden langsam besser.“ Diesen Punkt teilte auch Alexander Hobusch. Für ihn entwickeln wir uns grundsätzlich in die richtige Richtung: „Es gibt noch wirkmächtige Rollenbilder. Doch diese schwächen sich zunehmend ab.“

Kinderwahlrecht als Chance für eine nachhaltigere Politik?

Dr. Zeh unterstrich in diesem Zusammenhang die Chancen eines Kinderwahlrechts. Dieses Recht, also ein Wahlrecht ab Geburt, fordert der Deutsche Familienverband. Zeh sieht dieses als Chance für eine familienfreundlichere und auch nachhaltigere Politik. Er verglich diese Forderung zudem mit der nach dem Wahlrecht für Frauen vor 100 Jahren. Hier erntete er Widerspruch von Herrn Hobusch als Verfassungsrechtler. Wie schon beim brandenburgischen Paritätsgesetz sei laut Hobusch das Egalitätsprinzip des Grundgesetzes verletzt. Das Wahlalter gekoppelt an die Einsichtsfähigkeit sei der entscheidendere Hebel, meinte Hobusch. Auch Angela Freimuth zeigte sich nicht überzeugt: „Immerhin gibt es Eltern, die nicht einheitlich wählen.“

Zum Ende drehte sich die Diskussion um ein breiteres Verständnis von Einbezug in politische Entscheidungen, was den Grad der Betroffenheit angehe. Landtagsvizepräsidentin Freimuth unterstrich die notwendige Beteiligung breiter Schichten – doch mit einer Entscheidung sowie der Übernahme von Verantwortung am Ende des Prozesses. Dem schloss sich Dr. Zeh mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für die repräsentative Demokratie an, welche jedweden Nachbarn miteinbeziehen müssen: „Gerade Umweltentscheidungen kennen keine Grenzen.“

Der Historiker Alexander Bagus unterstützt seit 2018 das Landesbüro NRW als Programmmanager. Er ist zudem Präses des Verbands Liberaler Akademiker.