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Türkei
Justizreform führt lediglich zu "kosmetischen" Verbesserungen

Türkische Flagge am Bosporus

Mit der Eröffnung der Legislaturperiode hat die AKP dem Parlamentspräsidenten den Vorschlag zu einer Justizreform vorgelegt, der den Oppositionsparteien bereits Ende September vorgestellt worden war. In der Vergangenheit haben zahlreiche Strafverfolgungen, die unter anderem unter dem Slogan "Kampf gegen den Terror" geführt wurden, aber vor allem der Säuberung der Opposition dienten, zu einem massiven Vertrauensverlust in das türkische Justizsystem geführt. Die Reform stellt nun einen Versuch dar, das verloren gegangene Gerechtigkeitsgefühl wiederherzustellen. Schon Ende Mai war eine Strategie angekündigt worden, die bis 2023 als Fahrplan dienen und durch einzelne Gesetzespakete in die Tat umgesetzt werden soll. Das erste Reformpaket beinhaltet unter anderem eine schnellere Durchführung von Strafprozessen, die Öffnung des Berufungsgerichts für Fälle der Meinungsfreiheit, die Rückgabe eingezogener Pässe, die Option zu Vorverhandlungen vor einem Gerichtsprozess sowie Regulierungen zur Vermeidung langer Untersuchungshaft. Insbesondere der letzte Punkt ist kritisch, da derzeit 34 Prozent der türkischen Häftlinge ohne Verurteilung im Gefängnis sitzen. Insgesamt wird angestrebt, Massenverurteilungen für Vergehen wie Präsidentenbeleidigung oder Terrorpropaganda, mithilfe derer in den vergangenen Jahren hunderte Oppositionelle zum Schweigen gebracht worden waren und die in der Bevölkerung zu Verunsicherung geführt hatten, einzuschränken. Auch bisher komplett gesperrte Websites wie Wikipedia sollen freigeschaltet beziehungsweise nur noch einzelne, als "kriminell" eingestufte Inhalte blockiert werden.

Während die regierungsnahe Presse die Reform preist und Experten zitiert, die dem neuen Justizpaket sogar das Potenzial bescheinigen, die Kopenhagen-Kriterien für EU-Beitrittskandidaten zu übertreffen, schätzen die Oppositionsparteien die Bemühungen als positiv, jedoch noch keineswegs zufriedenstellend ein. Sie beklagen, nicht ausreichend in die Ausarbeitung der Reform eingebunden worden zu sein. Außerdem biete das Justizpaket lediglich oberflächliche Lösungen, anstatt grundlegende Probleme wie die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu adressieren. Beispielsweise sei noch immer nicht klar definiert, welche Handlungen Terrorstraftaten darstellten, was als "Nachricht" gelte oder unter "Meinungsfreiheit" falle. Somit könnten Richter weiterhin nach individueller Einschätzung – anstelle auf Grundlage eindeutiger Gesetze – Entscheidungen fällen. Darüber hinaus wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Anwendung der Anti-Terror-Gesetze noch nicht wiederhergestellt; auch der Paragraph der Präsidentenbeleidigung bleibt bestehen. Züleyha Gülüm, Anwältin und HDP-Abgeordnete, stellte fest, die Justizreform teile den Richtern und Staatsanwälten auf subtile Weise mit: "Ihr habt es übertrieben, wir haben Euch nicht gesagt, [die Leute] für alles zu bestrafen!" So versuche man nun, die in die Höhe geschossenen (politischen) Verurteilungen zu vermindern. Trotz der Vorhaltungen, lediglich kosmetische Verbesserungen herbeizuführen, wurde das Reformpaket eine Woche nach Einbringung ins Parlament von der Regierungsmehrheit angenommen.

Wenngleich die Justizreform in jedem Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, kommt sie für den ehemaligen Mitarbeiter des Türkei-Büros der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Aret Demirci, und tausende Weitere, die in der Türkei wegen "Präsidentenbeleidigung", "Terrorpropaganda" oder ähnlichen Delikten angeklagt worden sind, zu spät. Am 8. Oktober wurde Aret Demirci aufgrund eines Tweets, in dem er 2018 den türkischen Präsidenten als "Oberdieb" bezeichnet hatte, zu einer Haftstrafe von 11 Monaten und 20 Tagen verurteilt. Jedoch wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Er muss die Haft somit nicht antreten und die Verurteilung wird aus dem Strafregister entfernt, wenn er sich fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen lässt. In seiner Anhörung berief sich Demirci auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und obwohl Erleichterung herrscht, dass er die Haftstrafe nicht antreten muss, stehen seine Anklage, kurzzeitige Inhaftierung und Verurteilung beispielhaft dafür, wie es in der Türkei um Freiheitsrechte steht.