Empowerment-Programm
Teilnahmebedingungen Empowerment-Programm der Friedrich-Naumann-Stiftung

Die Teilnahme am Empowerment-Programm ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr beträgt 450 Euro und wird fällig mit der von uns versendeten verbindlichen Bestätigung bzw. der Rechnung. Die Teilnahmegebühr ist spätestens 7 Tage nach Eingang der Zusage zu begleichen. Die Einwilligung zum Lastschriftverfahren ist ebenfalls möglich. Mit der Zusage erfolgt die Aufforderung sich über einen Link verbindlich anzumelden. Da das Empowerment-Programm als politische Bildungsveranstaltung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, verpflichten Sie sich mit der Anmeldung zur Teilnahme an allen Programmteilen.

Bei Stornierung Ihrer bestätigten Teilnahme und Anmeldung wird bis zu 21 Tage vor dem ersten Programmteil 50% der Teilnahmegebühr erstattet. Bei späterer Absage oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig. Es erfolgt keine Teilerstattung für Programmpunkte, die durch die Teilnehmerin nicht wahrgenommen werden. Bereits geleistete Reisekosten werden im Falle einer Absage nicht erstattet.

Bei höherer Gewalt behalten wir uns die Verschiebung oder Absage einzelner Programmteile vor. Wir werden Sie so rechtzeitig wie möglich über einen Ausfall informieren und einen Ersatztermin anbieten.

Die Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Teilnehmerinnen werden an die Mentoren und Mentorinnen weitergeleitet. Die Zuweisung von Mentoren und Mentorinnen an die Programmteilnehmerin erfolgt durch den Veranstalter. Unbeachtlich der Abfrage von Wunsch-Mentoren und Mentorinnen, besteht kein Anspruch auf die Zuteilung bestimmter Personen als Mentor oder Mentorin an eine Teilnehmerin.

Bei einem negativen Bescheid werden Bewerbungsunterlagen nach der vorgegebenen Zeit laut DGSVO gelöscht.
Personendaten werden gespeichert, sofern Sie uns die Einwilligung erteilt haben.

Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmer, die Verpflegung wird übernommen. Reisekosten können grundsätzlich nicht erstattet werden.
Bei erfolgreicher Teilnahme an allen Programmpunkten wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.

Teilnehmerinnen am Programm müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Im Rahmen des Programms können Bild- und Tonaufnahmen für Dokumentationszwecke gemacht werden. Mit ihrer Teilnahme erklären sich die Teilnehmerinnen damit einverstanden, dass sie auf solchen, auch für die Veröffentlichung im Internet vorgesehenen Übertragungen, Video-Aufzeichnungen oder Fotografien abgebildet werden.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Potsdam.