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Rechtsextremismus
Urteile im NSU-Prozess: Verantwortung des Staates bleibt

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einer Einordnung der Urteilsverkündungen und ihre gesellschaftliche Bedeutung
Die Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen: acht Türken, einen Griechen und eine deutsche Polizistin.
Die Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen: acht Türken, einen Griechen und eine deutsche Polizistin. © CC BY-NC 2.0 flickr.com / HU Kampa / bearbeitet

Zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.:

„Das heutige Urteil zeigt die Stärke des deutschen Rechtsstaats, aber die Aufklärung ist damit nicht abgeschlossen. Ein Schlussstrich darf auf gar keinen Fall gezogen werden. Die Frage, ob die NSU-Terrorzelle viel breiter vernetzt war, bleibt weiter unbeantwortet. Die Verfassungsschutzbehörden sind in der Pflicht, an der Aufdeckung dieser rechtsextremen Strukturen endlich aktiver mitzuwirken.

Das NSU-Verfahren war ein Mammut-Prozess mit intensivem Beweisverfahren. Es überzeugt, dass Frau Zschäpe wegen Mittäterschaft und nicht nur als Mitläuferin verurteilt worden ist. Der Senat des Oberlandesgericht München hat mit seinem Schuldspruch den Erwartungen entsprochen.

Das Gericht hat viele Indizien zusammengetragen, um die NSU als eine terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches zu bewerten. Frau Zschäpe als deren Mitglied und deren Mitglieder sind, ohne selbst einen Mord begangen zu haben, für alle Taten mitverantwortlich.

Leider bleiben viele Fragen zum Hintergrund des NSU offen. Wie weit geht deren Netzwerk? Gibt es mehr als das NSU-Trio? Wie und mit welcher Unterstützung vor Ort wurden die Opfer und die potenziellen Opfer auf der gefundenen Liste ausgesucht?

Die Verantwortung des deutschen Staates bleibt. Ermittlungen gegen das Unterstützerumfeld des NSU müssen weitergehen. Es darf nicht dazu kommen, dass wie im Zusammenhang mit dem Oktoberfestanschlag, Jahrzehnte später neue Ermittlungen aufgenommen werden müssen.

In den Neunzigern gab es bereits einmal ein Klima von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, das bis in die Mitte der Gesellschaft Netzwerke spannte. Umso wichtiger ist eine verbale Abrüstung in der Flüchtlingsdebatte, um nicht Fremdenfeindlichkeit von Seiten der Politik Vorschub zu leisten.

Die Forderungen der Opfer sind berechtigt, dass deren Taten nicht in Vergessenheit geraten und die Aufklärung weiter geht. Sie brauchen endlich das Gefühl, das man ihre Anliegen ernst nimmt.“