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Rechtsextremismus
Es ist Zeit für wirkungsvolle Maßnahmen

Rechtsextremismus bekämpft man nicht mit Scheindebatten von Politikern am grünen Tisch, schreibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Neonazi bei einer Demonstration
Rechtsextremismus greift in der Gesellschaft immer weiter um. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger braucht es endlich wirkungsvolle Maßnahmen gegen Hass und Hetze auf den Straßen und im Internet - zum Schutz unserer freiheitlichen Gesellschaft. © picture alliance/imageBROKER

Hass und Hetze sollen laut Beschluss der Bundesregierung strenger verfolgt und bestraft werden. Dazu sollen die Betreiber sozialer Medien beispielsweise verpflichtet werden, Verstöße den Sicherheitsbehörden zu melden. Das Kabinett plant in ihrem Beschluss noch weitere Maßnahmen gegen den zunehmenden Rechtsextremismus in Deutschland.

Jetzt ist die Politik aufgewacht - zu spät, aber immerhin. Das im Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket, also die Selbstverpflichtung und Selbstbeauftragung der Minister, jetzt was zu tun, ist immerhin der Ausdruck von Handlungsbereitschaft.

Aber geht der Kabinettsbeschluss in die richtige Richtung?

Über Strafrechtsverschärfungen und ihre tatsächliche Relevanz wird seit Jahrzehnten nachgedacht – mit unterschiedlichen Einschätzungen. Die abschreckende Wirkung von Gesetzesänderungen ist jedenfalls gering. Wie immer geht es um die richterliche Praxis und die konsequente Anwendung. Das hätte ich mir im Fall von Renate Künast gewünscht. Diese Entscheidung macht die Diskussion um Selbstverantwortung der Bürger und der Zivilgesellschaft insgesamt noch schwieriger, wenn man sich in dieser Form beschimpfen lassen muss. Da hilft keine Gesetzesänderung, sondern nur die zweite Instanz.

Was die Ermittlungsbehörden wirklich brauchen, und zwar schnell, ist ein direkter Auskunftsanspruch gegen die Plattformbetreiber – also Facebook, Google und natürlich auch kleinere Anbieter auf Herausgabe von Bestandsdaten. Sie werden mit Hinweis auf den Sitz der „Mutter-Holding“ auf den Rechtshilfeweg verweisen und damit wäre dann die Arbeit beendet. Auch hier muss wie bei der Datenschutzgrundverordnung das Marktortprinzip gelten.

Die hervorragend arbeitende Zentralstelle gegen Cybercrime in NRW, die seit zwei Jahren circa 780 Verfahren gegen Hassrede, Volksverhetzung und anderer Delikte betrieben hat, digitale Technik nutzt und viele Erfahrungen gemacht hat, kann von dieser Verweisung auf den Rechtshilfeweg ein Klagelied singen. Das Marktortprinzip kann schnell eingeführt werden. Über Strafrecht und vieles andere mehr kann dann in den nächsten Monaten debattiert werden.

Die beabsichtigte Einführung einer Meldepflicht für Plattformbetreiber wird dagegen alle Bemühungen um bessere Rechtsdurchsetzung zunichtemachen. Denn die dann zu erwartende Flut an Hinweisen wird keine Staatsanwaltschaft mit ihrem Personal bewältigen können. Da geht es um weit über fünfstellige Ansätze für Verfahren, für die es Hunderte mehr Staatsanwälte und Richter braucht.

Was gebraucht wird ist, dass die Inhalte von den Plattformbetreiber nicht gelöscht, sondern gesperrt und nicht öffentlich zugänglich gespeichert werden, damit darauf die Behörden zugreifen können. Da zum Beispiel Facebook sowieso nicht komplett löscht, sondern den Löschungsvorgang mit Inhalten im System speichert – man erinnere sich an den Erfolg von Max Schreis – ändert das nichts.

Es ist Zeit, wirklich Wirkungsvolles zu tun und keine Symboldebatten mehr zu führen. Die Maßnahmen müssen greifen und das weiß die Praxis besser als Politiker am grünen Tisch.