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Rechtsextremismus
Der Blick in den Abgrund

Das Urteil im NSU–Prozess muss alle wachrütteln, für Vielfalt, Toleranz und gegen nationalistischen Rassismus zu kämpfen
Die Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen: acht Türken, einen Griechen und eine deutsche Polizistin.
Die Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen: acht Türken, einen Griechen und eine deutsche Polizistin. © CC BY-NC 2.0 flickr.com / HU Kampa / bearbeitet

Nach fünf Jahren ist der Prozess gegen den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in Deutschland zu Ende gegangen. Er reiht sich ein in die politischen Großprozesse wie die Ausschwitz- und RAF–Strafverfahren. Das Oberlandesgericht München hat Rechtsgeschichte geschrieben.

Und das nicht nur wegen des Umfangs des Prozesses – fünf Jahre, mehr als 750 Zeugen inklusive bockbeinigen Verfassungsschützern, 93 Nebenkläger mit mehr als 60 Anwälten, 300 000 Seiten Ermittlungsakten, fünf psychiatrische Gutachten –, sondern wegen des Abgrundes, der sich mit der Aufdeckung des mörderischen Treibens des NSU aufgetan hat. Der Blick in ein braunes, rechtsextremes Netzwerk, das seine Mordserie quer durch Deutschland strategisch, sorgfältig geplant hat mit dem Ziel, ausländische Bürger brutal, heimtückisch, aus niederen Beweggründen zu töten. Auch mehrere Raubüberfälle gingen auf sein Konto und durch zwei Bombenanschläge wurden viele Menschen verletzt. Anschließend wurden mit widerlichen Videos die Opfer verhöhnt.

Das Entsetzen wurde auch deshalb so groß, weil die zwischen 2000 und 2007 andauernde Mordserie erst 13 Jahre nach dem Abtauchen in den Untergrund 1998 in Thüringen von Sicherheitsbehörden entdeckt wurde und sich damit auch noch der Abgrund eines staatlichen Versagens auftat. Trotz einer großen Anzahl von V-Leuten um den NSU herum – manche sprechen von über 30 – entzog sich dieses rechtsextremistische Wüten den Verfassungsschutzbehörden. Zahlreichen Anhaltspunkten im Zusammenhang mit den V-Leuten wurde nicht intensiver nachgegangen – obwohl einer von Ihnen sogar am gleichen Tag der Tat am Tatort, einem Internetcafé in Kassel, zugegen war. In 13 Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Länderebene wurden zahlreiche Defizite der Behörden ermittelt und veröffentlicht. 

Die Liste der Mängel ist lang: mangelnde Koordination auf Bundes– und Landesebene der Verfassungsschutzbehörden; fehlendes Verfolgen zahlreicher Spuren; kein nachhaltiges Einschreiten nach dem Abtauchen des Trios unter den Augen der thüringischen Verfassungsschutzbehörden; später massenhafte Aktenschredderei mit der Vernichtung wichtiger Hinweise; Fehleinschätzungen der Gefahrenlage und eindeutige Vorurteile gegen die Angehörigen und das Umfeld der Opfer von Seiten der ermittelnden Polizeibeamten, die von türkischen PKK- oder ausländischen mafiösen Hintergründen ausgingen sowie Hinweise auf deutsche Neonazis, denen nicht nachgegangen wurde.

Das Urteil ist nun ein erster Schritt der rechtsstaatlichen Aufarbeitung, aber nicht der letzte. Akribisch, sorgfältig hat der Senat unter seinem Vorsitzenden Richter Götzl die Anklage gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte aufgearbeitet und seinen Schuldspruch gefällt. Der Rechtsstaat hat gezeigt, dass seine unabhängige Justiz gut arbeitet. Sie braucht keine Zurufe aus dem Ausland wie der Türkei, die die Justiz als folgsames Instrument des Staates versteht. Rechtsfrieden wird damit nicht eintreten, bleiben doch zu viele Fragen offen und waren die Erwartungen einiger Opferangehöriger sehr groß.

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Zweifel und Fragen bleiben

Für Unverständnis bei den Nebenklägern sorgte das niedrige Strafmaß von zweieinhalb Jahren gegen den bekennenden Neonazi und Mitangeklagten Andre E., für den das Gericht keine ausreichenden Beweise für die Anklage der Beihilfe zum Mordversuch sah. Er konnte das Gericht als freier Mann im Kreis seiner feixenden Neonazi-Freunde verlassen. Auch das ist der Rechtsstaat, der den Grundsatz der Unschuldsvermutung gegen jeden noch so widerlichen Angeklagten anzuwenden hat. 

Berechtigte Zweifel bleiben daran, dass es sich nur um ein NSU–Trio gehandelt haben soll. Die Untersuchungsausschüsse (UA) sind zu einer anderen Bewertung gekommen. Herr Binninger, der Vorsitzende des NSU–UA II, kommt zu der eindeutigen Einschätzung, dass es ein braunes Netzwerk um das bekannte Trio gab. Dieses Umfeld ist nicht aufgehellt worden und das beunruhigt die Opferangehörigen zu Recht. Allein die Liste des NSU mit mehr als 10 000 Namen potenzieller Anschlagsziele und sehr genauen Beschreibungen der lokalen Umstände konnte ohne zusätzliche Unterstützung vor Ort nicht erstellt werden.

Es bleibt viel zu tun:

Zum NSU–Komplex sind derzeit noch mehrere Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft anhängig, teilweise gegen Unbekannt. Sie müssen mit Nachdruck betrieben werden. Das Material aus den Untersuchungsausschüssen ist dabei eine gute Hilfe.

Anhaltspunkten zum Umfeld des NSU–Trios muss von den zuständigen Sicherheitsbehörden, also den jeweiligen Verfassungsschutzämtern, nachgegangen werden. Dass rechtsextreme Unterstützer oder Mittäter frei herumlaufen und den Bombenopfern oder Angehörigen begegnen, ist kaum erträglich.

Wegen dieser notwendigen Arbeit der Sicherheitsbehörden dürfen keine Asservate vernichtet werden. Es darf nicht zu einer Situation wie bei den Ermittlungen zum Oktoberfestanschlag 1980 eintreten, wo die jahrelang vertretene These vom Einzeltäter erst durch die unermüdliche Recherche von Anwälten und anderen Experten erschüttert wurde und zur Wiederaufnahme von Ermittlungen führte. Damals wurde das Verfahren durch die Vernichtung von Asservaten sehr erschwert.

Das Urteil ist nun ein erster Schritt der rechtsstaatlichen Aufarbeitung, aber nicht der letzte.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Über die aktuellen Verfahren hinaus muss es zu einer Prüfung kommen, wie die föderale Sicherheitsstruktur in Deutschland verbessert und mit diesem Ziel reformiert werden kann. Zu viele verschiedene Behörden sind für terroristische Gefahren – auch aus dem rechtsextremen Bereich – zuständig. Da wird nebeneinander ohne Wissen voneinander mit V–Leuten beobachtet, recherchiert und Erkenntnisse gesammelt. So wird nicht sichergestellt, dass alle Informationen rechtzeitig und möglichst früh zusammenfließen. Dies kann auch das Zentrum gegen Rechtsextremismus nicht leisten, denn die Arbeit findet vorher statt. Die Zusammenlegung einiger Länderverfassungsschutzbehörden darf deshalb nicht an egoistischen Länderinteressen scheitern. Ziel muss es sein, dass der der frühzeitige Austausch der Informationen der Verfassungsschutzämter untereinander funktioniert. Ob das mit der letzten Reform der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewährleistet werden kann, ist anzuzweifeln. Die Informationen müssen von unten nach oben gegeben werden, anders herum hat das BfV viel Spielraum.

Die Kontrolle der Inlandsgeheimdienste wurde verbessert, aber das reicht nicht. Entscheidend ist, dass auf Anforderung den Kontrollgremien das volle Einsichtsrecht in alle Akten der Dienste gewährt wird. Das hat bereits die Regierungskommission der 17. Legislaturperiode, die vom Bundesinnenminister Hans–Peter Friedrich und mir als Bundesjustizministerin eingesetzt wurde, gefordert.

Sprache prägt

Die staatlichen Institutionen und Gewalten, müssen ihre Aufgaben zur Verteidigung der demokratischen, freiheitlichen Grundordnung wahrnehmen. Das ist unverzichtbar.

Entscheidend ist dabei aber die Verteidigung der Demokratie von uns allen und von der Politik. Sprache prägt, Worte können Waffen sein. Es ist unverantwortlich, wenn Ressentiments gegen Ausländer und gegen Geflüchtete von der Politik befördert werden – unabsichtlich oder aus strategischem Kalkül. Es gibt anders als während der Taten des NSU–Trios inzwischen ein breites rechtsextremes, fremdenfeindliches Geflecht in Deutschland: Pegida-Aufmärsche; fast täglich Angriffe auf Menschen wegen ihres Glaubens oder Herkunft; unerträgliche Hetze im Netz gegen Ausländer und eine Gnadenlosigkeit unerträglichen Ausmaßes. Wenn Menschen auf der Flucht umkommen oder sich umbringen, ist das doch ihr Problem, scheint auch der ein oder andere Politiker zu denken.

Wir brauchen endlich wieder den Schulterschluss aller Demokraten gegen die Feinde unseres Rechtsstaates und unserer Freiheitsrechte. Humanität und geordnete Verfahren sind kein Gegensatz.

11. Juli 2018

Urteile im NSU-Prozess: Verantwortung des Staates bleibt

Zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.:

„Das heutige Urteil zeigt die Stärke des deutschen Rechtsstaats, aber die Aufklärung ist damit nicht abgeschlossen. Ein Schlussstrich darf auf gar keinen Fall gezogen werden. Die Frage, ob die NSU-Terrorzelle viel breiter vernetzt war, bleibt weiter unbeantwortet. Die Verfassungsschutzbehörden sind in der Pflicht, an der Aufdeckung dieser rechtsextremen Strukturen endlich aktiver mitzuwirken.

Das NSU-Verfahren war ein Mammut-Prozess mit intensivem Beweisverfahren. Es überzeugt, dass Frau Zschäpe wegen Mittäterschaft und nicht nur als Mitläuferin verurteilt worden ist. Der Senat des Oberlandesgericht München hat mit seinem Schuldspruch den Erwartungen entsprochen. 

Das Gericht hat viele Indizien zusammengetragen, um die NSU als eine terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches zu bewerten. Frau Zschäpe als ist deren Mitglied, ohne selbst einen Mord begangen zu haben, für alle Taten mitverantwortlich.

Leider bleiben viele Fragen zum Hintergrund des NSU offen. Wie weit geht deren Netzwerk? Gibt es mehr als das NSU-Trio? Wie und mit welcher Unterstützung vor Ort wurden die Opfer und die potenziellen Opfer auf der gefundenen Liste ausgesucht?

Die Verantwortung des deutschen Staates bleibt. Ermittlungen gegen das Unterstützerumfeld des NSU müssen weitergehen. Es darf nicht dazu kommen, dass wie im Zusammenhang mit dem Oktoberfestanschlag, Jahrzehnte später neue Ermittlungen aufgenommen werden müssen.

In den Neunzigern gab es bereits einmal ein Klima von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, das bis in die Mitte der Gesellschaft Netzwerke spannte. Umso wichtiger ist eine verbale Abrüstung in der Flüchtlingsdebatte, um nicht Fremdenfeindlichkeit von Seiten der Politik Vorschub zu leisten. 

Die Forderungen der Opfer sind berechtigt, dass deren Taten nicht in Vergessenheit geraten und die Aufklärung weiter geht. Sie brauchen endlich das Gefühl, das man ihre Anliegen ernst nimmt.“