Leutheusser-Schnarrenberger: Psychiatrie - Bundesverfassungsgericht stärkt Menschenwürde

Unser Vorstand zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

© Tobias Koch

Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt Menschen bei extremen psychischen Belastungen ihre Menschenwürde zurück. Die Karlsruher Richter fällen wieder einmal ein wichtiges Urteil. Künftig wird die persönliche Freiheit von Menschen, die in einer Situation nicht entscheidungsfähig und aggressiv sind, besser geschützt. Ärzte und Pflegepersonal werden dadurch noch stärker gefordert. Fixierung darf nicht die persönliche Betreuung in einer psychiatrischen Einrichtung ersetzen.

Medizinisch indizierte Fixierungen, die das Recht zur freien Bewegung vollkommen aushöhlen, müssen immer durch einen Richter genehmigt werden. Sie sind immer das aller letzte Mittel des Umgangs mit einem Patienten. Nur für sehr kurze Zeit kann ein Arzt künftig diese Fesselung von Menschen anordnen, unter 30 Minuten, wenn es eine anders nicht zu bewältigende Gefahr für andere Menschen gibt.

Leider hat der Gesetzgeber in Bayern vor kurzem ein Psychiatriegesetz verabschiedet, ohne den dringend notwendigen Richtervorbehalt aufzunehmen.

Pressekontakt:
Anders Mertzlufft, Leiter Kommunikation und Pressesprecher der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org, Tel. 030 28 87 78 59, www.freiheit.org