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Grundgesetz
Abschaffung Paragraph 175: „Wir hatten lange Zeit die öffentliche Stimmung gegen uns“

Das schwule Ehepaar, Bernd Göttling und Dieter Schmitz sitzt arm in arm in einem Strandkorb

Das schwule Ehepaar, Bernd Göttling (l) und Dieter Schmitz sitzt in einem Strandkorb im Jahr 2018. Es ist eines der ersten Paare, das 2017 nach dem neuen Gesetz geheiratet hat.

© picture alliance/dpa | Oliver Berg

Erst vor 30 Jahren zog der Bundestag einen späten Strich unter mehr als ein Jahrhundert Kämpfe und Leiden und schaffte den  Homosexuellen-Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs ab. Etwa 64.000 Menschen wurden aufgrund dieser Norm wegen „Unzucht“ verurteilt.

Allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik wurde viermal mehr abgeurteilt als in 15 Jahren Weimarer Republik. Freiheit.org hat bereits zum 25-jährigen Jubiläum der Abschaffung des Paragraphen 175 im Jahr 2019 mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über den Paragraphen und Homophobie gesprochen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Homophobie war sehr lange angesichts des Paragraphen 175 so etwas wie Staatsräson in der Bundesrepublik. Da sind wir heute doch ein ganz erhebliches Stück weiter, oder?

Homophobie hat es nicht nur immer gegeben, es gibt sie auch heute noch. In den ersten 20 Jahren nach Gründung der Bundesrepublik – nach einer menschenverachtenden Verfolgung von Homosexuellen in der Nazi-Zeit – ist es zu keiner grundlegenden Änderung der gesellschaftlichen Auffassungen gekommen. Homosexuelle, Lesben, all jene, die als nicht „sexuell normal“ orientiert angesehen wurden, wurden als Fremde, als Ausgegrenzte, als Andersartige bewertet. Manche meinten sogar, es sei ein gesundheitlicher Defekt, der von Ärzten behoben werden müsse. Andere setzten Homosexuelle gerne mit Menschen gleich, die zu sexuellem Missbrauch und Übergriffen neigen. Und ja, Homophobie wurde unverdrossen durch die Gesetzgebung gefördert:  mit dem Paragraphen 175, der sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts, aber interessanterweise nur bezogen auf Männer, unter Strafe gestellt hat.

Die Geschichte des Paragraphen 175 ist auch kein Ruhmesblatt für das Verfassungsgericht…

Richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat noch in den 50er-Jahren den Paragraphen als mit dem Grundgesetz im Einklang stehend bewertet. Erst 1966 wurde der Paragraph durch eine Gesetzesänderung entschärft, blieb aber nach wie vor in Kraft. Ich habe als Justizministerin 1994 den Paragraphen 175 abgeschafft und diese Nummer im Katalog des Strafgesetzbuches ist bis heute nicht durch einen neuen Tatbestand belegt worden. Das soll daran erinnern: 175, da gab es mal etwas. Ein klares Signal dafür, dass man ein normales Verhalten zwischen Menschen nicht als strafwürdig bewerten sollte.

Das Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 1980 forderte, Paragraph 175 StGB zu streichen, „um Homosexuelle rechtlich und gesellschaftlich gleichzustellen“. Die FDP konnte diese Forderung in den Verhandlungen zur Regierungsbildung mit Helmut Schmidt aber nicht durchsetzen. Wie gesagt, das war 1980 und die FDP stand damals noch ziemlich allein mit dieser Forderung…

Helmut Schmidt war gegen die Abschaffung des Paragraphen 175, er hatte keinen Zugang zu diesem Thema und fand andere Dinge wichtiger. Er befürchtete wohl, in der öffentlichen Auseinandersetzung auf Kritik zu stoßen – Homophobie war kein Mainstream-Thema aus Sicht einer Volkspartei. Die FDP hat über Jahrzehnte mit allen Möglichkeiten versucht, den Paragraph 175 abzuschaffen und nicht nur irgendwie zu modifizieren...

…was in der Öffentlichkeit sicher kein Gewinner-Thema war...

Das war es in der Tat nicht. Wir hatten lange Zeit die öffentliche Stimmung gegen uns, die Volksparteien waren bei diesem Thema ohnehin nie eine große Unterstützung. 1994 bot sich dann die Chance, weil die FDP das Justizressort mit mir besetzt hatte. Der letzte Schub für die Abschaffung kam durch die deutsche Einheit, denn in der ehemaligen DDR war der sogenannte Schwulenparagraph schon 1968 ad acta gelegt worden. Unter diesen Bedingungen konnten auch vehemente Kritiker der Abschaffung des Paragraph 175 nicht mehr bei ihrer Haltung bleiben. Jetzt mussten viele, manche vielleicht auch notgedrungen, mitmachen.

Es fiel schon ein paarmal das Wort „normal“. Seit Jahrzehnten gibt es das Dr. Sommer-Beratungsteam in der Bravo, an das sich Jugendliche meist mit sexuellen Zweifeln wenden. Die meisten Zuschriften kulminieren in der Frage: „Bin ich normal?“ Wir haben in Frankreich gerade eine große Demonstration von zehntausenden Menschen erlebt, die die Vater-Mutter-Kind-Familie für normal halten und gegen alles andere vorgehen wollen. Was macht es den Menschen so schwer zu sagen: Ich halte es für normal heterosexuell zu sein, aber was die anderen machen, kann mir doch egal sein. Warum wollen viele das, was eine Mehrheit für ein normales Leben hält, mit den Mitteln des Strafrechtes durchsetzen?

Diese Sichtweise wird aus unterschiedlichen Überzeugungen gespeist, teilweise durch die Auffassungen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, die in unterschiedlicher Form gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen sind. Das gilt für die großen christlichen Religionen und auch für den Islam. Die Konsequenz daraus ist aber auch eine unterschiedliche Art des Vorgehens. Ich denke, dass es ganz schwierig ist, solche Einstellungen durch Argumente zu bekämpfen. Dieses Empfinden, sich so verhalten zu müssen wie die Mehrheit, ist tiefverwurzelt. Das befördert heute vor allem die AfD, die betont: Was die Mehrheit will, das ist das Richtige und was Minderheiten betrifft, sei es Religion oder auch sexuelle Orientierung, das ist etwas Anderes, etwas Fremdes und das lehnen sie ab. Das zeigt: Die liberalen Grundrechte sind in unserer Verfassung verankert, aber längst noch nicht in allen Köpfen.