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Corona-Pandemie in Ungarn
Ist der Gefahrennotstand in Ungarn wirklich zu Ende?

Premierminister Victor Orban mit Mund-Nasen-Schutz
Premierminister Victor Orban mit Mund-Nasen-Schutz © picture-alliance / dpa | dpa inp

Das ungarische Parlament stimmte vergangene Woche für die Beendigung des Notstands, der der Regierung die Befugnis gab, per Dekret über Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu entscheiden. Das im März verabschiedete Notstandsgesetz wurde heftig kritisiert, da es kein klares Enddatum hatte. Ministerpräsident Viktor Orbán fordert nun eine Entschuldigung von allen, die ihn und seine Regierung für das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“ kritisiert und ihm vorgeworfen hatten, die Corona-Pandemie zur Aushöhlung der Demokratie zu nutzen. Gleichzeitig billigte das Parlament, in dem Orbán über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, einen neuen Gesetzesentwurf, der es der Regierung erleichtert, auch künftig weiterhin per Dekret zu regieren.

Als die ungarische Regierung verkündete, den im März wegen der Corona-Pandemie verhängten Gefahrennotstand zu beenden und ihre Sondervollmachten dem Parlament zurückzugeben, bezeichneten Kritiker den Schritt als politischen Trick: zeitgleich mit der Aufhebung des Notstands stimmte das Parlament auch für einen neuen Gesetzentwurf über eine neue, so genannte „medizinische Gefahrenlage“. Danach könnte die Regierung in einem solchen Falle wieder per Dekret und mit noch weniger Kontrollmöglichkeiten als zuvor regieren. Beide Gesetzentwürfe wurden am 16. Juni 2020 vom Parlament angenommen.

Das Gesetz zur „Aufhebung des Gefahrennotstands“ ist lediglich eine Aufforderung an die Regierung, den Notstand und damit die außerordentliche Rechtsordnung zu beenden. Der Gesetzentwurf enthält jedoch keine Frist und die Regierung kann selbst über den Zeitpunkt entscheiden.

Der zweite Legislativvorschlag sieht vor, dass die Regierung auf Empfehlung der obersten Amtsärztin und nach einem Ministeriumsvorschlag den „Gesundheitsnotstand“ ausrufen kann. Der Beginn und das Ende des Gesundheitsnotstandes, die in der Verfassung nicht festgelegt sind, hängen von der Entscheidung der Regierung ab. Laut dem Gesetz kann die Regierung während des medizinischen Ausnahmezustands die Ausübung wesentlicher Grundrechte wie Freizügigkeit oder Versammlungsfreiheit per Dekret einschränken. Die Einschränkungen können zunächst sechs Monate dauern, dann aber praktisch unbegrenzt verlängert werden. Eine Zustimmung des Parlaments ist nicht mehr erforderlich.

Das ungarische Helsinki-Komitee, die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und „Amnesty International Ungarn“ stellten in einer gemeinsamen Stellungnahme fest, dass die Aufhebung der Gefahrenlage in Ungarn „nur eine optische Täuschung“ sei.

Wie bereits das frühere Gesetz zur unbefristeten Gefahrenlage, bezieht sich auch das neue Gesetz ausschließlich auf die Bekämpfung von Epidemien. Alle in diesem Zusammenhang verabschiedeten Abwehrmaßnahmen unterliegen theoretisch dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Die Praxis jedoch zeigt, dass die Regierung Orbán in den vergangenen drei Monaten eine Reihe von Dekreten verabschiedet hat, die nichts mit Schutzmaßnahmen oder Verhältnismäßigkeit zu tun hatten.

Das Zentrum für Korruptionsforschung Budapest (CRCB) gibt in seinem im Mai veröffentlichten Bericht an, dass die Geschäftskreise, die bekanntermaßen Freunde des Ministerpräsidenten sind, während der Epidemie mehr öffentliche Gelder eingenommen hätten als jemals zuvor. Diese Unternehmen haben zwischen Januar und April 2020 74 öffentliche Aufträge erhalten. Die Analyse zeigt, dass das Korruptionsrisiko im ungarischen öffentlichen Beschaffungswesen in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 den höchsten Stand seit 2005 erreicht hat.

Der Informationszugang für Journalisten und der Datenschutz wurden stark eingeschränkt. Das Corona-Gesetz erlaubte es dabei der Regierung, gegen kritische Stimmen vorzugehen und diese ohne Gerichtsbeschluss als Verbreiter von Falschmeldungen darzustellen.

Kürzung von Steuereinnahmen für Orban-kritische Kommunen

Den Kommunen, die Orbáns nationalkonservative Fidesz-Partei bei den Lokalwahlen im Vorjahr an die Opposition verloren hatte, wurden Steuern und andere Einnahmemöglichkeiten entzogen. Ein nach dem Corona-Gesetz erlassenes Dekret sah vor, dass die Einnahmen der Gemeinden aus der Kfz-Steuer in den nationalen Verteidigungsfonds fließen sollten. Dies beraubte kleinere Dörfer ihrer einzigen Einnahmequelle und führte auch zu einer massiven Lücke im Budget größerer Städte.

Außerdem nutzte das Parlament während der Coronakrise die Gelegenheit, die Rechte von Transgender-Personen einzuschränken und Dokumente, die im Zusammenhang mit einem umstrittenen milliardenschweren Eisenbahnprojekt mit China stehen, als „geheim“ einzustufen. Kritiker mahnen anhand dieser Beispiele, dass die Aufhebung des „Ermächtigungsgesetzes“ nichts anderes als die Tarnung einer weiteren Machtkonzentration sei. 

Der ungarische Fall zeigt, wie wichtig es ist, die (krisenbedingte) Regierungsmaßnahmen kontinuierlich zu beobachten und über diese zu berichten. Diese Arbeit leisten Nichtregierungsorganisationen in Ungarn bereits vorbildlich.  Die Europäische Kommission sollte dies zum Anlass nehmen, in den neuen „European Rule of Law Mechanism“ das Monitoring der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich aufzunehmen.

 

Toni Skorić ist Projektmanager für Mitteleuropa und die baltischen Länder im Stiftungsbüro in Prag.