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Corona
Lockdown 2: Wo bleibt die rechtliche Grundlage?

picture alliance/dpa | Annette Riedl
© picture alliance/dpa | Annette Riedl

Derzeit tagen die Regierungschefs von Bund und Ländern über die Umsetzung neuer Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine Lockerung der Maßnahmen ist längst vom Tisch. Zudem soll am Mittwoch eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag beschlossen werden, um den aktuellen und künftigen Corona-Maßnahmen eine gesetzliche Grundlage zu verschaffen – und so zu verhindern, dass erneut Gerichte diese Maßnahmen kippen.  Im Interview mit dem MDR kommentieret unsere stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das aktuelle Geschehen.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass das neue Gesetz bei weitem noch nicht ausreiche, um endlich ein solides rechtliches Fundament für die Maßnahmen zu schaffen. So werden zwar fünfzehn Maßnahmen zum Infektionsschutz erwähnt, dabei aber nicht erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese in Kraft treten dürfen. Die bisherige Kennzahl von 50 Infektionsfällen auf 100.000 Einwohner sei als Begründung nicht ausreichend. Auch hält sie den neuen Entwurf für verfassungsrechtlich bedenklich, was nicht nur die FDP, sondern auch zahlreiche Verfassungsrechtler zum Ausdruck gebracht haben. Laut Leutheusser-Schnarrenberger hätten lange vor der Kabinettsbefassung Verbesserungen erfolgen müssen. Bedenken und sinnvolle Gegenvorschläge wurden vorgebracht, jedoch konsequent ignoriert. Statt sich also auf die berechtigte Kritik einzulassen, wurde der mangelhafte Koalitionsentwurf im Kabinett schlicht durchgewunken.

An diesem Verhalten sei die allgemeine Hilfs- und Orientierungslosigkeit zu erkennen, die momentan in der Bundesregierung vorherrsche. Starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens können nicht zielführend sein, wenn diese nicht mit klaren Voraussetzungen einhergehen.

Auch kritisiert Leutheusser-Schnarrenberger, dass der in Bezug auf das Infektionsgeschehen relativ ruhige Sommer weder für die ausreichende Digitalisierung der Schulen noch für eine bessere Ausstattung Gesundheitsämter oder die Entwicklung einer nachhaltigen Teststrategie genutzt wurde.

Auf die Frage, wie man mit dem Problem großer Versammlungen eingehen solle, entgegnete Leutheusser-Schnarrenberger, pauschale Verbote von Demonstrationen seien der falsche Weg. Es bedürfe allerdings einer Begrenzung der Teilnehmerzahl und strikter Hygienekonzepte. Wenn diese nicht eingehalten würden, müsse dagegen auch entsprechend vorgegangen und Versammlungen im Zweifel aufgelöst werden. Ein pauschales Versammlungsverbot in Innenstädten wäre ein fatal es Signal. Stattdessen müsse jede Situation individuell bewertet und auf diese dann entsprechend zielgenau eingegangen werden.

Das volle Interview finden Sie auf MDRaktuell.