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Bürgerrechte
„Freiheitsbeschränkungen müssen einen engen lokalen Bezug haben"

Tönnies
© picture alliance/dpa | David Inderlied

Das OVG Münster hat die Verlängerung des Lockdowns im Kreis Gütersloh, den die NRW-Landesregierung aufgrund des großen Corona-Ausbruchs beim Fleischwarenhersteller Tönnies verfügte, für unverhältnismäßig erklärt. Weil er räumlich, trotz unterschiedlicher Infektionsdichte im Kreis, nicht differenzierte, wurde er unmittelbar außer Vollzug gesetzt.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, kommentiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Gütersloh, den allgemeinen „Lockdown” nach einem Corona-Ausbruch in einem Tönnies-Schlachthof aufzuheben:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Gütersloh ist eine wichtige Weichenstellung für die künftige Corona-Politik. Freiheitsbeschränkungen müssen einen engen lokalen Bezug haben. 600 000 BürgerInnen dürfen nicht in Mithaftung für den Ausbruch in einer einzelnen Fabrik des Nordrhein-westfälischen Fabrikanten Tönnies genommen werden. Weitreichende „Lockdowns” als Antwort auf gefährliche lokale Hotspots sind unverhältnismäßig Dieses Urteil sollte man auch in anderen Bundesländern beachtet werden. Sonst wird es auch weiterhin an den Gerichten liegen, diese Entscheidungen zu bewerten.