Das Rote-Khmer-Tribunal – ein Instrument der Mächtigen?

Totenschädel von Opfern der Roten Khmer im Tuol-Sleng-Museum
Ist die Arbeit des Rote-Khmer-Tribunals in Kambodscha ein Erfolg oder ein Skandal? Danach fragte eine Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in der Hessischen Landesvertretung in Berlin. Eine schwierige Fragestellung angesichts der fast unbeschreiblichen Verbrechen, die unter der Herrschaft der Roten Khmer in Kambodscha begangen wurden.

Kambodscha
Die Herrschaft der Roten Khmer in Kambodscha währte nur von 1975 bis 1979. Etwa zwei Millionen Menschen - nahezu ein Fünftel der damaligen Bevölkerung – verloren in dieser kurzen Zeit ihr Leben, wurden Opfer der Ultramaoisten um Pol Pot, die ohne Rücksicht auf Verluste einen reinen Agrarstaat erschaffen wollten.
Diese Verbrechen, die „zu den schlimmsten des 20. Jahrhunderts zählen“, so Manfred Richter, Mitglied des Vorstandes der Stiftungs für die Freiheit, in seiner Begrüßung, erlaubten es nicht, einfach einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen. 2006 richteten daher Kambodscha und die Vereinten Nationen das Rote-Khmer-Tribunal ein, um ehemalige Führungskader wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen.
Anfangsschwierigkeiten bis heute nicht überwunden

Richter
Im Juni 2007 hat das mehr als 100 Mio. Dollar teure und teilweise EU-finanzierte Rote-Khmer-Tribunal nach einer langwierigen, von Kompromissen geprägten Entstehungsphase, seine Arbeit aufgenommen. Wie Jürgen Aßmann von der Staatsanwaltschaft Hamburg und ehemals Berater der Anklage beim Rote-Khmer-Tribunal in seiner Einführung erläuterte, sind die Anfangsschwierigkeiten des Tribunals bis heute nicht überwunden.
Etabliert als ein aus kambodschanischen und internationalen Richtern zusammengesetztes „hybrides Gericht“ gab es durch die unterschiedlichen Rechtskulturen der Richter von Anfang an unterschiedliche Auffassungen zur Rechtsauslegung. Darüber hinaus gebe es auch bei der Anwendung internationalen Rechts große Unsicherheiten. Aßmann, wies aber darauf hin, dass Kambodscha die Völkermordkonvention bereits vor der Herrschaft der Roten Khmer ratifiziert hatte.

Aßmann
Die Richter und die internationale Gemeinschaft sehen sich mit der grundsätzlichen Frage konfrontiert, ob es für die Rechtssprechung bei Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Vorbilder aus anderen Erfahrungen geben kann: Kann beispielsweise das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag als Orientierung herangezogen werden, wo doch die in Kambodscha verhandelten Straftaten mehr als 30 Jahre zurückliegen und eine ganz eigene Dimension haben?
Alle Teilnehmer der Diskussion, die von Moritz Kleine-Brockhoff, designierter Projektleiter Kambodscha der Stiftung, moderiert wurde, betonten, dass die Entstehung des Gerichtes von Anfang an von Korruptionsvorwürfen begleitet gewesen sei. Die offensichtliche politische Einflussnahme durch die Regierung Hun Sen höhle seine Glaubwürdigkeit aus. Mehrfach habe sich der kambodschanische Premierminister Sen abfällig über das Tribunal geäußert und kein Hehl daraus gemacht, dass er auf ein Scheitern hoffe.

Theary C. Seng
„…die Wahl zwischen diesem Tribunal oder keinem.“
Theary C. Seng, Nebenklägerin beim Rote-Khmer-Tribunal, die als Kind in einem Lager der Roten Khmer inhaftiert war und deren Eltern ermordet wurden, unterstrich, dass die Bevölkerung Kambodschas einen rein internationalen Gerichtshof bevorzugt hätte, dieser jedoch wegen des Vetos Chinas nicht zustande gekommen wäre. Sie beklagte außerdem, dass das Tribunal nur ein sehr begrenztes Mandat habe und so nur wenige der Täter überhaupt angeklagt würden. Sie betonte auch, dass die Regierung das Tribunal ganz bewusst außerhalb Phnom Penhs in einer Militärkaserne angesiedelt habe, um zu verhindern, dass zu viele Kambodschaner an den Prozessen teilnähmen.





