Stiftung vor der rheinland-pfälzischen Enquete-Kommission

Rheinland-Pfalz Zur Anhörung der Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland Pfalz“ waren auch Expertinnen der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zum Thema „Politische Teilhabe und Wahlrecht“ geladen.
Neben Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration und des Landesjugendringes Rhenland-Pfalz sowie den beiden Universitätsprofessoren Hans Reich und Dietrich Thränhardt war auch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit geladen. Vertreten wurde sie durch Csilla Hatvany, Mitarbeiterin des Liberalen Instituts, und Cornelia Holtmann, Regionalbüroleiterin Wiesbaden.
Die Enquete-Kommission untersucht, wie die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen sowie an den vielfältigen Formen bürgerschaftlichen Engagements weiter gefördert werden können. Dabei spielen die Erhöhung der Einbürgerungsquote, die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Nicht-EU-Staatsbürger sowie die Bedeutung des gesellschaftlichen Engagements in Vereinen und Interessengruppen eine hervorgehobene Rolle.
Csilla Hatvany und Cornelia Holtmann berichteten über die Arbeit der Stiftung im Bereich Integration und Migration. Vor allem innerhalb des Themenschwerpunktes Bürgergesellschaft/bürgerschaftliches Engagement komme den Fragen der Integration eine immer wichtigere Bedeutung zu. Durch die politische Bildungsarbeit in zahlreichen Seminaren, Konferenzen und Publikationen – teilweise in Zusammenarbeit mit interkulturellen Gruppen – hat sich die Stiftung dieses Themas angenommen und Expertise aufgebaut. Ausgehend von den Erfahrungen konnten auch Empfehlungen formuliert und an die Kommission weitergegeben werden. So wurde neben einer breiten Informationsvermittlung, die Schaffung von Dialogforen für die Verflechtung von klassischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Migrantenselbstorganisationen, die Suche und Ausbildung von Multiplikatoren, die eine Vorbildfunktion erfüllen, der Aufbau eines Netzwerkes mit migartionsrelevanten Partnern, die Sensibilisierung der Bildungsstätte und der öffentlichen Verwaltung, die Suche nach best practice-Maßnahmen und nicht zuletzt die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf sogenannte Drittstaatler empfohlen.
In der Stellungnahme der Stiftung wurde auch kritisch angemerkt, dass die Heterogenität der Personen mit Migrationshintergrund nicht vergessen werden dürfe, da es die Zielgruppe „Migranten“ nicht gebe. Man laufe Gefahr, Menschen mit Migrationshintergrund als Fremde zu konstruieren, selbst wenn sie schon in der dritten Generation in Deutschland lebten. Oft werde dadurch die Relevanz ethnischer Divergenzen erst hervorgehoben. Es wurde auch bekräftigt, dass Integrationspolitik nur günstige Rahmenbedingungen stellen könne, die Integrationsleistung müsse aber von den Einwanderern selbst aufgebracht werden. Die offene Gesellschaft bedürfe einer beiderseitigen Offenheit: von Seiten der Einwanderer und von Seiten der heimischen Gesellschaft.
Enquete-Kommission 15/2 "Integration und Migration in Rheinland-Pfalz"
Regionalbüro Wiesbaden
Liberales Institut





