Konstitutionalisierung der europäischen Grundrechte
Mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrages am 1. Dezember 2009 hat die Europäische Union einmal mehr ihr Antlitz grundlegend gewandelt. Die EU besitzt nunmehr Rechtspersönlichkeit, der EU-Vertrag und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) bilden nunmehr eine recht kohärente vertragliche Grundlage für den weiteren Integrationsprozess und die Entscheidungsverfahren wurden grundlegend reformiert.
Neben diesen architektonischen und prozeduralen Novitäten gilt es aber auch eine weitere Neuerung des Lissabonner Vertrages näher zu beleuchten: Die Rolle, die die europäischen Grundrechte durch ihn erhalten haben.
Eine Bestandsaufnahme der europäischen Grundrechtsidee wird in der Publikation des Liberalen Instituts "Konstitutionalisierung und Normativität der europäischen Grundrechte" von Jörg Philipp Terhechte vorgelegt und andererseits die Neuerungen des Lissabonner Vertrages in Bezug auf die Grundrechte näher gewürdigt.
Konstitutionalisierung und Normativität der europäischen Grundrechte (PDF)




