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Der Verteidiger des Bindestrichs: Ignatz Bubis (1927 1999)

In Erinnerung an den deutsch-jüdischen Liberalen Ignatz Bubis

von Tobias Bargmann (Freie Universität Berlin), seit April 2009 Ignatz-Bubis-Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Ignatz Bubis (1927 - 1999)
Ignatz Bubis (1927 - 1999)
Als Ignatz Bubis seinen Vater im Herbst 1942 das letzte Mal vor dessen Ermordung im Vernichtungslager Treblinka sah, war er 15 Jahre alt; er blieb zurück als letzter Überlebender seiner Familie. Den Vater vorübergehen zu sehen und ihn nicht vor dem Abtransport aus dem Ghetto in Deblin (Polen) retten zu können – dieses Bild hat Bubis zeit seines Lebens nicht mehr losgelassen, erst recht nicht fünfzig Jahre später im wiedervereinigten Deutschland, nach seiner Wahl zum Vorsitzenden des Zentralrats der Juden. Es ist das eingeprägte Bild der Unmenschlichkeit, das Bubis‘ Eintreten für Entrechtete und Entwürdigte begründet hat. Im Schweigen-Müssen des Jungen, um nicht selbst deportiert zu werden, gründet das Nicht-Mehr-Schweigen-Können des Lager-Überlebenden, als Jahrzehnte später wieder Juden diffamiert und Fremde verfolgt wurden. Aus dem stummen Ur-Schrei in Deblin erwuchs jene Stimme, die später wie keine zweite weit über die jüdische Gemeinschaft in Deutschland hinaus Gehör fand. Bubis‘ Biografie, die eng an den Wegmarken der deutschen Geschichte entlang verläuft, ist dabei mehr als ein zeitgeschichtliches Dokument: In ihr spiegelt sich eine jahrhundertealte deutsch-jüdische Kulturtradition wider, in die sich der Politiker und Unternehmer – auch ohne ein Kulturschaffender gewesen zu sein – ganz bewusst gestellt hat. Mit Blick auf die bisherigen Deutungsversuche unternimmt dieser Essay daher den Versuch, anhand einiger Lebensstationen die kulturelle Prägung des „Staatsbürgers“ Bubis in den Mittelpunkt zu rücken. Sein gesellschaftliches Engagement, so die These, kann als Ausdruck einer kulturell tief verwurzelten deutsch-jüdischen Identität verstanden werden, gegen deren Zerstörung – die Aufhebung des ‚Bindestrichs‘ – sich Bubis gewehrt hat. Auch zehn Jahre nach dem Tod dieses großen jüdischen Liberalen bleibt sein Anliegen allen Deutschen ein Vermächtnis.

„Ich bin ein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.“ – Kaum eine Aussage wird so sehr mit Ignatz Bubis in Verbindung gebracht wie der Titel seiner 1993 erschienenen Gesprächsbiographie (mit Edith Krohn). Sie ist das Bekenntnis zu einem dauerhaften Leben in Deutschland, das vielen – den allermeisten – nach Auschwitz undenkbar erschien. Auch für Bubis, der vier Tage nach seinem 18. Geburtstag, am 16. Januar 1945 von der Roten Armee aus dem Lager Czestochowa (Tschenstochau) befreit worden war und noch im selben Jahr über seinen Geburtsort Breslau (Wrocław) nach Berlin und Dresden floh, war das Nachkriegs-Deutschland zunächst nur ein Behelf: der Ort, von dem aus man am besten auswandern konnte. Dass es nie zur Auswanderung kam, hatte letztendlich verschiedene Gründe: zunächst habe der Aufbau einer neuen Existenz im Vordergrund gestanden, was dem Anfang Zwanzigjährigen dank seiner kaufmännischen Begabung und des Geschicks im Handel mit Edelmetallen und Schmuck rasch gelang. Mit seiner Ehefrau Ida, die er aus Debliner Kindheitstagen kannte und die ebenfalls verschiedene Lager überlebt hatte, konnte sich Bubis nach der Hochzeit 1953 schließlich auf kein Auswanderungsziel einigen. Der Kompromiss hieß Frankfurt, wohin beide 1956 zogen und Bubis einen Immobilienhandel aufbaute. Die Stadt am Main sollte dem seit seiner Kindheit Vertriebenen zur „Heimat“ werden: „der Ort, an dem ich lebe, Freunde habe und mich wohl fühle.“ (Autobiogr., S. 231) Mit „Heimat“ verband Bubis dabei auch sein staatsbürgerliches Ethos: „Ich lebe in Deutschland. Frankfurt am Main ist seit langem meine Heimatstadt, hier wohne und arbeite ich, hier mische ich mich ein.“ (JiD, S. 13)

Bubis ‚Einmischungen‘ waren von Anfang an mehr als eine staatsbürgerliche Pflichterfüllung. Ob in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt (der zweitgrößten in Deutschland), in dessen Rat er 1965 erstmals gewählt wurde, ob in der Politik oder in der Öffentlichkeit – sein Engagement entsprang stets der Überzeugung einer unantastbaren Humanität, die es zu verteidigen galt: „Vielleicht ist es die Erfahrung mit so viel Unmenschlichkeit, daß ich Menschlichkeit nicht als eine Selbstverständlichkeit ansehe, obwohl sie es sein sollte.“ (Autobiogr., S. 90) So steht am Anfang seines politischen Weges, anderthalb Jahrzehnte vor dem Eintritt in die FDP 1969, ein privates Schlüsselerlebnis aus den frühen 1950er Jahren. Bubis wartete damals im Rathaus seines Wohnorts Pforzheim auf die Hochzeitspapiere: „Vor mir war ein Mann an der Reihe, der nicht gut Deutsch konnte und daraufhin von dem Beamten als ‚Zigeuner‘ beschimpft wurde. Ich hörte dann, wie sich der Oberbürgermeister Johann-Peter Brandenburg, der bei der FDP war (…), fürchterlich darüber aufregte und den Beamten zur Rede stellte: ‚Sind sie wieder so weit, dass sie es sich erlauben, so etwas zu sagen?!‘ schrie er ihn an. Dieser Mann hat mich damals sehr beeindruckt, weniger, weil er den Beamten wegen seiner Aussagen kritisierte, sondern vielmehr, weil er offenkundig erschüttert war darüber, dass man überhaupt so denken konnte, nach allem, was passiert war.“ (Autobiogr., S. 90) Humanität war für Bubis nie verhandelbar, auch und besonders dann nicht, wenn ihre Verletzung im Namen von Freiheitsrechten geschah: sei es im Frankfurter Häuserkampf der 1970er Jahre, als Teile der linken Szene in den Grenzen der Meinungsfreiheit mit antisemitischen Untertönen gegen den „jüdischen Spekulanten“ Bubis agitierten; oder 1985, als sich die Verteidiger des Fassbinder-Stücks „Der Müll, die Stadt und der Tod“, dessen Hauptfigur Parallelen zu Bubis erkennen ließ, auf die Kunstfreiheit beriefen. Dabei ging es dem damaligen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde mit seinem Eintreten weniger um die drohende Beschädigung der eigenen Person als darum, das „Andenken an die Ermordeten“ (JiD, S. 43) zu wahren: Ihre Würde war stets auch seine Würde – und die einer ganzen Gesellschaft; jeder Angriff auf ‚unsere‘ Menschlichkeit ein zweiter Angriff auf die Toten. Sein Einsatz gegen die Verjährung nationalsozialistischer Verbrechen in der Debatte von 1979 war Bubis daher nicht nur eine Grundsatzfrage: sie war ihm ein menschliches Anliegen.

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