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Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

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Mit einer Zustiftung tun Sie auf Dauer Gutes. Denn die gesamten aus dem Stiftungskapital einschließlich Ihrer Zustiftung erwirtschafteten Zinsen tragen zeitlich unbefristet und in vollem Umfang zur Finanzierung unserer satzungsgemäßen Aufgaben bei.

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In beiden Fällen erhalten Sie von uns eine steuerlich absetzungsfähige Bestätigung.

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BLZ 100 400 00,
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Haben Sie Fragen zum Thema Spenden? Wenden Sie sich an unser Vorstandsbüro.

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