Häufig gestellte Fragen / FAQs
Sieben Fragenkomplexe mit kurzen Antworten sollen Ihnen helfen, Auskunft über oft gestellte Fragen zu erhalten.
1) Allgemeine Fragen
2) Wer wird gefördert?
3) Wann kann ich mich bewerben?
4) Förderungshöchstdauer?
5) Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?
6) Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?
7) Fragen zum Probestipendium
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie uns sehr gerne eine E-Mail senden oder uns anrufen.
1.) Allgemeine Fragen
Muss ich Mitglied der FDP sein?
- Nein.
Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?
- Nein.
Kann die Abgabefrist für die Bewerbung verlängert werden?
- Nein.
Gibt es Alternativtermine für die Auswahlgespräche?
- Nein.
Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
- Nein.
Kann ich mich für eine rein ideelle Förderung bewerben, wenn ich schon von einer anderen Institution gefördert werde?
- Nein.
Was verstehen Sie unter gesellschaftspolitischem Engagement?
- Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen und Vereinigungen.
Werden die Übernachtungs- und Fahrtkosten für die Auswahltagung erstattet?
- Nein.
Wie bekomme ich meine Post, wenn sich meine Korrespondenzanschrift geändert hat?
- Bei einer befristeten Änderung muss der/die BewerberIn dafür Sorge tragen, dass die Post gegebenenfalls an ihn/sie weitergeleitet wird.
Bei einer dauerhaften Änderung muss uns die neue Anschrift rechtzeitig mitgeteilt werden. Es ist allerdings immer ratsam, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. In jedem Fall muss der/die BewerberIn dafür sorgen, dass die Post weitergeleitet wird.
Werden ausländische Korrespondenzanschriften akzeptiert?
- Nein.
Dürfen die Gutachten mit gesonderter Post eingereicht werden?
- Ja.
Sollen die Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausführung eingereicht werden?
- Ja.
Können fremdsprachlich verfasste Gutachten oder Exposés eingereicht werden?
- Nein.
Können Bewerber für einen Masterstudiengang Gutachten aus dem Bachelorstudium einreichen?
- Ja.
2.) Wer wird gefördert?
Deutsche Studierende
- Erststudium als Vollzeitstudiengang ohne fachliche Einschränkungen.
- Bei Bewerbungen nur für einen Masterstudiengang muss der Studiengang mindestens vier Semester umfassen.
- Es werden nicht gefördert: Fernstudium, Studium an Berufsakademien, Duale Studiengänge, Teilzeitstudiengänge.
Ausländische Studierende
- Vollzeitstudiengänge in Deutschland ohne fachliche Einschränkungen.
Deutsche und ausländische Promovierende
- Außer Zahn- und Humanmedizin, Postdoktoranden
3.) Wann kann ich mich bewerben?
Deutsche Studierende (Bachelor, Staatsexamen, Diplom etc.)
- Ab dem zweiten Semester des Grundstudiums mit Förderbeginn ab dem dritten Semester.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern in der Regelstudienzeit!
Deutsche Studierende (Bachelor und Master)
- Ab dem zweiten Semester des Bachelors mit Förderbeginn ab dem dritten Semester.
- Spätestens vier Semester vor Studienende gemäß Regelstudienzeit, wobei Bachelor und kosekutiver Master als Einheit betrachtet werden.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern!
Deutsche Studierende (Master)
- Im letzten Semester des Bachelors mit Förderbeginn 1. Semester Master (Zulassung zum Master muss nachgereicht werden!).
- Im ersten Semester mit Förderbeginn ab dem zweiten Semester.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern!
Ausländische Studierende
- Frühestens nach dem Bachelor oder dem Vordiplom oder der ersten Zwischenprüfung.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern!
Deutsche und ausländische Promovierende
- Ab der auflagenfreien Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwölf Monaten!
4.) Förderungshöchstdauer?
Deutsche Studierende
- Es wird die Regelstudienzeit nach BAföG zugrunde gelegt.
Ausländische Studierende
- Bis zum Abschluss (angelehnt an die Regelstudienzeit) jedoch maximal drei Jahre.
Deutsche und ausländische Promovierende
- Maximal drei Jahre.
5.) Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?
Deutsche Studierende
- Förderung bis zum Abschluss, jedoch nur innerhalb der Regelstudienzeit.
Ausländische Studierende
- Förderung immer bis zum Abschluss (angelehnt an die Regelstudienzeit), jedoch maximal 3 Jahre.
Deutsche Promovierende
- Vorherige Förderungen mit öffentlichen Mitteln werden angerechnet.
6.) Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?
- Ja, die Auswahlgespräche sowie die Korrespondenz werden in deutscher Sprache durchgeführt. Das Veranstaltungsprogramm der Stiftung findet in deutscher Sprache statt.
7.) Fragen zum Probestipendium
Kann man sich auch für ein Probestipendium bewerben, wenn man bereits im ersten Semester ist?
- Leider nein.
Kann man sich für ein Probestipendium bewerben, wenn man das Abitur über den zweiten Bildungsweg gemacht hat?
- Ja.
Kann man sich auch als Ausländer für das Probestipendium bewerben?
- Nein.
Die reguläre Förderung beginnt zum Wintersemester, kann ich mich auch für das Sommersemester bewerben?
- Leider nein.





