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Nürnberg: Rede zur Freiheit von Hans-Jürgen Papier

Der vollbesetzte Historische Rathaussaal in Nürnberg
Der vollbesetzte Historische Rathaussaal in Nürnberg
Das Bundesverfassungsgericht wird gerne als Hüter der Verfassung bezeichnet. Und sein Präsident, Prof. Hans-Jürgen Papier, hat den Ruf, sich nicht zu scheuen, in der Öffentlichkeit zur Politik Stellung zu beziehen. So war es viel versprechend, den Staatsrechtswissenschaftler einzuladen, eine Rede zur Freiheit zu halten. Der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung für die Freiheit, Wolfgang Gerhardt MdB, hob in seiner Begrüßung die besondere und historische Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts für die Bundesrepublik Deutschland hervor. Der Wert der Freiheit, erklärte Gerhardt, könne nicht hoch genug eingeschätzt werden, „denn ohne Freiheit sind alle anderen Grundwerte nichts.“ Professor Papier sollte diesen Gedanken später aufgreifen – er beeindruckte das Publikum im vollbesetzten Historischen Rathaussaal in Nürnberg.

Prof. Hans-Jürgen Papier
Prof. Hans-Jürgen Papier
Schon der Titel seiner Rede, „Freiheit als Sinn des Staates“, machte deutlich: Auch und gerade aus der Sicht des versierten Verfassungsjuristen ist Freiheit nicht ein Wert unter vielen. Papier nannte Beispiele, die das Gegenteil suggerieren: Die „wohlklingende Lyrik“ der Nationalhymne, in der Einigkeit und Recht und Freiheit besungen werden oder die Redensart vom Gemeinnutz, der vor Eigennutz geht. In der Tat: „Das Menschenbild des Grundgesetzes“, so Papier, ist „nicht das eines isolierten, souveränen Individuums; vielmehr hat die Verfassung die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit des Individuums entschieden.“ Die menschliche Existenz werde damit vom Grundgesetz nicht losgelöst von Gesellschaft und Staat gedacht. So eindimensional wie das klingt, ist es aber nicht, machte Papier anschließend deutlich.

Gemeinnutz und die Freiheit des Einzelnen

Faksimile des Liedes der Deutschen, Handschrift Hoffmann von Fallersleben
Faksimile des Liedes der Deutschen, Handschrift Hoffmann von Fallersleben
Doch könne der Staat nicht nach Belieben der Devise „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ folgen: „Nur derjenige Gemeinnutz geht vor Eigennutz, der sich auf eine Gemeinschaft bezieht, die ihrerseits den Wert und die Würde des Einzelnen anerkennt und ihre kollektive Gestaltungsmacht an diesen quasi wieder ‚zurückgibt’.

Die Freiheit des einzelnen Menschen zu befördern und seine Würde auch dann zu achten, wenn im Interesse anderer Menschen und der Gemeinschaft gehandelt wird, hat insoweit tatsächlich der Sinn und das legitime Ziel des Staates zu sein.“
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letzte Änderung: 12.08.2010


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