Deutsche und ausländische Graduiertenförderung
Mit der Graduiertenförderung werden hoch qualifizierte deutsche und ausländische Promovierende gefördert. Die Förderung ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Thema der Promotion sollte wissenschaftlich und gesellschaftlich bedeutend sein.
Graduiertenstipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nicht möglich. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.
Nicht gefördert werden Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin, Postdoktorandenprogramme, Aufbaustudiengänge und Promotionen in der Schlussphase.
Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.
Der Bewerbungsschluss ist der 31. Mai und der 30. November eines Jahres.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir ab sofort Bewerbungen in digitaler Form (per E-Mail mit Unterlagen im PDF-Format) akzeptieren. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an ausschließlich stipendium @ freiheit.org






