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Deutsche und ausländische Graduiertenförderung

Mit der Graduiertenförderung werden hoch qualifizierte deutsche und ausländische Promovierende gefördert. Die Förderung ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Thema der Promotion sollte wissenschaftlich und gesellschaftlich bedeutend sein.

Graduiertenstipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nicht möglich. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.

 

Nicht gefördert werden Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin, Postdoktorandenprogramme, Aufbaustudiengänge und Promotionen in der Schlussphase.

Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.

Der Bewerbungsschluss ist der 31. Mai und der 30. November eines Jahres.


Sie erhalten bis spätestens 1. Juli bzw. 1. Januar eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder schriftliche noch telefonische Zwischenanfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen beantworten können.



Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt.
letzte Änderung: 29.03.2010

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