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Deutsche Studienförderung

Mit der deutschen Studienförderung werden qualifizierte Studierende im Erststudium an gefördert. Deutsche Studierende können sich ab dem 2. Fachsemester, allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.

 

Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) berechnet. Es gibt Voll- und Teil-Stipendien sowie Büchergeld-Stipendien. Die Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.

 

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften dem BAföG.

 

Für Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit kann ein Studienaufenthalt im Ausland bei fachlicher Begründung gewährt werden. Dies setzt die Stipendienaufnahme voraus.

 

Der Bewerbungsschluss ist der 31. Mai  und der 30. November eines Jahres.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir ab sofort auch Bewerbungen in digitaler Form (per E-Mail mit Unterlagen im PDF-Format) akzeptieren. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an stipendium @ freiheit.org



Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt. Wir empfehlen Ihnen die Unterlagen mit einer elektronischen Signatur zu versehen:
www.adobe.com

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24.04.2010: Fundraising - Basis

29.05.2010: "Kreatives Schreiben oder Raus aus dem Einheitsbrei"

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