Deutsche Studienförderung
Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) berechnet. Es gibt Voll- und Teil-Stipendien sowie Büchergeld-Stipendien. Die Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.
Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften dem BAföG.
Für Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit kann ein Studienaufenthalt im Ausland bei fachlicher Begründung gewährt werden. Dies setzt die Stipendienaufnahme voraus.
Der Bewerbungsschluss ist der 31. Mai und der 30. November eines Jahres.
Sie erhalten bis spätestens 1. Juli bzw. 1. Januar eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder schriftliche noch telefonische Zwischenanfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen beantworten können.
Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt.







