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Auswahlverfahren


(1) Einreichen der Unterlagen

Füllen Sie die Bewerbungsunterlagen bitte sorgfältig aus. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen (Bewerbungsbogen, Gutachten, Lebenslauf, das Exposé bei Promovierenden).

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Gutachten, müssen fristgerecht eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

 

Die Förderung beginnt in der Regel zum jeweils folgenden Semesterbeginn.

 

(2) Vorauswahl

 

Unter den Bewerbungen wird eine Vorauswahl getroffen, bei der darauf geachtet wird, dass die Unterlagen den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen und die Bewerber nach Aktenlage im anschließenden Auswahlverfahren eine reelle Chance haben.

 

Wer in dieser Vorprüfung erfolgreich ist, erhält eine Einladung zur Auswahltagung.

 

(3) Auswahltagung: Einzelgespräche

 

In Einzelgesprächen werden die Bewerberinnen und Bewerber von Mitgliedern des unabhängigen Auswahlausschusses in einem objektiven Verfahren nach ihren fachlichen Leistungen, ihrer Persönlichkeit und ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement beurteilt, wobei allen drei Kriterien eine gleiche Gewichtung zukommt.

 

Die Auswahltagungen finden in der Regel Ende Februar/Anfang März und Ende August statt. Der Termin der nächsten Auswahltagung ist vom 24. bis 26. Februar 2012 in Gummersbach.

 

(4) Zusage/ Absage

 

Über Ihre Aufnahme oder Ihre Ablehnung zu einem Stipendium werden Sie umgehend informiert. Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung können nicht mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.

Der Termin der nächsten Einführungsveranstaltung ist vom 13. bis 15. April 2012 in Potsdam.

letzte Änderung: 22.09.2011

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