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surF - Liberales im Netz Nr. 131 | 10. August 2011

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert ein Ende der Anonymität im Internet. Das klingt völlig plausibel – für jeden, der noch nicht im Internet war. Für alle anderen – also fast alle – ist dieser Plan einfach nur voll daneben und die Begründung ebenso.

 

"Normalerweise stehen Menschen mit ihrem Namen für etwas ein. Warum nicht auch im Internet?" Die Grundsätze der Rechtsordnung, so der CSU-Politiker, "müssen auch im Netz gelten", Blogger sollten "mit offenem Visier" argumentieren. Täter wie Breivik fänden heute vor allem im Internet "jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce."

 

Nun ist sehr fraglich, ob die "Grundsätze der Rechtsordnung" so sind, wie Friedrich sie gerne hätte. Denn was Friedrich fürs Internet fordert, gibt es in der realen Welt nicht. In vielen Zeitungen sind Artikel ohne Autorennennung zu finden. Es ist auch kein Fall bekannt, bei dem CSU-Politiker am Wahlkampfstand interessierte Bürger aufgefordert haben, vor dem Eintritt in die Debatte ein Namenschildchen anzulegen. Die Alkoholiker, die gemeinsam mit ihrer Suchtkrankheit fertig werden wollen, treffen sich noch immer anonym.

 

Ist es Ignoranz vor der Realität oder einfach nur Kontrollwahn, wenn Friedrich via Internet Zustände mangelnder Privatheit einführen will, "wie sie sich nicht einmal George Orwell vorstellen konnte, als er '1984' schrieb?" Ähnlich wie bei Friedrichs Parteikollegen Uhl, der nach Norwegen subito die Vorratsdatenspeicherung einforderte, offenbaren solche Avancen "einen weiteren Volksvertreter, der nicht mal weiß, wovon er redet."

 

Andernorts wird die nicht fernliegende Vermutung geäußert, Friedrich habe wohl nicht den Originaltext des Grundgesetzes auf seinem Schreibtisch liegen, sondern eine wie folgt geänderte Fassung von Artikel 5: "Jeder hat das Recht, seine Meinung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Passbild frei zu äußern und zu verbreiten.

 

Udo Vetter erinnert an die Worte eines amerikanischen Gerichts. Dieses sah im anonymen Publizieren ein Grundrecht, weil es gegen die „Tyrannei der Mehrheit“ schützt.


Fest steht: Die Forderungen, Regeln der realen Welt aufs Internet zu übertragen, geht ins Leere – denn die Regeln, von denen hier die Rede ist, gibt es gar nicht in der realen Welt. Vielleicht haben die Herren jedoch vor, ihre Wunschregeln im Internet einzuführen und dann auf die reale Welt zu übertragen. Dann würden ihre Anhänger aber schon protestieren – sie müssten dann beim Einkauf im Sexshop den Ausweis vorzeigen, bei jeder Veranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung noch dazu und auch beim Demonstrieren für oder gegen alles, was die CSU sich so ausdenkt.

 

Vorbedingung für eine freizügige Informationsgesellschaft ist laut Positionspapier des CSU-Netzrates "– mit hoher politischer Priorität – die Vermittlung eines ausreichenden Maßes an Medienkompetenz, und zwar für alle Akteure." Damit können nur Uhl und Friedrich gemeint sein. An die Volkshochschule mit ihnen!

 

Außerdem lesenswert: Grüne Schmuggler und Baptisten von Bjørn Lomborg: "Wie auch in der Vergangenheit hat der Weltklimarat zunächst eine kurze Zusammenfassung und erst später die gesamten Daten seines Berichts über erneuerbare Energien veröffentlicht. Erst später kam heraus, dass der Bericht ausschließlich auf dem positivsten von 164 wissenschaftlich untersuchten Modellszenarien basiert. Und dieses eine Szenario stammt aus einer einzigen Studie, die auf einen Bericht der Umweltorganisation Greenpeace zurückgeht."

letzte Änderung: 08.08.2011


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