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surF - Liberales im Netz Nr. 83 | 18. August 2010

Schon lange hat es keine politische Debatte mehr gegeben, bei der man sich so herzlich amüsieren konnte, wie beim Empörungs-Thema Google Street View. Besonders humoristisch wertvolle Beiträge liefern dabei jene Protagonisten, die scheinbar keine Ahnung haben, wovon sie reden.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt etwa hegt in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Zweifel, ob die neuen Möglichkeiten umgekehrt auch von der Polizei genutzt werden können: "Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist." Klingt nach: "Wir würden schon gerne." Viel interessanter ist natürlich, ob eine virtuelle Streifenfahrt durch zwei Jahre alte Bilder mit verpixelten Gesichtern und unkenntlich gemachten Bildern überhaupt sinnvoll ist.

Rechtsanwalt Udo Vetter macht sich darüber in seinem lawblog lustig und seine Stammleser wissen, dass Vetter der letzte ist, der Datenschutz mal eben für einen neuen Netz-Gimmick über Bord wirft. Überhaupt ist es auffällig, dass sich in der Netzgemeinde Autoren schützend vor das Street-View-Projekt stellen, die es mit dem Datenschutz ernst nehmen und in vielen Beiträgen dafür gestritten haben. Sascha Lobo ist sogar soweit gegangen, einen Widerspruch gegen den Widerspruch zu entwickeln – ein Gedanke, der auch bei den Bissigen Liberalen ohne Gnade aufgegriffen wurde.

Bei den Street-View-Gegnern sammeln sich vor allem Politiker und institutionelle Datenschützer. Bei vielen von ihnen wirkt die Argumentation reflexhaft und wenig substantiiert, auch manche Bürger sind empört, weil sie offenbar denken, ihr Vorgarten würde permanent von der Datenkrake Google überwacht. Nicht zuletzt deshalb amüsiert man sich in der Netzgemeinde prächtig über Hausbewohner, die gegen Street View Widerspruch einlegen wollen, sich aber zugleich vor ihrem Haus posierend von der Zeitung abbilden lassen.

"Mein Haus, mein Auto, mein Gärtchen: Wenn dies künftig als verfassungsrechtlich geschützter Ausdruck des Menschenwürde gelten soll, tun wir uns keinen Gefallen", meint denn auch der Verfassungsrechtler Thomas Darnstädt. Überdies würde uns mancher Skandal entgehen, der zu Forderungen führt, Schweden zu verbieten.

Spannend wird sein, wie sich Politiker aus dem Problem herauswinden werden, dass ihnen das Grundgesetz massive Einschränkungen von Street View verbietet – da ein Einzelfallgesetz verfassungswidrig wäre, müsste man schon generell das Veröffentlichen von Fassadenfotos verbieten oder zumindest die kommerzielle Verwertung. Das wäre jedoch zugleich das Ende von Reportagen, Bildbänden oder Spielfilmen, die außerhalb des Studios gedreht werden. Und auch das Ende von Sommerinterviews vor romantischen Bergalmen – ob sie nun im Eigentum des Politikers stehen oder auch nicht…
letzte Änderung: 17.08.2010


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