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surF - Liberales im Netz Nr. 78 | 14. Juli 2010

Sollen Kassen weiter homöopathische Behandlungen bezahlen dürfen? Das dürfte die Streitfrage des Sommerlochs werden und zugleich die berechtigte Frage aufwerfen, ob die bisherigen Gesundheitsreformen genauso wirksam waren wie homöopathische Mittel – nämlich gar nicht.

Gesundheitspolitik ist ein Gestrüpp, in dem man sich leicht verfängt, und auch der Bereich der Homöopathie hat seine Fallen. So weist Zettel darauf hin, dass man sehr unterscheiden müsse zwischen der Wirksamkeit homöopathischer Medikamente und der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung. Die kann nämlich tatsächlich helfen, auch wenn die Medikamente ohne Wirkung sind. Warum also, fragte Zettel, "sollte man den Kassen verbieten, homöopathische Behandlungen zu bezahlen? Dass die Medikamente unwirksam sind, ist ein schwaches Argument, solange die Behandlung wirksam ist."

Aus liberaler Sicht würde man sich einmal mehr ein Gesundheitssystem wünschen, in dem Kassen frei sind, ihr Leistungsspektrum zu bestimmen und die Patienten freie Kassenwahl hätten. Homöopathiefans würden sich in entsprechenden Kassen sammeln und Gegner in den anderen – es gäbe kaum etwas zu diskutieren.

§ 1 SGB V:
§ 1 SGB V: "Du bist nichts, deine Kasse ist alles..."
Im Juni debattierte das "Forum Freiheit", eine lockeren Assoziation von Freiheitsverbänden allgemeiner und speziellerer Ausrichtung, in Berlin diverse Freiheitsfragen – ein Schwerpunkt lag auf der Gesundheitspolitik. Eine gewisse Nähe zur FDP lässt sich dem Umstand entnehmen, dass die Tagung in der Zentrale der Liberalen, dem Thomas-Dehler-Haus stattfand. Kritik an der Politik der FDP war dennoch unüberhörbar – gleichsam eine Warnung, nicht wie die übrigen Parteien Freiheit so sehr zu verdünnen, dass am Ende nur noch die sprichwörtliche "homöopathische Dosis" übrig bleibt.

Karl-Heinz Sundmacher ("Die Lage der Freiheit im Gesundheitswesen") erinnerte an einen Paragrafen, den kaum jemand kennt, der dennoch Bände spricht: § 1 SGB V. Dort ist festgelegt, wer für Gesundheit verantwortlich ist (die Kassen) und wer, quasi aus der zweiten Reihe, Mitverantwortung trägt (der Patient). Und dies bei dem Regelungsgegenstand, der uns näher ist als alles andere: unserem Körper.

Stefan Tilgner forderte bei dem Treffen die "Reduzierung des Versichertenkreises der Gesetzlichen Krankenversicherung auf tatsächlich Schutzbedürftige" – da habe alles einmal angefangen: "Waren 1895 noch 14,4 % der Bevölkerung in der GKV versichert, so waren es im Jahre 1955 in der Bundesrepublik bereits 48 %; nur drei Jahre später, also 1958 schon 53,1 % und schon 1960 rund 80 % der Bevölkerung. Heute im Jahre 2010 stehen wir bei etwa 90 % der Bevölkerung!" Die Versicherungspflichtgrenze sei der Schlüssel zur Freiheit. Man müsse nur bereit sein, ihn im Schloss zu drehen! Bei einer bürgerlich-liberalen Regierung dürfe, so Tilgner, diese Erwartungshaltung gestattet sein.

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letzte Änderung: 14.07.2010


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