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surF - Liberales im Netz Nr. 50 | 11. November 2009

Zwei Wege führen zu verständlichen Gesetzen: Frau Thiemes Gespür für Sprache oder von vornherein einfache Regelungen. Die hätten ganz nebenbei auch noch den Vorteil, Milliarden einzusparen. Viele Milliarden…

"Immerhin geben deutsche Unternehmen insgesamt jährlich ca. 50 Mrd. Euro allein für amtliche Statistiken, Antragsformulare, das Ablegen von Rechnungen etc. aus. Dabei fehlt jeder unnötig ausgegebene Euro den Unternehmen für sinnvolle und notwendige Investitionen", schreibt der Nationale Normenkontrollrat .

Der Nationale Normenkontrollrat, von der Großen Koalition eingesetzt, gehört zu einem Segment unserer Bürokratie, das mit bürokratischen Mitteln entbürokratisieren soll. Ähnlich wie eingangs erwähnte Frau Thieme, die als Leiterin des Redaktionsstabs der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Bundestag dafür sorgen soll, neue Gesetze so zu formulieren, dass der Bürger sie auch verstehen kann. So lobenswert das ist – es gibt Dinge, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.

Bürokratie ist eine wild wuchernde Pflanze, sie kostet nicht nur Geld, sondern zeigt sich dem Bürger vielfach auch in einer arroganten Haltung, was schon Helmut Schmidt treffend bemerkte:



In der Diskussion um das von der FDP vorgeschlagene niedrigere, einfachere und gerechtere Steuersystem ist der Aspekt der Einfachheit ziemlich unter die Räder gekommen. Vielen fehlt die Phantasie zu erkennen, dass einfacher auch gerechter sein kann. Dabei müsste man dazu nur die heutige Grundregel mit der von der FDP eingebrachten vergleichen:

§ 32a Einkommensteuertarif

(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 7 835 Euro bis 13 139 Euro: (939,68 • y + 1 400) • y;
3. von 13 140 Euro bis 52 551 Euro: (228,74 • z + 2 397) • z + 1 007;
4. von 52 552 Euro bis 250 400 Euro: 0,42 • x – 8 064;
5. von 250 401 Euro an: 0,45 • x – 15 576.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.


Der FDP-Vorschlag lautet:

§ 30 Allgemeiner Tarif

(1) Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderaufwendungen und Kinderfreibeträge. Es wird nach einem Stufentarif versteuert.

(2) In der ersten Tarifstufe beträgt die Einkommensteuer 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens bis einschließlich 15.000 Euro abzüglich des Grundfreibetrags.

(3) In der zweiten Tarifstufe erhöht sich die nach Absatz 2 errechnete Einkommensteuer um 25 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens von mehr als 15.000 Euro bis einschließlich 40.000 Euro.

(4) In der dritten Tarifstufe erhöht sich die nach den Absätzen 2 und 3 errechnete Einkommensteuer um 35 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens über 40.000 Euro.


Die derzeit gültige Variante kann man Frau Thieme und einem Stab von hundert einfühlsamen Germanisten zur Überarbeitung geben. Verstehen wird sie dennoch keiner. Brigitte Zypries meinte einmal bei der Installation des "Rechtsstabes Rechtssprache" in ihrem Ministerium, "gerade dort, wo das Recht vom Bürger ein bestimmtes Verhalten verlangt, sollten die Vorschriften doch so verständlich wie möglich sein."

Klingt plausibel, klingt nach einer serviceorientierten Politik. Erfüllt aber bei weitem nicht die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Normsetzung stellt. Danach müssen (nicht: sollen) die Vorschriften bestimmt und klar sein und zwar alle Vorschriften. Der Königsweg dorthin ist keine einfachere Rechtsprache, sondern ein einfacheres Recht.
letzte Änderung: 12.08.2010


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