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surF - Liberales im Netz Nr. 14 | 11. Februar 2009

Zu den vielen Jubiläen des Jahres gehört auch der 60. Geburtstag des Grundgesetzes. Doch kann man einem Gesetz ja kaum etwas zum Geburtstag schenken – außer einer Verjüngungskur vielleicht.

 

Die Wiedervereinigung wäre durchaus ein passender Moment gewesen, die insgesamt bewährte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einer Revision zu unterziehen. Vielleicht keimt eine entsprechende Debatte ja zum Geburtstagsfest des Grundgesetzes im Mai auf. Bis dahin bleibt es wohl eher bei den ungezählten (mehr oder weniger sinnvollen) Ergänzungsvorschlägen und –vorhaben, die von der Einführung des Tierschutzes als Staatsziel über die Verankerung der deutschen Sprache bis zur Festlegung der Generationengerechtigkeit als Grundsatz staatlichen Handelns reichen.

 

Aus den vielen Vorschlägen sticht einer heraus, der statt einer Ergänzung eher eine Lückenschließung fordert: Steffen Rutter plädiert für ein „Grundrecht auf Wettbewerb“ und erinnert damit zugleich daran, dass das Grundgesetz expressis verbis keine Festlegung auf eine bestimmte Wirtschaftsordnung vornimmt. Politiker der ehemaligen DDR-Staatspartei frohlocken ja regelmäßig darob auf ihrem Weg zum Systemwechsel, wahrscheinlich aber auch nur deshalb, weil sie die vielen kleinen Pfosten ignorieren oder nicht kennen, die der Verfassungsgeber sehr wohl gesetzt hat, und die Hans-Jürgen Papier in seinem Aufsatz „Wirtschaftsordnung und Grundgesetz“ beschreibt.

 

Besonders populär sind Grundgesetzänderungen, die sich mit dem Thema Kinder befassen, denn Kinder haben alle lieb. Deshalb wollen die einen Kinder vor den Unbilden des Lebens qua Verfassung schützen, zu denen für andere auch religiöse Indoktrination gehört. Wer Michael Odells „Kleine grüne Teufel“ gelesen hat, mag tatsächlich für mehr Schutz der lieben Kleinen vor frühzeitiger Indoktrination sein, denn sonst sind sie vielleicht bald „jung, militant, denken grün - und manchmal sind sie die Pest. Angefeuert von ihren Lehrern, wollen Kinder ihre Eltern zu besseren Menschen erziehen.“ Ob derlei ein neuer Grundgesetzartikel verhindern kann?

letzte Änderung: 10.02.2009


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