surF - Liberales im Netz Nr. 04 | 19. November 2008
Probleme mit dem Rechtsbewusstsein gibt es nicht nur bei Schwarzfahrern, die ihr Tun fälschlicherweise häufig für eine harmlose Ordnungswidrigkeit halten. Die Erkenntnis des Rechts macht auch Polizisten und Bundespräsidentenkandidaten Probleme:
Bürgerschaftliches Engagement muss nicht viel Mühe Kosten: „law blog“-Leser Dirk Große-Allermann entdeckte eine Pressemitteilung der Polizei, in der ein Beschuldigter wegen seiner Aussage „Ohne meinen Anwalt sage ich nichts.“ öffentlich ins Lächerliche gezogen wurde. Große-Allermann schrieb daraufhin an die Polizei und bekam nicht die ausweichend-relativierende Antwort, mit der er rechnen musste. Ein effektiver Einsatz für Rechtsbewusstsein in den Reihen der Exekutive!
Ein adäquates Rechtsbewusstsein ist sicher auch hilfreich, wenn man das Amt des Bundespräsidenten anstrebt. Einer der Kandidaten wird von Focus-Online mit den Worten zitiert: „Es kann ja durchaus sein, dass ein Gesetz gemacht wird, das mir gefällt – dann unterschreibe ich das. Und wenn es mir nicht gefällt, dann unterschreibe ich es nicht.“ Der Praxistest dürfte zu einer Häufung von Präsidentenanklagen nach Art. 61 Grundgesetz führen, denn das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten reicht nicht sehr weit und ist unter Juristen ein klassisches Streitthema.
Derzeit kein surF ohne Finanzmarktkrise. Zum Thema Konjunkturprogramme wird auf den Seiten des Instituts für unternehmerische Freiheit gewarnt: „Selbst wenn man so optimistisch wäre, dass der Staat bei der Auswahl der öffentlichen Ausgabenprojekte wohlüberlegt vorginge, muss man doch festhalten, dass hier nichts anderes geschieht, als Ressourcen aus alternativen privaten Projekten zu entziehen. Man kann nun mal weder Stahl noch Zement oder auch nur einen Handschlag nicht gleichzeitig für zwei Aktivitäten in Anspruch nehmen.“





