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4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung

Erhalten die christlichen Kirchen in Deutschland besondere staatliche Privilegien? Wie wäre dies historisch zu begründen und ist dies vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgebot aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des Grundgesetzes? Um diese und weitere Fragen ging es auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und der Humanistischen Union in Berlin.

Privilegien der Kirchen?

Schwaetzer
Schwaetzer
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Irmgard Schwaetzer, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung und Vorsitzende des Domkirchenkollegiums des Berliner Doms.
Schwaetzer stellte zwei gesellschaftliche Trends fest: Einerseits eine zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft, auf der anderen Seite eine Renaissance der Religion. Es sei zu fragen, ob die Kirchen tatsächlich Privilegien hätten. Oder ob die Vorzüge dieser und anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht selbstverständliche Konsequenz des fördernden Staates seien.

Allerdings werfe die zunehmende Präsenz von Muslimen in Deutschland die Frage auf, ob das Staatskirchenrecht dem Gleichheitsanspruch tatsächlich noch in vollem Umfang gerecht wird. Die Tagung solle dazu dienen, im Dialog diese Fragen lösungsorientiert zu diskutieren.

Will
Will
Prof. Rosemarie Will, Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, bezeichnete die Berliner Gespräche als Plattform des Austausches und Dialogs der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Vorbild seien die „Essener Gespräche“. Während dies in der Hauptsache jedoch Kirchengespräche seien, spiegele die Zusammensetzung der Diskutanten der Berliner Gespräche die Vielfältigkeit der Weltanschauungen wieder. Die Humanistische Union als Bürgerrechtsorganisation sei weltanschaulich plural und setze sich konsequent für die Trennung von Staat und Kirche ein.

In der sich anschließenden Podiumsdiskussion wurden die angesprochenen Fragen kontrovers diskutiert. Moderiert wurde das Podium von Alfred Eichhorn, rbb Inforadio.
Hans-Jürgen van Schewick, Bundesrichter a.D. und Mitglied des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, bestritt Privilegien der christlichen Kirchen.

Schon die Weimarer Verfassung habe Weltanschauungsgemeinschaften den Religionen rechtlich gleichgestellt. Dies sei im geltenden Staatskirchenrecht übernommen worden. Grundvoraussetzung für eine Gleichstellung sei lediglich, dass eine Interessengemeinschaft sich als solche organisieren müsse.

Pascal Kober MdB, Theologe und Pfarrer und Mitglied der Gruppe „Christen in der FDP-Bundestagsfraktion“ bestätigte diese Auffassung. Kirchliche Privilegien existierten nicht. Alle Weltanschauungen würden im Grundgesetz gleich behandelt. So gibt es 17 Religionsgemeinschaften, die Kirchensteuern erheben. Jede Gemeinschaft habe das Recht dazu, genauso wie das Recht und die Freiheit, keine Steuern einzuziehen.

Podium
Podium
Johann-Albrecht Haupt, Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, hielt dagegen, die Trennung von Staat und Kirche sei heute nicht verwirklicht. Die Kirchen seien privilegiert, dies zeigten zahlreiche Beispiele: Der Religionsunterricht an Schulen, die Rechtslehre an Universitäten, ermäßigte Notariatsgebühren, die Sitze der Kirchen in den Rundfunkräten oder staatliche finanzierte theologische Lehrstühle und die Militärseelsorge. Viele dieser Beispiele seien so im Grundgesetz nicht vorgesehen.

Dem widersprach van Schewick: Religion als ordentliches Schulfach sei im Grundgesetz vorgeschrieben. Es schließe sich automatisch die Frage an, wie man qualitativ hochwertigen Religionsunterricht anbieten könne, wenn man keine solide Ausbildung anbietet. Insofern seien auch die theologischen Lehrstühle gerechtfertigt. Wo sonst sollte Religionsvermittlung gelehrt und gelernt werden? Van Schewick verteidigte die Besetzung von Kirchenmitgliedern in den Rundfunkräten mit dem Argument, 50 Millionen Kirchenmitglieder repräsentierten eine große relevante gesellschaftliche Gruppe. Die Räte sollen das Bild der Gesellschaft realistisch widerspiegeln, insofern sei die Besetzung gerechtfertigt.

Wertschätzung über rechtliche Gleichheit

Nahed Samour, Islamwissenschaftlerin und Juristin, beklagte die ungleiche Behandlung von muslimischen Glaubensgemeinschaften. In Deutschland sei viel in Bewegung. Viele Dinge hätten sich positiv entwickelt, wie die Ausbildung von Imamen. Es gebe jedoch keinen Staatsvertrag mit den muslimischen Gemeinden, in denen sich rund 4 Mio. Muslime (Quelle: Studie des Bundesamtes für Migration) in rund 2600 Moscheevereinen organisieren. Die islamische Glabensgemeinschaft empfinde es als Zurücksetzung, wenn immer weitergehende rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung verlangt würden.

So sei eine rechtliche Gleichstellung nur bei Organisationen mit eingetragenen Mitgliedern möglich. Das Mitgliederwesen sei aber dem Islam fremd, ebenso eine hierarchische Organisationsform mit einem einzigen „Ansprechpartner“. Samour forderte neue Formen der rechtlichen Gleichstellung, die auf diese Situation besser eingehen.
Kober erwiderte, dass die Politik sich intensiv damit beschäftige, neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln, damit rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden könnten.

Trotzdem müssten gewissen Organisationsform bestehen, um ein Ansprechgremium zu haben, mit denen wichtige inhaltliche und rechtliche Fragen abgestimmt werden können. Kober setzte sich noch einmal für das bestehende Staatskirchenrecht ein. Jeder Staat sei weltanschaulich gebunden. Damit es keine weltanschauliche Totalität gibt, müsse es eine Selbstbeschränkung des Staates geben. Deshalb sei das bestehende Staatskirchenrecht gut.

Am zweiten Veranstaltungstag folgten Fachgespräche zu verschiedenen Aspekten des Kirchenrechts.
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letzte Änderung: 03.02.2010


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