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Wohlstand für alle durch Steuerwettbewerb?

Dan Mitchell, Heritage Foundation
Dan Mitchell, Heritage Foundation
Zu einem internationalen Kolloquium über Steuerwettbewerb trafen sich Experten unterschiedlichster Herkunft und Spezialisierung im Kaminzimmer des Truman-Hauses: Was bringt Steuerwettbewerb den Deutschen, Europa und global?

Kolloquium „Perspectives on International Tax Competition“ der Friedrich-Naumann-Stiftung

In der Diskussion um den globalen Standortwettbewerb dominieren heute in Deutschland und in Europa zwei große Themen: die Ordnung der Arbeitsmärkte und die Ordnung des internationalen Steuerwettbewerbs. Zum Steuerwettbewerb veranstaltete die Friedrich-Naumann-Stiftung am 3. Dezember 2005 ein Kolloquium mit Referenten aus fünf Ländern zu fünf Diskussionsrunden. Dr. Detmar Doering, Leiter des Liberalen Instituts, wies in der Einführung auf das große Interesse an diesen kontrovers diskutierten Themen hin: Beim letztjährigen Steuer-Kolloquium der Stiftung habe das Plädoyer für Steuerwettbewerb sogar zu einer Anfrage und zu einer heftigen Diskussion im Bundestag geführt.

Die Ordnung des internationalen Steuerwettbewerbs ist gerade für Deutschland höchst aktuell. Das macht bereits der erste Satz der Verlagspräsentation von „Perspektiven eines modernen Steuerrechts“, deutlich, zeitgleich mit dem Kolloquium erschienen als Festschrift zum 65. Geburtstag von Hermann Otto Solms: „Das deutsche Steuerrecht ist zu kompliziert und international nicht wettbewerbsfähig.“ Diese These wurde unterstrichen durch die Lehren aus dem föderalen Steuersystem der Schweiz in der Diskussion zu Jürg de Spindlers Referat über die Schweizer Finanzverfassung und zu Martin Chrens Überblick über die Steuer-Reformen der Slowakei. Richard Teathers Referat zur EU-Politik der Steuer-Harmonisierung zeigte auf der anderen Seite die Grenzen auf, die allen nationalen Steuerreformen faktisch und formal-rechtlich durch die EU gesetzt sind. Dan Mitchells Schluss-Referat zur Frage von Fluch oder Segen internationaler „Steuer-Paradiese“ setzte zu den Grenzen nationaler Steuerpolitik einen für die Steuerzahler eher optimistischen Punkt gegen jedwede Harmonisierung „von oben“.

Gerrit Köster von der Berliner Humboldt-Universität führte im ersten Referat die in aller Regel in Politik und Medien wenig sachlich geführte Diskussion um Steuerwettbewerb auf die nüchternen theoretischen Grundlagen zurück, die hinter den meisten Argumenten für und wider internationalen Steuerwettbewerb stehen. In seinem Referat „The Economics of International Tax Competition“ erläuterte er – verständlich sogar für Juristen – die wohlfahrtsökonomischen Grundlagen einer Vielzahl politischer Argumente für Beschränkungen des internationalen Steuerwettbewerbs, durchweg konzentriert auf die Frage „gerechter“ Entlohnung von „Arbeit“ und „Kapital“.

Köster selbst machte in der Bewertung der theoretischen Grundlagen auch deutlich, was durch die anschließende Diskussion vertieft wurde: Die wohlfahrtstheoretischen Grundlagen optimaler Steuersysteme und der „gerechten“ Besteuerung von Kapitalerträgen sind wenig geeignet, den Wohlstand „der Arbeiter“, also der abhängig Beschäftigten, zu fördern. Denn gut bezahlte, sichere Arbeitsplätze sind nur mit guter Kapitalausstattung für hohe Produktivität der Arbeit zu haben. Steuern auf Kapitalerträge sind bei Freiheit der internationalen Kapitalbewegungen und bei besonders hoher Mobilität hoch qualifizierter Arbeitskräfte regelmäßig zum Nachteil des Wohlstands der Nationen, besonders aber zum Nachteil der Löhne und Arbeitsplatz-Chancen für die weniger mobilen Arbeitskräfte geringerer Qualifikation: das Problem also der anhaltend hohen Sockel-Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich Deutschlands und Frankreichs.

Richard Teather, Steuerrechtler der Bournemouth University und des berühmten Institute of Economic Affairs, verdeutlichte in seinem Referat, in welchem Maße die EU-Staaten bereits Steuer-Autonomie an die EU abgegeben haben - zumindest de facto. Trotz der selbst im EU-Verfassungsvertrag noch verankerten Einstimmigkeit in Fragen der Steuerpolitik habe die EU als höchstmögliche föderale Ebene weitreichende Steuer-Kompetenzen an sich gezogen – auch gegen den streng gefassten Inhalt des Grundsatzes der bürgerlichen Steuer-Revolution der Boston Tea Party von 1773, heute angewendet auf die Übertragung von faktischer Steuerhoheit auf die EU-Kommission: “No taxation without representation.“ Aktuell setze sich diese Tendenz in den Vorstößen zu einer Steuer-Harmonisierung bei den Kapitalertragsteuern fort, beginnend bei der Bemessungsgrundlage aber auch bei den Einkommensteuern: Mindeststeuer-Vorstöße vor allem von deutscher Seite nun auch bei den Einkommensteuern - nach den Mindeststeuersätzen bei den Mehrwertsteuern als Ergebnis des Projekts „Binnenmarkt 1992“.

Jürg de Spindler, Hellfeier & de Spindler GmbH Strategie- und Wirtschaftspolitik
Jürg de Spindler, Hellfeier & de Spindler GmbH Strategie- und Wirtschaftspolitik
Jürg de Spindler in seinem Referat „International Tax Competition. The Case of Switzerland“ und Martin Chren im Referat „Unfair Competition? Slovakia’s Tax Policy“ verdeutlichten besonders eindringlich, was am 4. Dezember der österreichische Finanzminister - gutgemeint, aber vielleicht nicht ohne wohlwollende Ironie – der deutschen Reformpolitik allgemein als lehrreich empfahl: Es geht auch anders: in der Steuerpolitik mit einer föderalen Finanzverfassung ähnlich der Schweiz und mit einer Flat-Tax-Steuer-Reform ähnlich der in Estland oder der Slowakei: In den Worten Hans D. Barbiers in der Festschrift für Hermann Otto Solms auf den Punkt gebracht: „The flatter, the better“.

Die Diskussion schälte den Kern der schweizerisch-slowakischen Botschaft für Deutschland heraus: Gemeint ist mit dieser Botschaft ein Steuersystem, das vor allem einfach und durch Einfachheit leistungsgerecht ist, mit niedrigen Steuersätzen, über die möglichst bürgernah und nach dem Konnexitätsprinzip entschieden wird: Wir Bürger bezahlen mit unseren Steuern die Staatsaufgaben und haben Anspruch darauf, dass der Staat seine Kernaufgaben bei mäßiger Steuerlast auch ordentlich erfüllt; über Staatsausgaben und die Steuern zu ihrer Finanzierung soll möglichst bürgernah in einer föderalen Finanzverfassung entschieden werden, schon gar nicht weit entfernt „von oben“, z.B. „in Brüssel“.

In Schluss-Referat brach Dan Mitchell von der international renommierten Heritage Foundation mit seinem Referat „Tax Havens – Curse or Blessing?“ eine Lanze für Steuer-Paradiese. Angesichts der global so beliebten Jagd auf Steuerparadiese, die alles Kapital der Welt scheinbar in den Abgründen von den Kaimaninseln bis zu Zypern verschwinden lassen, musste ein solches Plädoyer für den volks- und weltwirtschaftlichen Segen von Steuerparadiesen provozieren - trotz Mitchells Fragezeichen in der Überschrift seines Referats.

Warum dieses radikale Plädoyer gegen alle Ansätze für internationale Mindestbesteuerungen und Kapital-Kontrollen provozierender erscheint als es tatsächlich ist, verdeutlichte die abschließende Diskussion: Gerade bei der Besteuerung können die Bürger am allerwenigsten auf einen informierten, unparteiischen, gerechten und „wohlwollenden Diktator“ hoffen. Die Bürger selbst müssen dem stets hungrigen Steuerstaat Grenzen setzen. Denn so lange die Steuer-Bürokratie weiß, dass sich die Bürger durch Widerspruch und Abwanderung in „Steuer-Paradiese“ wehren könnten, ist der Steuerlast eine letzte Grenze gesetzt.

Niemand muss außerdem diese Angst haben: Das für Investitionen und Arbeitsplätze so wertvolle Kapital verschwindet nicht in „Steuer-Paradiesen“ wie im Maelstrom von Edgar Allan Poe: Ob über die Kapital-Drehscheibe Zyperns russisches Kapital oder über die Schweiz als traditionsreichster Kapital-Drehscheibe Kapital aus der ganzen Welt: Auf freien internationalen Kapitalmärkten fließt das Kapital in das Heimatland zurück, am liebsten natürlich dort hin, wo ein demokratischer Rechtsstaat Kapital gut behandelt, eine leistungsfähige Infrastruktur anbietet und dafür nur maßvolle Steuern zur Finanzierung verlangt. Diese ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, die Adam Smith 1776 als Voraussetzungen für das Wirken der „unsichtbaren Hand“ im Interesse von „Wohlstand für alle“ formuliert hat, müssen die Staaten herstellen: Ein Segen, wenn Tax Havens dazu beitragen!

Die fünf Referate erscheinen demnächst in der Reihe „Occasional Papers“ des Liberalen Instituts.

Dr. Horst Werner
Liberales Institut
letzte Änderung: 12.09.2008


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