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Verfassungsdialog: „...in Deutschland so eine Art Flatrate“

Jürgen Morlok
Jürgen Morlok
„Deutschland – ein Land der Gleichmacherei?“ Diese Frage stand im Mittelpunkt des 7. Karlsruher Verfassungsdialogs, zu der die Stiftung für die Freiheit ins Kongresszentrum der Baden-Metropole eingeladen hatte. Rund 240 Gäste waren der Einladung gefolgt.

In seiner Begrüßung widmete sich Jürgen Morlok, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung für die Freiheit, dem Spannungsverhältnis zwischen zwei Begriffen von Gleichheit, dem der Chancen- und dem der Ergebnisgleichheit. Chancengleichheit führt zu Ungleichheit in der Einkommensverteilung, Ergebnisgleichheit zu Ungleichheit in der Behandlung – die Menschen hätten schließlich unterschiedliche Talente.

Gerechtigkeit werde, so Morlok weiter, oft mit sozialer Gleichheit identifiziert. Hier sei ein Umdenken erforderlich: Gerecht sei ein Zustand nämlich nicht dann, wenn er alle gleichmache, sondern dann, wenn er das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz beherzige.

Erster Referent war Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er hatte seinen Vortrag unter den Titel „Freiheit oder Gleichheit – Was hat Vorrang?“ gestellt.

Willen der Bürger zur Freiheit in Verantwortung

Hans-Jürgen Papier mit Moderator Karl-Dieter Möller
Hans-Jürgen Papier mit Moderator Karl-Dieter Möller
Papier erinnerte zunächst an die Verwandlung des absoluten zum Rechts- und Verfassungs- und an den Übergang vom liberalen zum sozialen Staat. Wie immer man diese Entwicklung bewerten mag: Der Staat des Grundgesetzes sei, so Papier weiter, auch ein Sozialstaat. Ermöglicht werden solle den Menschen dadurch, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen und eine vom Staat unabhängige Zivilgesellschaft etablieren. Papier ging auf die immer wieder erhobenen Forderungen nach Aufnahme sozialer Grundrechte – ein Recht auf Arbeit oder auf Wohnung – in das Grundgesetz ein und warnte: Eine Erfüllung sei nur möglich in einer sozialistischen, zentralverwalteten Wirtschaft.

Papier erinnerte aber auch daran, dass der Sozialstaat nicht nur gegenwartsfixiert sein dürfe. Vielmehr müsse er auch perspektivisch für eine gerechte Lastenverteilung sorgen – das Sozialstaatsprinzip wirke auch in der Zeit. Für einen Juristen könne sich, so Papier abschließend, die Frage nach einem Vorrang von Gleichheit oder Freiheit nicht stellen, zumindest formaljuristisch nicht. Der Verfassungsstaat lebe vom Willen seiner Bürger zur Freiheit in Verantwortung.

Kai Rogusch, rechtspolitischer Redakteur der Zeitschrift „NovoArgumente“, nahm sich in seinem Referat „Von der Gleichberechtigung zur Gleichheit – Und wo bleibt die Freiheit?“ das Thema Gleichstellungspolitik vor. Er stellte dabei keineswegs in Abrede, dass ein „gleichmacherischer Interventionalismus“ die Freiheit durchaus fördern könne – allerdings nur dann, wenn er von der Mündigkeit des Einzelnen ausgehe.
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letzte Änderung: 26.10.2010


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