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Studiengebühren auch für Hochbegabte

Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, erklärt:

„Die Friedrich-Naumann-Stiftung schließt sich der Initiative zur Befreiung begabter Studierender von Studiengebühren nicht an“.

Die Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik, zu denen auch die politischen Stiftungen zählen, vergeben nach ihren jeweiligen Richtlinien Stipendien für Grund- und Aufbaustudien, die von den Stipendiaten nicht zurückgezahlt werden müssen. Insofern sind die ausgewählten begabten Stipendienempfänger gegenüber den anderen Studierenden, die ihr Studium entweder selbst oder über zurückzuzahlende Kredite finanzieren müssen, materiell, aber auch wegen der ideellen Betreuung durch die Begabtenförderungswerke schon jetzt deutlich besser gestellt. Ihnen nun noch die Studiengebühren zu erlassen, würde noch einmal eine Besserstellung bedeuten und ist auch im internationalen Vergleich völlig verfehlt. Auch andere Länder, wie z. B. die USA, befreien Begabte nicht generell von den dort zum Teil weitaus höheren Studiengebühren. Da es auch im Ausland nur wenige Hochschulen gibt, die bei Hochbegabung auf Studiengebühren verzichten, ist mit einer Abwanderung nicht zu rechnen. "Wir sollten unsere soziale Verantwortung ernst nehmen. Das gilt auch für begabte Studierende. Schon jetzt zahlen die Nichtakademiker mit ihren Steuern die späteren höheren Einkommen und Lebenschancen der Akademiker mit“, so Berndt.

Leistungseliten sollten auch als Vorbild dienen und zur Finanzierung ihrer späteren höheren Einkommen und Lebenschancen beitragen. Wesentlich wichtiger ist es, darauf zu achten, dass mittellose Studierwillige und -fähige ihre Studiengebühren vorfinanziert und nach Studienabschluss einkommensabhängig und sozialverträglich wieder zurückzahlen können.
letzte Änderung: 12.09.2008


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