Soziale Auslese durch nachlaufende Studienentgelte?
Mittelfristig werden in einigen Bundesländern Studienentgelte eingeführt. Gegner der Einführung von Studienentgelten verweisen häufig auf die befürchtete Ausgrenzung mittelloser Studierender. Auch wenn es optional möglich sei, aufgelaufene Studienentgelte nach Abschluss des Studiums bei Erreichen eines hinreichenden Einkommens zu zahlen, wird eine Zugangsbarriere für potentielle Studierende aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Schichten befürchtet. Grund genug für die Friedrich-Naumann-Stiftung mit Prof. Dr. Bruce Chapman, Direktor des Economics Program der Australian National University in Canberra, den Konstrukteur des australischen Systems der einkommensabhängigen Studienentgelte (HECS) und Experten für den empirischen Beweis nach Potsdam einzuladen.In seinem Vortrag bewies Chapman, dass es in Australien gelungen sei, den Zugang zur Hochschulbildung auch für sozial schwächere Sudienbewerber offen zu halten. Dabei wurden die Daten zur Hochschulpartizipation dreier Kohorten junger Australier betrachtet. Die erste Gruppe beendete ihre schulische Ausbildung vor Einführung des HECS, die zweite nach der Einführung und die dritte nach der grundlegenden Reform des Programms. Dabei habe sich eine unterschiedliche soziale Zusammensetzung der Studierenden 1999 im Vergleich zu 1988 ergeben: Die Verteilung war ausgewogener. Das Ergebnis reflektiere den starken relativen Anstieg der Hochschulpartizipation von Individuen aus mittleren Enkommensschichten. Es ließe sich vor allem schlussfolgern, dass das HECS nicht zu einer Reduzierung der Hochschulpartizipation im Allgemeinen oder von Individuen aus Bevölkerungsgruppen mit geringem Vermögen führte. Zudem sei der Unterschied zwischen den Lebensaltereinkommensprofilen von Hochschulabsolventen und niedrigeren Bildungsabschlüssen international sehr ähnlich. Das Gebot der sozialen Gerechtigkeit gebiete folglich eine Kostenbeteiligung der Akademiker an ihren Ausbildungskosten. Mittels einkommensabhängigen Studienentgelten, die nach dem Erreichen eines bestimmten Durchschnittseinkommens erhoben würden, sei dies auch sozial fair möglich.
Rechtsanwalt Bernhard Liebscher, Referatsleiter für Rechtsfragen und Studienfinanzierung beim Deutschen Studentenwerk, betonte in seinem Statement, dass Studienentgelte kontraproduktiv für Deutschland seien. Studierende müssten zusätzliche Mittel aufbringen, die sie derzeit nicht zur Verfügung hätten. Die resultierende Jobtätigkeit während des Studiums würde die langen Studienzeiten zusätzlich erhöhen. Die Rendite (Rate of Return) eines Studiums betrage in Deutschland nur 5,5 Prozent, während sie z. B. in Frankreich bei elf und in Großbritannien bei 15 Prozent liege. Eine undifferenzierte Übertragung der australischen Erfahrungen auf Deutschland sei gefährlich. Der deutsche Arbeitmarkt sei wesentlich inflexibler. Deutschland sei noch weit vom international üblichen Anteil von 40 Prozent Studierende eines Jahrgangs entfernt.
In der anschließenden Podiumsdiskussion, die vom Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Hans-Georg Petersen von der Universität Potsdam moderiert wurde, fiel auf, dass sich Studierende Ihres Einkommensvorteils sehr wohl bewusst sind und unter bestimmten Umständen auch bereit wären einen Beitrag zu ihren Ausbildungskosten zu leisten. Selbst Karl Marx habe 1875 darauf hingewiesen, dass die Unentgeltlichkeit von „höheren Unterrichtsanstalten“ dazu führe, „den höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel zu bestreiten.“ Zur Sprache kamen auch die Missbrauchsmöglichkeiten durch die Finanzminister, die die zusätzlichen Mittel eher für die Sanierung der Landeshaushalte nutzen und nicht den Hochschulen zuweisen würden.
Demnächst wird im Rahmen der Bildungsinitiative der Friedrich-Naumann-Stiftung die Positionsbroschüre „Auswirkungen einkommensabhängiger Studienentgelte auf den Hochschulzugang“ von Bruce Chapman sowie die Argumentationsbroschüre „Nachlaufende Studienentgelte“ erscheinen, die kostenlos unter www.pro-kopf.de bestellt werden können.





