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Reform des Pressefusionsrechts – Gefahr für Presse- und Meinungsvielfalt?

Veranstaltung des Regionalbüros Wiesbaden mit dem Präsidenten des Bundeskartellamts

Marianne Wagner und Dr. Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts
Marianne Wagner und Dr. Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts
„Bundeskabinett beschließt Pressekartellrecht und erntet Kritik.“ Dies ist nur eine von zahlreichen beispielhaften Pressestimmen, nachdem das Bundeskabinett am 26. Mai den Entwurf von Wirtschaftsminister Clement zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe schränkungen verabschiedet und auf den parlamentarischen Weg gebracht hat.
Fusionen und Übernahmen von Zeitungsverlagen werden danach künftig weitgehend erlaubt sein, wenn bestimmte Anforderungen zum Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit gewährleistet sind.

„Strukturelle Krise der Zeitungsbranche“, „mangelnde internationale Wettbewerbsfähigkeit“ sind die zentralen Stichworte, wenn Wirtschaftsminister Clement die Novellierung begründet:
„Die besondere Lage der Zeitungen braucht besondere Antworten.“ (SZ v. 26.05.04).

Der oberste deutsche Wettbewerbshüter sieht das freilich ganz anders. Weder die wirtschaftliche Krise der Zeitungsverlage, noch die Entwicklung und Konkurrenz im Online-Bereich und schon gar nicht die geltenden Grenzen des Kartellrechts sind für den Präsidenten des Bundeskartellamts, Dr. Ulf Böge, hinreichende Gründe für die geforderten Änderungen der Pressefusionskontrolle. Er kenne beispielsweise auch keinen Fall nicht genehmigter Anzeigenkooperation aufgrund der viel zitierten kartellrechtlichen Hürden. Deshalb sieht er bei objektiver Analyse der gegenwärtigen und absehbaren wirtschaftlichen Entwicklung auch keinen Handlungsbedarf für eine Novellierung.
Gegen den Gesetzentwurf, der jetzt vorliege, seien allerdings schwerwiegende Bedenken zu erheben.

Dr. Hans D. Barbier (re.), Kuratoriumsmitglied der FNSt und Dr. Ulf Böge
Dr. Hans D. Barbier (re.), Kuratoriumsmitglied der FNSt und Dr. Ulf Böge
An diesem Abend stellte er vor jungen Journalisten im Frankfurter Presseclub - im Gespräch mit dem Wirtschaftspublizisten Dr. Hans D. Barbier -, ausführlich dar, warum er um Wettbewerb und Meinungsvielfalt bei der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs fürchtet.
„Ich habe Zweifel, dass die Zielfunktion des Gesetzes überhaupt erreicht werden kann.“

Um ökonomische Konzentrationen im Zeitungsverlagsbereich zu begrenzen, sei Mitte der 70er Jahre in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Presseklausel eingefügt worden, nach der Fusionen schon ab einem gemeinsamen Jahresumsatz der betroffenen Unternehmen von damals 25, später 50 Millionen DM (sog. „Aufgreifschwelle“) , durch das Bundeskartellamt auf ihre Folgen für den Wettbewerb zu untersuchen waren. Die niedrigen „Aufgreifschwellen“ im Rahmen der Pressefusionskontrolle waren im übrigen die einzige Abweichung gegenüber den Regeln für andere Branchen. Barbier wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die „Idee der Vielfalt“ gerade im Pressebereich eine besondere Bedeutung habe und von daher ein besonders schützenswertes Gut darstelle. Das Fusionsrecht schütze – speziell in diesem Bereich – gegen die Zumutung: „Gegen deinen Willen möchte ich dich kaufen!“ Es habe dadurch über viele Jahre gerade für kleine Verlage wie ein Schutzzaun gewirkt. Wenn der neue Gesetzentwurf mit seinen enormen Anhebungen der „Aufgreifschwellen“ alle parlamentarischen Hürden nehme, sei es damit vorbei.

Künftig müßte das Bundeskartellamt auch wettbewerbsschädliche, weil zur Marktbeherrschung führende, Übernahmen genehmigen, nämlich dann, wenn die publizistische Eigenständigkeit im Rahmen der sogenannten „Altverleger-Regelung“ langfristig gewährleistet bleibe. Diese Regelung besagt, dass der Veräußerer („Altverleger“) oder ein anderer mit dem Neubesitzer nicht wirtschaftlich verbundener Dritter mindestens 25% der Anteile hält, Titelrechte und ein Veto-Recht bei bestimmten Entscheidungen hat.
Diese Regelung wurde von Böge als „Anregung für Strohmann- und Umgehungsgeschäfte“ bezeichnet. Barbier sprach - noch schärfer - von einem „absoluten Witz: Das ist einfach so dahin geschrieben, wissend, es läßt sich nicht praktizieren.“

Die andere Voraussetzung zur Fusionsgenehmigung, nämlich der Nachweis, dass die erworbene oder erwerbende Zeitung drei Jahre lang defizitäre oder unter dem Branchendurchschnitt liegende Anzeigenerlöse zu verzeichnen habe, sei ebenfalls von den Beteiligten leicht zu erbringen. Ob dies auf der anderen Seite aber einen Zusammenschluß notwendig mache, werde nicht zu überprüfen sein. Große Verlage könnten nach Belieben kleinere Verlage aufkaufen, die wirtschaftlich gar keiner „Rettung“ bedürften. Darüber hinaus sei der Aufkauf nicht überlebensfähiger Verlage schon heute – unabhängig von Marktbeherrschung – möglich, wenn die Voraussetzungen einer Sanierungsfusion vorlägen.

Aus wettbewerblicher Sicht und auch für die Zielsetzung der Pressevielfalt wäre es nach Meinung des Kartellamtspräsidenten das Beste, die rechtlichen Regelungen so zu belassen, wie sie sind. Diese Linie würden im weiteren parlamentarischen Verfahren aber wohl nur die Liberalen stützen und mit vertreten, meinte Barbier. Und in der Tat, bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Kabinettsentscheidung zur Neuregelung der Pressefusionskontrolle kündigte der liberale Wirtschaftsminister aus Niedersachsen, Walter Hirche, seinen entschiedenen Widerstand im Bundesrat an: „Die Lockerung des Kartellrechts führt zu noch mehr Konzentration auf dem Pressemarkt und untergräbt damit den Wettbewerb.“

Bleibt also zu hoffen, dass der deutschen Presselandschaft die Umsetzung dieser „wettbewerbspolitischen Lachnummer“ – so der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, Prof. Möschel – erspart bleibt.


Michael Roick
Leiter Regionalprogramm

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