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15.05.2009: Stiftung beim Bürgerfest „60 Jahre Bundesrepublik“

Im Mai 1958, knapp zehn Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes, rief der damalige Bundespräsident Theodor Heuss die Friedrich-Naumann-Stiftung ins Leben – seit 2007 trägt sie den Namenszusatz „für die Freiheit“. Seit über fünfzig Jahren setzt sie sich dafür ein, die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland im Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit zu verankern.

Auf dem Bürgerfest am 23. Mai stehen die Arbeitseinheiten der Stiftung im Mittelpunkt: die Regionalbüros mit ihrem politischen Bildungsangebot vor Ort, die Begabtenförderung mit ihren Angeboten für Studierende und Promovierende, das für die Grundsatz- und Forschungsarbeit zuständige Liberale Institut, die für ihre Arbeit preisgekrönte Virtuelle Akademie, der Bereich Internationale Politik sowie die Gummersbacher Theodor-Heuss-Akademie als zentrale Bildungsstätte der Stiftung.

Eine Ausstellung zur Stiftungsgeschichte und ein Bundespräsidenten-Quiz erwarten die Teilnehmer. Vorgestellt werden außerdem die Initiative „umSteuern“, ein Animationsfilm zum Thema Bürgergeld und die Aktion „Mit Recht gegen rechts“.

Wolfgang Gerhardt, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung für die Freiheit: „Das Grundgesetz wird 60, die Stiftung ist im Vorjahr 50 geworden. Beide kommen damit fast aus einer Generation. Dass sich das Grundgesetz als Erfolgsmodell erwiesen hat, ist sicher auch ein Verdienst der politischen Stiftungen. Es versteht sich von selbst, dass die Stiftung für die Freiheit auch zum Gelingen der Feier zum 60. Geburtstag beitragen will.“

Vollständige Pressemitteilung abrufen (PDF)
letzte Änderung: 16.05.2009


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