Partnerschaft zur Wettbewerbsförderung

Syamsul Ma'arif (KPPU), Muhammed Husni Thamrin (FNSt), Prof. Dr. Joachim Bornkamm (BGR) und Sabine Markert (GTZ) Gemeinsam mit der indonesischen Wettbewerbskommission (KPPU), dem indonesischen Obersten Gerichtshof, dem Bundesgerichtshof und der GTZ hat die Friedrich-Naumann-Stiftung eine gemeinsame Erklärung zur Förderung des Wettbewerbs in Indonesien unterzeichnet. Hauptziel des langjährig angelegten Vorhabens ist es, die Anpassung und Weiterentwicklung des indonesischen Wettbewerbrechts (Grundlage ist das Gesetz Nr. 5/99 von 1999) zu fördern sowie die Arbeit derjenigen staatlichen Institutionen zu stärken, die mit der Sicherung des Wettbwerbs und der Verhinderung von Machtmißbrauch beauftragt sind. Durch das Vorhaben soll dem ordnungspolitischen Rahmen der indonesischen Wirtschaft größere Stabilität verliehen werden.
Besonders die Arbeit des Obersten Gerichtshofs und seiner Richter sowie der Wettbewerbskommission und deren Beamte steht im Mittelpunkt des Vorhabens. Die geringe Erfahrung der Staatsdiener in der Anwendung des Wettbewerbsrechts lassen eine intensive deutsch-indonesischen Zusammenarbeit als überaus sinnvoll erscheinen. Die verschiedenen Partner bringen ihre jeweils spezifischen Erfahrungen in die strategische Partnerschaft ein. Neben dem Dialog und Austausch zwischen den deutschen und indonesischen Juristen der Gerichtesorgane sowie zwischen den Kartellbehörden, soll auch die breite Öffentlichkeit erreicht werden. In diesem Teil der Kooperation profitieren die Partner von der großen Erfahrung der Friedrich-Naumann-Stiftung. Geplant sind für 2006 Schulungen zum besseren Verständnis des Wettbewerbsrechts für Journalisten, die Einrichtung einer Informationsplattform im Internet als auch die Ausrichtung eines Essay-Wettbewerbs an hiesigen Universitäten.
Hinter dem Projekt steht das langfristige Ziel der Verankerung der Prinzipien einer freien Wirtschaft. Nur ein tiefes Verständnis von Marktmechanismen, Abläufen und Formen führt zu qualifizierten Urteilen und Entscheidungen von Gericht und Kommission. Die Zurückdrängung von Marktmißbrauch soll die Korruption verringern, die Effizienz der Unternehmen steigern und die Konsumentenpreise senken. Letztendlich trägt eine effiziente Anti-Monopolgesetzgebung zur Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Einkommen bei, was in Indonesien dringen notwendig ist, um Armut und Unterentwicklung zu bekämpfen.
Boryano Rickum, FNSt Jakarta/Indonesien





