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Menschenrechte sexueller Minderheiten international

Rechtliche Behandlung von Beziehungen zwischen Männern
Rechtliche Behandlung von Beziehungen zwischen Männern
„Hängt sie auf!“ Unter dieser Überschrift veröffentlichte eine ugandische Zeitung am 9. Oktober 2010 Namen und Fotos von 100 Homosexuellen in Uganda. Der auch regierungsamtlich seit längerem unternommene Versuch, in Uganda massive Strafverschärfungen gegen Homosexuelle zu bewirken, konnte aber insbesondere durch deutschen, britischen und französischen Druck abgewehrt werden.

 

Menschenrechts-Expertin Sylvia Groneick vom Auswärtigen Amt
Menschenrechts-Expertin Sylvia Groneick vom Auswärtigen Amt
Die Menschenrechte sexueller Minderheiten waren in Bonn Thema einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Experten aus Entwicklungszusammenarbeit Zivilgesellschaft, Medien und Politik diskutierten, welchen Beitrag die Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung der Menschenrechte auf sexuelle Orientierung leisten können und sollen.

 

Dabei ist Uganda kein Einzelfall. In 28 der 58 BMZ-Partnerländer ist Homosexualität strafbar – in besonderen Fällen bis hin zur Todesstrafe. Wie in Uganda werden Homosexuelle dabei nicht nur per Gesetz verfolgt, sondern sind tagtäglich Anfeindungen und tätlichen Übergriffen von Nachbarn und Mitmenschen ausgesetzt. Solche Angriffe aus der Bevölkerung werden selten strafrechtlich verfolgt. Welchen Beitrag kann hier Politik und Entwicklungszusammenarbeit leisten, um die rechtliche und reale Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTI) zu verbessern?

 

Auf der Basis grundlegender Zugänge – etwa über dieYogyakarta-Prinzipien  – aber insbesondere auch im Kontext konkreter Beispiele aus Uganda, Malawi, Pakistan und Nigeria diskutierten die anwesenden Menschenrechts-Experten über staatliche und nicht-staatliche Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte von LSBTI-Personen.

 

Grundsatzvortrag  von Anne Thiemann
Grundsatzvortrag von Anne Thiemann
Die Menschenrechte von LSBTI – so Anne Thiemann vom Deutschen Institut für Menschenrechte – sind Bestandteil der menschenrechtlichen Verpflichtungen. Um die Übertragung der Menschenrechte auf sexuelle Orientierung zu unterstützen, sind besonders entwicklungspolitische Ansätze gefragt, mit denen langfristig auf homophobe Einstellungen in der Bevölkerung eingewirkt werden kann.


„Öffentlicher internationaler Druck sollte nur in akuten Fällen ausgeübt werden“, so Thomas Mösch von der Deutschen Welle. Denn dieser erzeuge keine Verhaltensänderung, sondern vielmehr Gegenwehr wie den oben genannten Artikel. Ein Grund dafür sei, so Lars Wilke, Referent des BMZ für Uganda, dass Homosexualität als unafrikanisch und westlich importiert angesehen werde. Wichtig seien daher vor allem stille Diplomatie, langfristig angelegte Maßnahmen zur Stärkung der inner-gesellschaftlichen Prozesse und ein kontinuierliches Monitoring der Menschenrechtssituation, um gegebenenfalls die entwicklungspolitischen Maßnahmen anzupassen. Den besonderen Wert von Bildungsmaßnahmen zur Aufklärung über Sexualität generell unterstrich Nadia Butt, Mitglied des Liberalen Forums Pakistan, für Ihr Heimatland, wo Homosexualität immer noch ein Tabuthema ist.

 

Podiumsrunde u.a. mit Michael Kauch MdB, 2.v.l.
Podiumsrunde u.a. mit Michael Kauch MdB, 2.v.l.
In der abschließenden Podiumsdiskussion berichtete Holger Haibach MdB, entwicklungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, von seinen positiven Erfahrungen mit dem internationalen UN-Menschenrechtsschutzsystem als gemeinsamem Nenner: Die meisten Partnerländer haben die internationalen Menschenrechtsverträge ratifiziert und damit wie Deutschland als für sich rechtsverbindlich anerkannt. Diese globalen Werte, so Christoph Behrens, integrierte CIM-Fachkraft in Indonesien und Direktor des Centre for Good Governance, müsse man an lokale Traditionen und Werte anschließen. Nur so könnten gesellschaftliche Veränderungsprozesse von innen angestoßen werden.

 

Nadia Butt, Liberales Forum Pakistan
Nadia Butt, Liberales Forum Pakistan
Michael Kauch MdB, Koordinator für Lesben- und Schwulenpolitik in der FDP-Bundestagsfraktion: Wichtig sei eine abgestimmte internationale Position der Geber wie auch die konsequente Förderung von Basis- und Selbsthilfeorganisationen.

 

Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, schlussfolgerte aus den Erfahrungen des LSBTI-Programms der Stiftung, dass die Förderung von verfolgten Gruppen wie LSBTI gegebenenfalls erfordere, die Förderkriterien für nichtstaatliche Organisationen zu überdenken. Denn diese könnten sich oftmals gar nicht registrieren.

 

Die queer initiative der Stiftungs--Stipendiaten, vertreten durch Moderator Christian Schmelzer und Berichterstatter Alexander Kronenberg (beide Berlin), hat die Ergebnisse der Tagung in 10 Thesen zusammengefasst.

 

Klaus Füßmann

 

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letzte Änderung: 26.11.2010


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