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Menschenrechte im Irak

irakische Parlamentsabgeordnete diskutieren mit der ehmaligen jordanischen Ministerin für Kultur, Asma Khader
irakische Parlamentsabgeordnete diskutieren mit der ehmaligen jordanischen Ministerin für Kultur, Asma Khader
Im Rahmen des vom Auswärtigen Amt finanzierten Projekts “Beratung und Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler politischer Eliten im Prozess der Verfassungsgebung im Irak” hat das Projektbüro der Friedrich-Naumann-Stiftung in Amman/Jordanien seine dritte Veranstaltung durchgeführt.
Diese beschäftigte sich mit dem Thema Menschenrechte, Möglichkeiten der Implementierung und Beschränkungen in der Verfassung. Zudem wurden die Themen Religionsfreiheit und Frauenrechte im Zusammenhang mit ihrer verfassungsrechtlichen Stellung diskutiert.
18 irakische Politiker und Meinungsführer, darunter zahlreiche Abgeordnete des Nationalparlaments als auch Beamte des Ministerium für Menschenrechte diskutierten drei Tage intensiv – zum Teil auch erwartet kontrovers – diese Themen, die auch in der irakischen Verfassungsdiskussion nach wie vor sehr umstritten sind.
Unter anderem diskutierte die Menschenrechtsexpertin und ehemalige Kulturministerin Jordaniens Asma Khader mit den Teilnehmern die Frage wie Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten in einer Verfassung gefasst werden können.
Farida Bannani
Farida Bannani
Neben anderen sprach auch die marokkanische Juraprofessorin und Co-Autorin des UN-Arab Human Development Report Farida Bannani über die Rechte der Frauen im Allgemeinen und über das Verhältnis von Frauenrechten und Islam im speziellen zu den irakischen Gästen.
Wie bereits bei den vorherigen Maßnahmen des Büros Amman erwies sich die Zusammenkunft regierungsnaher Politiker mit oppositionellen Gruppen im Sinne der Förderung des nationalen Dialogs als ausnehmend erfolgreich. Wer sich zu Beginn noch mit Misstrauen und Ablehnung begegnete, konnte gegen Ende der Veranstaltung die Erkenntnis mitnehmen, dass der Dialog und die Diskussion miteinander möglich sind.
Diese positive Entwicklung kann dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor fundamentale Gegensätze zwischen etwa Kurden und ehemaligen Anhängern der Ba’th Partei hinsichtlich der Frage des Minderheitenschutzes oder zwischen säkularen und schiitischen Politikern über die Rolle der Frau und der islamischen Gesetzgebung herrschen. So äußersten selbst die anwesenden Frauen schiitischen Glaubens die Überzeugung, dass religiöse Gerichte Jurisdiktion gemäß des islamischen Gesetzes, der Sharia’, über Familienangelegenheiten haben sollten.
Prof. Dimitrijevic (rechts) spricht über Mechanismenzum Schutz von Menschenrechten
Prof. Dimitrijevic (rechts) spricht über Mechanismenzum Schutz von Menschenrechten
Ein erster am 26. Juli veröffentlichter, irakischer Verfassungsentwurf lässt von daher auch viele Fragen offen, bestimmt den Islam als die Hauptquelle der Verfassung und lehnt Gesetze, die religiösen Bestimmungen widersprechen, deutlich ab.


Philipp Hansen
Projektkoordinator
letzte Änderung: 12.09.2008


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