Medienpolitischer Diskurs: Die Moral im Schneideraum

Christoph Bach, Horst Werner, Michael Roick (Mod.) Offene Wunden, Schussverletzungen aus nächster Nähe, Gliedmaßen, die in unmöglichem Winkel vom Körper abstehen – und immer weiter hält die Kamera drauf, geht näher ran, um schließlich die erstarrten toten Gesichter zu zeigen. Erklärenden Kommentar gibt es dazu keinen, der Film ist stumm. „Zwei bis drei Mal pro Woche sehen wir solche schrecklichen Bilder und müssen eine Entscheidung treffen, wie wir damit umgehen.“ Der erfahrene Fernsehjournalist Horst Werner vom ZDF machte bei der Veranstaltung in der Reihe „Medienpolitische Diskurse“ zur Ethik im Journalismus die Zuschauer zunächst zu Redakteuren. Er zeigte ihnen Agenturmaterial aus dem Irak, von dem Tag im Sommer 2003, als die Amerikaner die Leichen der Söhne Saddam Husseins den Medien präsentierten.

Christoph Bach „Wir verzichten fast nie auf ein Thema“, stellte Horst Werner klar, der als Reporter und Chef vom Dienst alle Facetten des Fernsehgeschäfts im Laufe der Jahre kennen gelernt hat. Auch im Fall der Saddam-Söhne hatte das ZDF „nach intensiver Diskussion“ eine Entscheidung getroffen, nämlich in den Nachrichten nur kurz die Gesichter zu zeigen und dann Reaktionen von irakischen Bürgern zu dokumentieren. Die Problematik der Bilder selbst wurde in dem Beitrag ebenfalls aufgegriffen. Andere Medien haben anders entschieden. wdr.de teilt auf einer Archivseite mit, dass die Redaktion auf eine Veröffentlichung der Bilder verzichtet, weil sie das für einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ hält. Das ZDF, so erklärte Christoph Bach, langjähriger Programmrechtler und Justiziar des Senders, sei den Vorgaben des Pressekodex und des ZDF-Staatsvertrages verpflichtet. Die seien der Handlungsmaßstab für Journalisten, auch wenn sie nicht sehr konkret formuliert seien:
“Tägliche Diskussionen zwischen Journalisten und Juristen…“
„Wir haben grundsätzlich nicht den Impetus, dem Zuschauer alles zu zeigen, was es gibt“, versuchte Horst Werner die Grenze aufzuzeigen. „Wir diskutieren alles, haben aber letztendlich bei aktuellen Geschehnissen nur eine halbe Stunde oder Stunde Zeit, um zu entscheiden.“ Und letztlich, so musste der Journalist auch eingestehen, landet doch vieles von dem Material, das nicht gesendet wird, im Internet „und da wird es nie wieder verschwinden.“ Neben der grundsätzlichen Frage, was berichtet werden soll, spielt die Frage der Namensnennung und Bildveröffentlichung beim Fernsehen eine große Rolle. Das betrifft vor allem die Justizberichterstattung und alles, was mit Prominenten zu tun hat. Da stünden rechtliche Fragen im Vordergrund, so der Jurist Bach.
Der Europäische Gerichtshof hatte im viel beachteten „Caroline-Urteil“ entschieden, dass Bilder von Prominenten nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn sie sie im Kontext ihrer Tätigkeit zeigen, die im Zusammenhang mit ihrer Bekanntheit steht. Das führe zu täglichen Diskussionen zwischen Juristen und Journalisten und die deutschen Gerichte entschieden da auch nicht einheitlich. „Es hängt davon ab, wo die Betroffenen klagen. In Hamburg bekämen Sie wahrscheinlich gegen die Bunte Recht, in Frankfurt nicht“, erläuterte Bach das Problem und so wurde den Zuhörern klar, warum so viele bekannte presserechtliche Streitigkeiten in Hamburg entschieden wurden. Im Bereich der Justizberichterstattung werde immer wieder diskutiert, ob die Gesichter der Beschuldigten „verflimmert“ werden müssten, das heißt für den Zuschauer unkenntlich gemacht.





