Liberalismus und politische Gerechtigkeit
Prof. Dr. Dr. h.c. Otfried HöffeIn der Theodor-Heuss-Akademie fand ein Kolloquium zum Thema „Liberalismus und politische Gerechtigkeit“ statt. Das einleitende Referat hielt Professor Otfried Höffe von der Universität Tübingen. Er stellte die Gerechtigkeit als eine universal gültige Grundlage menschlichen Zusammenlebens dar und sprach von einem „Weltgerechtigkeitserbe“. Dabei hänge die Legitimität einer zustimmungfähigen, zwangsbewehrten Ordnung davon ab, ob sie den Menschen nur einen kollektiven oder einen kollektiv-distributiven Vorteil sichere. Es gehe also nicht um den durchschnittlichen Vorteil, den die Gesellschaft von staatlichen Maßnahmen habe, sondern darum, daß sie für jeden einzelnen und damit auch für die gesamte Gesellschaft vorteilhaft seien. Erst dann handle es sich um politische Gerechtigkeit, die zu einem Recht als einer „Kerngrammatik unseres Zusammenlebens“ führe. Nach liberaler Auffassung dürfe der Staat dabei nicht über Gebühr in das gesellschaftliche Leben eingreifen, vielmehr müßten die primären Leistungen von den Individuen, erst die sekundären vom Staat erbracht werden. Insofern stehe der Sozialstaat immer in der Gefahr, den ideellen Wert der Menschenwürde auf den materiellen zu verkürzen. Professor Höffe beendete sein Referat mit der Forderung, der Weg müsse vom Wohlfahrts- und Sozialstaat zum Sozialinvestitionsstaat führen.
Welche Funktion Gerechtigkeitsüberlegungen in der liberalen Programmatik der Vergangenheit gehabt haben, untersuchte Professor Hans Vorländer von der Universität Dresden. Er wies darauf hin, daß als durchgängiges Phänomen eine gewisse Differenz zwischen politischen Programmen und konkreter Politik feststellbar sei. Generell müsse man angesichts der besonderen Gesetze in einer Mediengesellschaft fragen, ob politische Gerechtigkeit überhaupt noch kommunizierbar sei. In der liberalen Programmatik stellte Vorländer einen Schwund des Gerechtigkeitsbegriffes fest, er sei in der jüngeren Vergangenheit nur noch als „Generationengerechtigkeit“ anzutreffen. Man habe den Eindruck, daß Gerechtigkeitsüberlegungen vor allem durch sich verstärkendes Klientel-Denken ersetzt worden sei. Als Beispiel für eine verpaßte Gelegenheit liberaler Programmatik merkte Vorländer die bis heute kaum vorhandene Auseinandersetzung mit dem Kommunitarismus an.
Professor Jürgen Dittberner von der Universität Potsdam beschäftigte sich anschließend in seinem Referat mit den Perspektiven politischer Gerechtigkeit. Er wies dabei darauf hin, daß alle Parteien in dieser Beziehung programmatische „Legenden“ gebildet hätten, denen die politische Wirklichkeit dann nur sehr bruchstückhaft entspreche. Überdies sei in der liberalen Programmatik die Beschäftigung mit Gerechtigkeitserwägungen mehr und mehr zurückgegangen. Zwar könne man für die Zukunft nicht von einer aussichtslosen Lage für diese Diskussion sprechen, allerdings bedürfe es einer Renaissance programmatischer Anstrengungen, um dem Gerechtigkeitsbegriff und anderen grundsätzlichen Überlegungen zu neuer Bedeutung zu verhelfen. Ob die vermutlich bevorstehende Beteiligung der Liberalen an der nächsten Bundesregierung eine solche Renaissance befördere, müsse man in Zweifel ziehen.
In seinem abschließenden Statement beschäftigte sich Professor Höffe mit dem Verhältnis von Freiheit und Gerechtigkeit. Er wies auf die interkulturelle Bedeutung der Freiheit hin, die allerdings ohne zwangsbefugte Regeln nicht auskomme. Dabei sei stets zu untersuchen, welche Befugnis legitim und welche nicht legitim sei, um ungerechtfertigte Freiheitseinschränkungen und damit Verletzungen der Menschenwürde zu vermeiden. Regeln seien stets „Fluchtpunkte politischen Handelns“ und müßten insofern stets ihre Zustimmungsfähigkeit nachweisen können. Politik dürfe sich darüber nicht hinwegsetzen. Insofern seien zum Beispiel in Fragen von Belastungen zukünftiger Generationen etwa bei der Erweiterung der Europäischen Union auch plebiszitäre Elemente einer direkten Demokratie erforderlich. Professor Höffe bezog sich auf Immanuel Kant und die Bedeutung der Gerechtigkeit in dessen Werk. Kant, der ansonsten keineswegs zum Pathos neige, habe hier einen besonders pathetischen Begriff gewählt. Gerechtigkeit habe er den „Augapfel Gottes auf Erden“ genannt.
Die lebhafte und kritische Diskussion über die Referate zeigte, daß die THA mit diesem grundsätzlichen politischen Thema einen Bedarf getroffen hat, der in der jüngeren Vergangenheit anscheinend nicht hinreichend abgedeckt wurde. Die Teilnehmer sprachen sich für eine Weiterführung solcher Diskussionen aus und forderten die Stiftung auf, entsprechende Angebote vermehrt in ihr Programm aufzunehmen.
Dr. Karl-Heinz Hense





