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„Kombilohn“: Es kommt darauf an, wie man es macht

Das Original: „Bürgergeld“ als Kombination von Lohn und Transfer-Einkommen für Bedürftige

Vor rund 100 Jahren hat Heinrich Mann Deutschlands Untertanen den Spiegel vorgehalten: wozu es kommen werde, wenn der rechte Geist und die mutige Tat fehlen. Dann regiere geschwätzige Betriebsamkeit. Das hatte damals Folgen. Heute müssen die Bürger Deutschlands nicht mit so dramatischen Folgen rechnen. Aber für fast 5 Millionen offen ausgewiesene Arbeitslose, für weitere Millionen versteckt Arbeitsloser und auf Arbeitslosigkeit als ersten Schritt ins Berufsleben wartende Jugendliche, für ihre Familien und Freunde, sind die Folgen, die sie erleiden, dramatisch genug. Nur Kriege haben bisher mehr Chancen und Kultur vernichtet.

Wenn heute in der Großen Koalition um „Kombilöhne“ gestritten wird, dann ist schon dieser Name Programm, ähnlich wie das bedrückend niedrige Niveau so mancher Kommentare: ob nun mit dem Evergreen „Kombilöhne in der Theorie bestechend, praktisch aber unbrauchbar“ oder mit mühseligen Gehversuchen, noch schnell eine Notbrücke zwischen „Kombilohn“ und „Negativsteuer“ zu schlagen, weil das Thema nun einmal die Medien füllen muss. Scharlatane haben in solchen Zeiten Konjunktur.

Wer sich ernsthaft mit der Überwindung von Dauer-Arbeitslosigkeit im Niedriglohn-Bereich auseinandersetzen will und nicht auf jeden selbsternannten Heilsbringer hereinfallen will, kommt daher ohne Fleiß nicht an den Preis der Aufklärung über Wege und Irrwege zur Überwindung von Dauer-Arbeitslosigkeit im weiten Bereich einfacher Arbeit: Die rund 40 Jahre alten Vorschläge von Milton Friedman für den 90. Kongress der Vereinigten Staaten und die davon ausgelöste Negativsteuer-Diskussion muss man dafür nicht im Original nachlesen, aber den Überblick von 66 Seiten, den Joachim Mitschke für die Friedrich-Naumann-Stiftung in „Politische Optionen der <small>Eine Analyse der Stellgrößen des Bürgergeldsystems zur Umsetzung von Bürgergeld-Konzepten</small>
Eine Analyse der Stellgrößen des Bürgergeldsystems zur Umsetzung von Bürgergeld-Konzepten
Bürgergeld-Konzeption“ angeboten hat, sollte man schon nutzen.

Wer das Aktuellste zu Erfahrungen mit Negativsteuer-Konzepten in anderen OECD-Ländern erfahren will, findet in einer ganzen Reihe von OECD-Studien mehr, als man zeitlich verdauen kann. Jedenfalls lernt man so schon nach kurzer Lektüre genug, um eine Ahnung von der Oberflächlichkeit so manches Kombilohn-Geschwätzes zu gewinnen. Wer wissen will, wie man ein Bürgergeld als „Steuer- und Transferordnung aus einem Guss“ in Gesetzestextentwurf kleiden könnte, kann das beim geistigen Vater der deutschen Negativsteuer-Variante nachlesen, dem „Bürgergeld“ als Original, nicht als Fälschung: in Mitschkes „Erneuerung des deutschen Einkommensteuerrechts“, Köln 2004. Wege, wie man zu diesem Ziel kommen kann, werden in Mitschkes „Politische Optionen“ aufgezeigt; ein Weg ist das FDP-Konzept der von Andreas Pinkwart geleiteten Bürgergeld-Kommission, beschlossen auf dem Kölner Bundesparteitag 2005.
Mitte Januar oder im Februar 2006 dürften auch die endgültigen Ergebnisse der detaillierten Finanzierungsberechnungen vom Kölner Finanzwissenschaftler des Kronberger Kreises, Professor Clemens Fuest, vorliegen, z. B. für den SPD-Finanzexperten Poß: Das Ergebnis dürfte zu dem passen, was Michael Hüther 1997 für die Friedrich-Ebert-Stiftung als Untersuchungsergebnis z.B. an die Adresse des damaligen Ministerpräsidenten Clement im Titel seiner Untersuchung so formuliert hat: „Das Bürgergeld – doch finanzierbar!“

Für Arbeitsplätze in Deutschland lohnt ein solches Bohren dicker Bretter mit viel Fleiß. Einfacher ist es nicht zu haben, wenn man nicht auf Mode-Geschwätz oder mal plumpe, mal raffinierte Decklügen hereinfallen will. Worum es den ordnungspolitisch sattelfesten Ökonomen geht – also gerade nicht dem gestern selbsternannten Ordnungspolitiker Poß – das hat für das Bürgergeld als Grundidee der Kronberger Kreis 1986 so zusammengefasst: „Mit der Bürgersteuer steht ein Instrument zur Verfügung, das alle Absichten des sozialen Ausgleichs in sich aufnehmen kann. So wird es möglich, den Märkten ihre volle Funktion zurückzugeben“. Das heißt heute ganz praktisch z.B.: Krankenversicherungen sind für die Verteilung der Risiken zwischen Gesunden und Kranken da; für den Ausgleich zwischen Einkommensschwachen und „den starken Schultern“ ist das Steuer- und Transfersystem da. Auch die Familienpolitik ist nicht Sache der Krankenversicherung.

Weil es beim Bürgergeld-Original um die Ordnung des wichtigsten Marktes jeder Volkswirtschaft geht, des Arbeitsmarktes also, verläuft auch hier die eigentliche Front der Auseinandersetzung, die allerdings meist durch seltsame Allianzen verschleiert wird. Denn was heißt es für Arbeitsplätze konkret, „den Märkten ihre volle Funktion zurückzugeben“? Es heißt konkret, dass Betriebe auf Dauer nur einen produktivitätsgerechten Lohn zahlen können, wenn sie ihren Konkurs vermeiden wollen. Zum Bürgergeld-Konzept gehört also die Reform des individuellen und des kollektiven Arbeitsvertragsrechts. Bei vielen Gestrigen heißt das auch in der aktuellen Diskussion wieder „Lohndrückerei“; die Allianzen schmieden die ewig Gestrigen von links bis rechts mit dem Totschlagargument „unfinanzierbar“.

Der produktivitätsgerecht niedrige Lohn reicht für viele einfache Arbeit nicht einmal bis zum Sozialhilfe-Einkommensniveau. Also muss der Lohn durch einen Einkommenszuschuss aus Steuermitteln ergänzt werden, der traditionell „Transfer“ genannt wird. Das ist tatsächlich nicht umsonst zu haben, schon gar nicht bei den Anreizen für Erwerbsarbeit, wenn sich Verhaltensweisen in rund 30 Jahren hoher Dauer-Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich auf ein Leben ohne Arbeit, aber mit „Stütze“ verfestigt haben: kostspieligste Dauer-Alimentierung von Arbeitslosigkeit mit De-facto-Mindestlohn.
Als „Sperrklinken-Effekte“ haben das Ökonomen z.B. auch auf die parallel dazu boomende Schwarzarbeit angewendet. Für jede Finanzierungsrechnung zu jedem Kombi-Einkommen gilt selbstverständlich: Rechtzeitige Reformen hätten weitaus weniger gekostet. Das zu missachten aber ist eine Nummer, in der Deutschland tatsächlich weltmeisterlich ist. Wer hier zu spät kommt und darum außerdem trickst, wer also statt mit Steuermitteln wieder den Weg über die Kassen der Sozialversicherungen wählt, muss zumindest im Fach „Ordnungspolitik“, Lektion „liberales Trennungsprinzip“, noch etwas länger nachsitzen, vielleicht mit Montesquieu oder Wilhelm Röpke anfangen.

Ein Anfang dafür, dass man sich im Gestrüpp der Viertel- und Halblügen zu „Kombilöhnen“ nicht verfängt, sondern den eigenen Verstand für eigenes Urteil im Sinne von Kants „Sapere aude!“ schärft: Kurz nach dem Schiller-Jahr und bei fortgesetzt unerfreulichen PISA-Ergebnissen könnte dieser Anfang eine sehr einfache Übung in deutscher Sprache und global einheitlicher Logik sein: Wenn man einen Lohn und ein Transfer-Einkommen addiert, wie das nach vielen gescheiterten „Kombilohn“-Experimenten aktuell wieder diskutiert wird, kann die Summe niemals ein „Kombilohn“ sein, wohl aber ein Kombi-Einkommen. Denn Transfers sind keine Löhne, aber Transfers sind Einkommen. So aufmerksam-kritisch sollte man jedenfalls alles lesen, solange man noch nicht heraus hat, welcher Autor Könner oder Scharlatan ist. Bei komplizierten steuertechnischen oder sozialbürokratischen Begriffen schlägt man eben ein Fach-Lexikon auf oder geht über Google …

Was Hans-Werner Sinn für das ifo-Institut unter dem üblich gewordenen Begriff „Kombilohn“ vorgestellt hat, mit sechs Grundsätzen dafür, wie man es macht, geht in die richtige Richtung – und das gleich mehrfach (in der „Wirtschaftswoche“ am 12. Januar und vor den Medien am 26. Januar 2006) :

- Das ifo-Kombilohn-Konzept passt als kleine Lösung, die möglichst wenig verändert, ausgezeichnet zu einer Großen Koalition, wie sie sich bisher bei Reformschritten vorgestellt hat. Das schließt nicht aus, dass auch dieses Konzept auf den Linien des McKinsey Global Institute-Report „Removing Barriers to Growth and Employment in France and Germany“ von 1997 die Große Koalition überfordern könnte.

- Die Kombination von marktgerechteren Lohnsätzen und staatlichen Einkommen-Transfers, „als negative Einkommensteuer ausgestaltet“, ist nicht nur Kombilohn-Konzepten wie dem von Mitschke umfassend und rechtzeitig kritisierten „Mainzer Modell“ überlegen, sondern auch Hartz IV bzw. dem Arbeitslosengeld II: bei den Anreizen, die einfache Arbeit lohnend machen, und bei der Finanzierung.

- Das ifo-Kombilohn-Konzept folgt als ein Kombi-Einkommen Grundsätzen, wie sie Mitschke z. B. in „Politische Optionen der Bürgergeld-Konzeption“ für den Adressatenkreis der Leichtlohnempfänger und zur Finanzierung einer Grundsicherung vorgeschlagen hat (s. oben, S. 18 ff. und die Wirkungssynopse, S. 57 ff. ; außerdem in Mitschkes Gutachten für die FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz von 2000 zu Kombilohn-Modellen wie z.B. dem „Mainzer Modell“ und Joachim Mitschkes „Grundsicherungsmodelle“ speziell für Österreich (Baden-Baden 2000)).

Das alles ist wichtig, reicht aber nicht, wenn es um mehr geht als um die notwendige und dringliche Verbesserung von Hartz IV und Arbeitslosengeld II.

Wenn es aber z.B. auch um eine steuerfinanzierte Grundsicherung in der Krankenversicherung mit Wahlfreiheit und Wettbewerb geht, wenn es vor allem um Prävention gegen Dauerarbeitslosigkeit mit ihren inhumanen und kostspieligen Folgen wie z.B. „offene Jugendarbeit im Knast“ geht, dann hilft zu einem eigenen Urteil über die Brauchbarkeit von Konzepten zur Überwindung der Dauer-Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich, was Otto Graf Lambsdorff 1994 den Koalitionären der damaligen Koalitionsvereinbarung als das soziale Ziel eines Ordnungspolitikers auf den Weg gab:

„Wer konsequent eine leistungsorientierte Bürgergesellschaft mit mehr Eigenverantwortung und Wettbewerb will, der braucht in einer solchen offenen Bürgergesellschaft auch Solidarität und eine bessere Absicherung gegen Risiken. Eine wohlhabende Gesellschaft, die ihren Wohlstand der marktwirtschaftlichen Ordnung und dem Fleiß ihrer Bürger verdankt, kann diese Sicherheit durch ein Bürgergeldsystem schaffen.“

Dr. Horst Werner
Liberales Institut

Literatur zu liberalen Konzepten der Sozialpolitik:



Otto Graf Lambsdorff (Hrsg)
Freiheit und soziale Verantwortung
Grundsätze liberaler Sozialpolitik

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Hubertus Müller-Groeling
Zur sozialen Dimension liberaler Politik
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Joachim Mitschke
Politische Optionen der Bürgergeld-Konzeption
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Gerhart Raichle
Umverteilung - Wozu? Wieviel? Wie?
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Sascha Tamm
Solidarität und Eigenverantwortung: Konzepte und Balance
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Sascha Tamm
Zielgenauigkeit und Subsidiarität als wichtige Wesensmerkmale liberaler Sozialpolitik
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Horst Werner
Bürgergeld: Ein integriertes Steuer- und Transfersystem
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Horst Werner
Stichwort liberal: Bürgergeld
letzte Änderung: 12.09.2008


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