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Gebt den Bürgern ihren Staat zurück

Liberales Rechtsgespräch

Dr. Wolf-Dieter Zumpfort
Dr. Wolf-Dieter Zumpfort
Nach der Eröffnung durch den Vorsitzenden der Vereinigung Liberaler Juristen, Detlef Kleinert, und der Bergrüßung durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Wolf-Dieter Zumpfort, begann der Verfassungsrichter a.D. Prof. Paul Kirchhof seinen Vortrag und stellte in wenigen prägnanten Thesen seine Analyse und Lösungsvorschläge der gesellschaftlichen und politischen Situation in Deutschland vor.

Durch üppige Geldleistungen und immer mehr Regeln sucht der Staat ihre Ansprüche zu befriedigen und seine Macht zu behaupten. Die Folge: Es wächst die Bürokratie, es wächst die Ungerechtigkeit, und im gleichen Maße wächst die Resignation der Bürger. Allein das deutsche Bundesrecht umfasst ca. 100.000 Einzelvorschriften. Nach jeder Legislaturperiode rühmen sich die Politiker mit der Zahl neu beschlossener oder novellierter Gesetze. Dringend notwendig ist eine Beschränkung der Normierungs- und Regulierungswut von Exekutive und Legislative.

"Bürger werden immer weniger als freie und selbstbestimmte Wesen, aber immer mehr als Adressaten der "Daseinsvorsorge" betrachtet", so Kirchhof. Damit aber gefährde sich der Staat selbst, weil der umfassende Maternalismus die Bürger entmündige und zu Lethargie und gleichzeitig zu Anspruchsverlangen verführe. Der Anspruchsinflation, die er selbst in Gang gesetzt habe, könne der Staat prinzipiell nicht gerecht werden.

Beispiel Gesundheitswesen: Das gouvernmentale System der Zwangsversicherung schöpfe zuerst die Kaufkraft potentieller Patienten ab, um danach den Zwangsversicherten zu versichern, dass für eine medizinische Behandlung das Beste gerade genug sei. Daraus resultiere eine Ausgabenexplosion, die selbstverständlich die Versicherten selbst zu bezahlen hätten. Der Ausweg, so der Verfassungsjurist, liege in einer staatlich finanzierten medizinischen Grundversorgung, die eigenverantwortlich von den Bürgern nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten ergänzt wird.

Kirchof
Kirchof
Ähnliche strukturelle Probleme ergäben sich in der Altersvorsorge. Die immer geringer werdende Kinderzahl stelle den Generationenvertrag in Frage: Doppelverdienende Kinderlose erarbeiten höhere Rentenansprüche - die von der kommenden Generation aufgebracht werden müssen - als die klassische Familie. Neben einer Neubewertung der Erziehungsleistung müssten Kinder eine Lobby erhalten. Einen Weg hierzu sieht Kirchof in der Einführung eines Kinderwahlrechts, das die Eltern vormundschaftlich bis zur Erreichung des Wahlrechtsalters der Kinder verwalten.

Schließlich kam Kirchhof auf das Themengebiet zu sprechen, in dem er im vergangenen Bundestagswahlkampf für Furore sorgte: Das geltende Steuerrecht. Kirchof nannte es "ein gigantisches System der Verwirrung und Verschleierung," in dem es vor allem dem durchschnittlichen Steuerzahler unmöglich ist, Bevorzugungen, Benachteiligungen, Ausweichmöglichkeiten und Widersprüche zu erkennen. Zudem störe eine Besteuerung der Gewinne aus Kapital mit 12,5 % und der Gewinne aus Arbeit mit 45 % die Balance des Wirtschaftssystems. Dieses Missverhältnis widerspriche der verfassungsrechtlichen Besteuerungsgleichheit und verletze das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger.

Kirchhofs Vorschlag einer „Flat-Tax“ mit einem Steuersatz von 25% und einem Steuerfreibetrag oberhalb des Existenzminimums bei gleichzeitigem Abbau aller Steuervorteile ergäbe seiner Meinung nach eine gerechtere Besteuerung, von der vor allem die Geringverdiener profitieren und das ohne Einnahmeverluste des Staates - wahrscheinlich fielen sogar höhere Steuereinnahmen an.

Mechthild Dyckmans MdB
Mechthild Dyckmans MdB
Der zweite Tag des Liberalen Rechtsgesprächs stand unter dem Thema „Rechtsetzung der EU“. In einem Vortrag erläuterte die Justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Mechthild Dyckmans MdB, wie immer mehr Souveränitätsrechte der EU-Mitglieder „an Europa“ abgegeben werden, z.T. auch unter über Umwege, z.B. über Arbeitsrichtlinien oder die Antidiskriminierungsrichtlinie. Es habe sich auch vermehrt die Unsitte eingebürgert, dass im Bundestag nicht mehrheitsfähige Verwaltungsvorstellungen „durch die Hintertür“ mit Hilfe von EU-Richtlinien durchgesetzt werden. Es sei dringend notwendig, dass der Einfluss der Parlamente, auch des Europaparlaments, wieder gestärkt werde. In der Diskussion wurde auf die Verfassungsklage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen den Lissabon-Vertrag verwiesen. Dem Urteil des Verfassungsgerichtes sehen, das zeigte sich, die Teilnehmer des Liberalen Rechtsgesprächs mit Spannung entgegen.
letzte Änderung: 12.09.2008


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