Freiheit wird in der Kommune buchstabiert

Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim Damit hatten viele der über 100 Teilnehmer am Karlsruher Verfassungsdialog 2006 nicht gerechnet: So viel Grundsatz, so viel Verfassungsdialog im Rechtsstaat der Bürgergesellschaft, wo es im Thema doch um das ganz praktische Erleben von Freiheit in der Gemeinde gehen soll? So viel über Europa, wo Freiheit doch in der Kommune buchstabiert werden soll?
Dr. Jürgen Morlok, Vorsitzender des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung, baute in seiner Eröffnungsrede gleich einige Brücken für einen fruchtbaren Verfassungsdialog. Der Dialog endete mit einem so begeisterten Beifall für die Schlussrede von Dr. Wolfgang Gerhardt - brandneuer Vorsitzender der Stiftung -, wie ihn die Karlsruher Verfassungsdialoge zuvor noch nicht erlebt hatten.
Morloks erste Brücke bilden Vorrang des Privaten in einer föderalen Ordnung, kommunale Selbstverwaltung und bürgerschaftliches Engagement als traditionelle Schwerpunktthemen der Stiftung einerseits, 10 Jahre „Karlsruher Entwurf – Für die liberale Bürgergesellschaft“ vom 9. Juni 1996 mit seinem Lob des Subsidiaritätsprinzips und der Non-Zentralität in der „fußläufigen Demokratie“:
„Wo die Handlungsfähigkeit freiwilliger Zusammenschlüsse von Bürgern nicht ausreicht, entscheiden sich Liberale für die Gemeinde, In der Gemeinde hat der Bürger die größte Nähe zum Problem und der Staat die größte Nähe zum Bürger… Die Bürger regeln ihre Angelegenheiten in Freiheit und Verantwortung selbst. Wo der Bürger staatliche Entscheidungen braucht, müssen diese so nah am Bürger wie möglich getroffen werden: Vorrang hat die Gemeinde, erst dann folgen das Land, der Bund und die Europäische Union.“
Prof. Dr. Jürgen Morlok Die Brücke zwischen Vorrang des Privaten und Vorrang der Gemeinde in den fünf Manifesten der von Otto Graf Lambsdorff geleiteten Föderalismus-Kommission und im Karlsruher Entwurf für die Wiesbadener Grundsätze von1997 schlug Morlok mit dem Karlsruher Privilegienbrief des Stadtgründers, des Markgrafen von Baden-Durlach (1715). Dieses Stück bahnbrechende Verfassungsgeschichte hat Karlsruhe als ideelles Leitprojekt seiner Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas gewählt: Des Stadtgründers tragende Idee der Bürgerfreiheit und Eigenverantwortung, der Toleranz und Vielfalt, des bürgernahen und Freiheit sichernden Rechtsstaats und der aktiven Bürgerschaft solle den „Europäischen Stadtbrief 2010“ leiten: ein Verfassungsentwurf für die europäische Stadt des 21. Jahrhunderts, den die Stadt im Dialog mit den Bürgern verschiedener Städte Europas entwickeln will. Der „Europäische Kongress zu Recht und Kultur Karlsruhe 2007“ werde dazu ein herausragender Auftakt sein und den Auftakt der deutschen EU-Präsidentschaft begleiten.
Der freiwillige Zusammenschluss der Bürger stand - wie im Karlsruher Entwurf von 1996 - im Mittelpunkt des ersten Vortrags: Rupert Graf Strachwitz, von Jürgen Morlok vorgestellt als „katholischer Europäer“, sprach im Vortrag „Freiheit und Bürgersinn“ über Zivilgesellschaften („Civil socíety“) als eine Art dritter Kraft neben Staat und Markt:
- vom Markt unterschieden vor allem durch Dominanz von Geschenk statt Tausch,
- vom Staat unterschieden vor allem dadurch, dass die Zivilgesellschaft durch freiwillige, volatile Gemeinschaften über die Grenzen der Nationalstaaten hinaus wirke.
Die Zivilgesellschaft sei daher nicht zuletzt wichtig als eine Art sozialer Kitt in Zeiten beschleunigten sozialen und globalen Wandels; sie binden Werte und vermitteln Werte. Rupert Graf Strachwitz verdeutlichte an Beispielen von konkretem bürgerschaftlichem Engagement auch die Gemeinsamkeit mit der Vision, die in der Liberalen Familie als „Bürgergesellschaft“ (oft: „Civic society“) bekannt ist, und grenzte sie zugleich gegenüber bestimmten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie z.B. ATTAC ab.
Bei aller Semantik in den Abgrenzungen der „Zivilgesellschaft“ oder der „Bürgergesellschaft“ von Hegel bis zu Marx oder zur London School of Economics gilt eine bewährte Regel für ein eigenes Urteil über Zivilgesellschaften, hier benutzt als Sammelbegriff. Ob in der Form fester Organisationen wie z.B. Stiftungen, Vereinen und Verbänden oder in der Form spontaner freiwilliger Ad-hoc-Zusammenschlüsse: Man erkennt auch solche nichtstaatlichen und nicht auf Tauschbeziehungen gestützten Zusammenschlüsse von Bürgern an den Früchten, die sie für den Aufbau von sozialem Kapital und die Festigung von Werten hervorbringen.

Rupert Graf Strachwitz Carl J. Burckhardt hat das in „Gestalten und Mächte“ bei seinem Nürnberger Vortrag über den „Städtegeist“ für die hohe Zeit der Städte verdeutlicht, die Graf Strachwitz als die Zeit umriss, in der die Städte meist die wichtigsten Antipoden staatlicher Macht waren, bzw. genauer: Antipoden der Macht z. B. von Herzögen, Bischöfen oder Markgrafen, aber Kaisertreue sogar über die Beschlüsse Friedrichs II. („Constitutiones in favorum principum“) von Worms (1231) und Ravenna (1232) hinaus, die die städtischen Ratsverfassungen zugunsten der Fürsten für nichtig erklärten. Dabei stand hinter der „Kaisertreue“ neben oder vor ganz praktischen Interessen die Treue und der Einsatz für Freiheit und Rechtsstaat, die in den Städten blühten: Dort also, – in den Worten von Reinhold Maier, liberaler Ministerpräsident des neu gegründeten Baden-Württemberg, - wo auch die Demokratie ihre Graswurzeln hat, die Republik und die Freiheit (Jürgen Morlok in seiner Begrüßungsrede).
In der anschließenden Diskussion schien es nach den präzisierenden Anmerkungen Professor von Arnims zur Vorgeschichte von Art. 1 Abs.1 Satz 1 GG, als werde eine Spezialisten-Diskussion der Verfassungsrechtler eingeleitet. Tatsächlich waren aber alle Beiträge sehr praxisnah und durch konkrete Beispiele auch für den Laien verständlich, wo es darum geht, wie im Zusammenspiel von freiwilligen Zusammenschlüssen der Bürger, von Grenzen überwindenden Marktbeziehungen und einer bürgernahen Gemeindeverwaltung die Chancen für eine offene Bürgergesellschaft verbessert werden können, die durch Subsidiarität auch immer wieder genügend soziales Kapital schafft, das integriert (s. Stefan Oeter, Integration und Subsidiarität im deutschen Bundesstaatsrecht (1998) und Wilhelm Röpke, Föderalismus – national und international, NZZ vom 24. und 27. Mai 1949).
In ähnlichem Sinne wie Professor von Arnim zogen Walldorfs früherer Bürgermeister Criegee und Robert Nef, Leiter des Zürcher Liberalen Instituts den Anspruch der Zivilgesellschaft, im Gegensatz zu „Staat“ und „Markt“ das „Allgemeinwohl“ zu artikulieren, in Zweifel: Die Grenzen verliefen in dieser Schärfe nicht. Einerseits müsse näher hingesehen werden, was sich hinter dem altruistischen Geschenke- bzw. Gemeinwohl-Ansatz von Zivilgesellschaften verberge, andererseits leiste eine bürgernahe Gemeindeverwaltung in der Zusammenarbeit mit traditionellen und neuen Vereinen oder Bürgerinitiativen viel für das soziale Kapital.
Robert Nef betonte entsprechend, was Tauschbeziehungen offener Märkte unter ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für das soziale Humankapital über nationale Grenzen hinaus leisteten. Er teile also auch nicht die marktkritischen Grundströmungen, die bei Zivilgesellschaften oft darin zum Ausdruck kämen, dass sie sich als „Gegenkräfte in der Globalisierung der Märkte“ verstünden, die schafften, was „die Märkte an sozialem Kapital verbrauchten“.

Robert Nef und Karl-Dieter Möller (von links) In seinem Vortrag „Mehr Gemeindedemokratie wagen“ machte Robert Nef den Liberalen Mut, vom „Experiment Schweiz“ zu lernen; von „Schweizer Modell“ wolle er nicht reden, weil das bevormundend klinge und die Schweiz beim Föderalismus in die falsche Richtung laufe: wenn auch langsam. Er dankte der Stiftung, dass sie in seinem Beitrag „Lob des Non-Zentralismus“ Adolf Gassers Beitrag zum Thema dieses Karlsruher Verfassungsdialogs in ganz ähnlichen Worten veröffentlicht habe, wie sie Jürgen Morlok in seiner Begrüßungsrede von Reinhold Maier zitiert habe: die Gemeindeautonomie als den einen freiheitlichen Mutterboden.
Robert Nef machte den Vorrang des Bürgers, danach die Gemeinde, dann erst das Bundesland, dann dem Bund und am Ende Europa am fiktiven Beispiel deutlich, was den Bürgermeister einer Schweizer Gemeinde die EU wohl kosten würde: 10 Euro. Denn für Anordnungen des Kantons habe der Bürgermeister schon einen Papierkorb, einen zweiten Papierkorb für alles, was vom Bund komme, und für die EU müsse er dann eben noch einen Papierkorb anschaffen. Unter den durchweg europatreuen und für Europa engagierten Teilnehmern fand dieses Bild herzlichen Beifall: Ja zu Europa, aber konsequent aufgebaut nach dem Subsidiaritätsprinzip: Immer müsse am Anfang die Rechtfertigung mit Beweislast des Staates stehen, wieso er dem Bürger eine Aufgabe nicht zutraue. Wo das bewiesen sei, komme erst einmal die Gemeinde. Robert Nef zeigte sich begeistert, dass dies genau so bereits im „Karlsruher Entwurf“ der deutschen Liberalen von 1996 stehe.
Die Voraussetzungen dafür, dass die Freiheit in der bürgernahen Demokratie gedeihen kann, konzentrierte Robert Nef auf das hohe Maß an Gemeinde-Finanzautonomie in der Schweiz und die vielen Möglichkeiten direkter Demokratie. In der Schweizer Gemeinde in einer Schweizer Verfassung des Wettbewerbsföderalismus sei regelmäßig kein Platz für Angst vor Steuerwettbewerb mit „race to the bottom“: In den Schweizer Gemeinden bestimmten die Bürger mit dem Steuersatz die Höhe ihrer Steuerlast selbst, wenn sie in gleicher Sitzung den Haushalt beraten.
Die Schweizer wüssten so besser, was sie ihre Wünsche kosteten. Und sie würden umso genauer darauf achten, was die Gemeindeverwaltung mit ihrem Geld mache. In der direkten Demokratie zähle ihre Stimme umso mehr, und außerdem bestehe bei aller Heimattreue der Schweizer ihre Möglichkeit der Abwanderung (Albert Hirschman, Exit, Voice, and Loyalty).
In seinen Diskussionsbeiträgen und nach einem Streitgespräch zwischen Kommunalpolitikern und Dr. Witte von der Bertelsmann Stiftung (s. u.) knüpfte Hans Herbert von Arnim in seinem Vortrag „Die Zukunft der öffentlichen Verwaltung – Perspektiven und Rahmenbedingungen“ nahtlos an Nefs Plädoyer für mehr direkte Demokratie, für mehr Gemeinde-Finanzautonomie und für Non-Zentralismus an. Er bezog dieses von ihm geteilte Plädoyer unmittelbar auf die aktuelle Föderalismusreform in Deutschland, in der die Frage der Steuerhoheit und aufgabengerechten Finanzausstattung von Gemeinden und Bundesländern auch beim Bildungsföderalismus eine zentrale Rolle spielt: Die Gemeinden seien auf den ältesten und umstrittensten Steuern sitzen geblieben. Darum habe er schon vor 35 Jahren beim Bund der Steuerzahler in „Der Weg zu einer zeitgemäßen Besteuerung“ für eine grundlegende Steuerreform plädiert, in der die Gewerbesteuer keinen Platz habe.
Bemerkenswert am Vortrag von Hans Herbert von Arnim war auch seine offen bekannte 180-Grad-Wende in der Frage, ob die direkt gewählten, nun hauptamtlichen Bürgermeister und Oberbürgermeister ein starkes Gemeinde-Gewicht auch als Abgeordnete in die Landtage einbringen dürfen. Vor 30 bis 35 Jahren sei er noch dagegen gewesen. Heute, wo die Gemeinden in der Verfassungswirklichkeit Deutschlands eine so geringe Rolle spielten, sei er für Vereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Abgeordnetenmandat. Die Direktwahl halte er im Sinne von mehr direkter, lebendiger, lernender Demokratie auch für die Ministerpräsidenten für sinnvoll, wegen der völlig anderen Staatsverfassung Frankreichs oder der USA aber nicht für den Präsidenten. In Speyer sei zur Direktwahl von Ministerpräsidenten gerade die Dissertation von Jan Bachmann abgeschlossen worden.

Hermann-Josef Pelgrim, Karl-Dieter Möller, Dr. Kirsten Witte, Wolfram Dette (v.l.n.r.) Im Streitgespräch zwischen den beiden FDP-Oberbürgermeistern Wolfram Dette (Wetzlar), Hermann-Josef Pelgrim (Schwäbisch Hall) und Dr. Kirsten Witte von der Bertelsmann-Stiftung war vor allem durch Robert Nef und Hans Herbert von Arnim Spannung vorprogrammiert. Denn auch die Haltung so mancher liberaler Kommunalpolitiker zur Erhaltung der Gewerbesteuer und für staatliche „Daseinsvorsorge“ in den Kommunen ist bekannt. Dieser Erwartung entsprach Hermann-Josef Pelgrim im Streitgespräch mit Florett in besonderem Maße. Nachdem Schwäbisch Hall allerdings den gewichtigsten Gewerbesteuer-Zahler verloren habe, machte Pelgrim auch deutlich, dass es nun auch mit etwas weniger Daseinsvorsorge und um so mehr Einfallsreichtum der Gemeinde und Bürger-Engagement bei mehr privater Eigenverantwortung in Schwäbisch Hall auch sehr gut klappe.
Wolfram Dette, Mitglied der von Otto Graf Lambsdorff geleiteten Föderalismus-Kommissionen der Friedrich-Naumann-Stiftung, erfüllte unter der souveränen Moderation von Karl-Dieter Möller, Leiter der ARD-Rechtsredaktion, allein schon von daher alle Erwartungen: Vorrang des Privaten; wo aber der Staat tatsächlich in seinen Kernfunktionen gefordert sei, müsse die Entscheidungskompetenz in den Händen der Gemeinden bleiben. Das heiße auch, dass die Gemeinde dem Bürger wohl für eine leistungsfähige Infrastruktur zu günstigen Kosten verantwortlich sei, dass der Staat aber z.B. Wasserwerke, Kommunikationsnetze oder Energiebetriebe nicht selber als Unternehmer auch betreiben müsse. Das alles war liberaler Klartext im Sinne des Hildesheimer Beschlusses „Weniger Staat – mehr Eigenverantwortung“ von 1994 und des „Karlsruher Entwurfs“ von 1996.

Ullrich Eidenmüller In seiner Vorstellung des Karlsruher Konzepts „Die europäische Stadt des 21. Jahrhunderts“ brach Ullrich Eidenmüller, Bürgermeister und Kulturdezernent von Karlsruhe, eine Lanze für europäische Städte der Toleranz, kulturelle Vielfalt und Buntheit. Er wisse, dass das zum Teil nicht immer leicht zu ertragen sei, wenn nicht alle Menschen anderer Kulturen zu dieser Toleranz bereit seien oder zum hohen Wert der Freiheit stünden. Werte seien aber global im Wandel.
In einer sich immer schneller wandelnden Welt könne der Nationalstaat auf geänderte Rahmenbedingungen meist nicht schnell genug reagieren, auch nicht das Bundesland. Wie Robert Nef und Hans Herbert von Arnim fordert Eidenmüller daher mehr Gestaltungsspielraum für kommunale Selbstverwaltung durch „volle“ bzw. „ausreichende“ Finanzausstattung der Gemeinden. In der föderalen Verfassung Deutschlands und Europas sei er für den Ausbau der Gemeinden als einer dritten, selbständigen Ebene.

Dr. Wolfgang Gerhardt Wolfgang Gerhardts Schlusswort war eine Rede für die Freiheit, fast schon eine Ode an die Freiheit, wie sie Walter Hinderer (Princeton) zum Schiller-Jahr in seinem Buch über die Freiheit „Von der Idee des Menschen – Über Friedrich Schiller“ (1998) ins Bewusstsein der Deutschen bringen will. Wolfgang Gerhardt ist auch bei der Freiheit optimistisch, auch wenn er betont, wie unbequem dem deutschen Bürgertum die Freiheit oft sei. Aber die Liberalen könnten es schaffen, Maß und Mitte für die Freiheit zu behaupten: gegen alle Herausforderungen des globalen Wandels und des wieder erstarkten Hangs zum Werte-Relativismus. Auch hier war Wolfgang Gerhart so unbeugsam wie Professor Werner Maihofer beim „Karlsruher Entwurf – Für die liberale Bürgergesellschaft“ von 1996.
In diesem Geiste haben die Liberalen, hat die Freiheit alle Chancen. Jürgen Morlok machte das am Ende im Dank an alle Teilnehmer, vor allem aber an den Moderator Karl-Dieter Möller, noch einmal deutlich.
Dr. Horst Werner, Liberales Institut
Einladung





