Islamischer Religionsunterricht im pluralistischen Deutschland
Notwendig? Integrierend? Liberal?

Stefan Ruppert, Rauf Ceylan
Die Einführung eines flächendeckenden islamischen Religionsunterrichtes nach Art. 7 Absatz 3 GG ist einer der wichtigsten Aspekte der gegenwärtigen Integrationsdebatte, der aber kaum mit Schlagzeilen bedacht wird. Das Liberale Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit widmete sich in einer Abendveranstaltung diesem rechtlich komplexen Thema.
Der Religionsunterricht ist als einziges Schulfach grundrechtlich geregelt. Trotz der Trennung von Staat und Kirche steht er - von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht zur Disposition, teilweise wird sogar die Auffassung vertreten, das Grundgesetz begründe für jedes Kind ein Recht auf Religionsunterricht. Jedenfalls führt die zunehmende Zahl muslimischer Schüler in Deutschland zu Überlegungen, ob nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auch ein islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen anzubieten sei. Ob sich solch ein islamischer Bekenntnisunterricht in deutscher Sprache integrationsfördernd auswirke, ob es dazu überhaupt angemessene Ansprechpartner in der muslimischen Glaubensgemeinschaft gäbe und ob Staat und Religion nicht grundsätzlich ein anderes Verhältnis zueinander einnehmen sollten – darüber zu diskutieren, fanden sich vier Experten ein.

Publikum im Kaminzimmer des Truman-Hauses
Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Serkan Tören argumentierte im Sinne eines islamischen Religionsunterrichtes vor allem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Er erzählte, wie er als junger Schüler in Deutschland nicht die Möglichkeit hatte, in gleicher Weise seine Religion kennen zu lernen und sich darüber auszutauschen wie katholische oder evangelische Mitschüler. Durch die wachsende Zahl der muslimischen Schüler sei es eine Frage der Gleichberechtigung, islamischen Religionsunterricht anzubieten, wenn die Nachfrage da sei. Auch müsse man die integrative Wirkung eines in deutscher Sprache vermittelten Religionsverständnisses, das in das Wertesystem des Grundgesetzes eingebettet ist, bedenken.
Der Religonssoziologe Rauf Ceylan erläuterte, welche Bedeutung ein islamischer Bekenntnisunterricht an staatlichen Schulen für die muslimischen Schüler einnehme. Religion spiele für muslimische Kinder und Jugendliche eine zentrale, vielfach identitätsstiftende Rolle, vom Elternhaus seien sie dabei am stärksten geprägt. „Eine religiöse Sozialisation durch deutsche Bildungsinstitutionen würde komplementär wirken, und die Schüler mit den notwendigen Kritik- und Urteilsfähigkeit ausstatten. Es geht dabei nicht allein um Glaubensvermittlung, sondern um die intellektuellen und reflexiven Auseinandersetzungen mit dem eigenen Glauben und um die Befähigung der Schüler mit ihrer religiösen Identität an der Gesellschaft teilzunehmen“, so Ceylan. Familien und Gotteshäuser, beide oft ohne regen Kontakt zu anderen konfessionellen Gruppen, sind vielfach nicht in der Lage, diese religionspädagogische Arbeit zu leisten. Die Bedeutung des islamischen Religionsunterrichtes bestehe darin, dass das Religionsverständnis der muslimischen Jugend über die erfolgreiche Integration des Islams entscheide.

Moderatorin Csilla Hatvany, Serkan Tören, Gérard Bökenkamp
Der Kirchenrechtler Stefan Ruppert, der für die Liberalen im Bundestag Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften ist, erläuterte das Verhältnis von Staat und Religion unter liberalen Gesichtspunkten. Auch wenn eine konsequente Trennung von Staat und Kirche in einem modernen und säkularen Land nahelege, habe sich die Politik – auch die Liberalen – entschlossen, sich den Kirchen zu öffnet und ihre gesellschaftliche Rolle auch in öffentlichen Institutionen anzuerkennen. Religion sei nach wie vor gesellschaftlich relevant und die Politik verlange von den Menschen so nicht, „sich in zwei zu teilen und zwischen öffentlicher und privater Identität zu unterscheiden“.
Dem widersprach Gérard Bökenkamp, Referent für Grundsatzfragen am Liberalen Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Eine konsequente Säkularisierung sei nach wie vor die erstbeste Lösung, auch wenn dies mit einer Grundgesetzänderung einher gehen müsste, was sehr unwahrscheinlich sei. „Ein säkularer Staat bedeutet keine säkulare Gesellschaft“. Im Gegenteil, die Vereinigten Staaten zeigten, dass Glaubensgemeinschaften erstarken, wenn staatliche Organe diese nicht zu regulieren versuchten. In Deutschland dagegen habe der Korporatismus zwischen Staat und Kirche zu einem deutlichen Rückgang der Kirchgänger geführt. Die Vielfalt der Gesellschaft auch in Bezug auf religiöse Bekenntnisse zeige gerade, dass staatliche Ordnungssetzung manchmal mehr Probleme verursache als sie löse.
Die anschließende rege Diskussion war geprägt von vielen praxisbezogenen Fragen, von der Rolle der Medien über die Ausgestaltung eines islamischen Religionsunterrichtes bis hin zur Frage, ob Religionsnoten versetzungsrelevant sein sollten. Die Referenten stellten sich über eine Stunde den Fragen des Publikums.
Csilla Hatvany





