Hambach: Wieviel Öffentlichkeit verträgt der Rechtsstaat?
Hambacher Symposium 2011

Hambacher Symposium 2011
Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich und jeder ist unschuldig, solange seine Schuld nicht bewiesen wurde. Doch gilt dies auch für Prominente, die unter Verdacht geraten, eine Straftat begangen zu haben? Nicht zuletzt die aktuellen Diskussionen im Rahmen der Prozesse gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann oder den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn, haben die Frage aufgeworfen, ob zuviel Öffentlichkeit der Suche nach der Wahrheit in einem Strafprozess schaden kann.
„Wieviel Öffentlichkeit verträgt der Rechtsstaat?“ – das wollten die rund 200 Gäste im Festsaal des Hambacher Schlosses von den Referenten des diesjährigen Hambacher Symposiums in Neustadt/Weinstraße wissen.
Antworten erhielten sie von der Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen (Der Spiegel), Strafverteidiger Reinhard Birkenstock, Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger sowie dem stv. Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Volker Wissing. Unter der Moderation des ehemaligen ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller diskutierte das hochkarätig besetzte Podium über das mitunter problematische Verhältnis zwischen dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Information und dem Anspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte.

Berndt
Unschuldsvermutung nicht nur eine Sache der Justiz
In einer Zeit in der es die Gesellschaft nicht leicht habe, sich auf einen gemeinsamen Wertekanon zu einigen, sei die Unschuldsvermutung nicht nur eine Sache der Justiz. Darauf verwies Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, in seiner Begrüßungsansprache und mahnte an, dass die Unschuldsvermutung Teil des gemeinsamen Ethos einer demokratisch verfassten, freiheitlichen Gesellschaft sein müsse. Oft stoße die Umsetzung dieser Prinzipien auf Unverständnis bei vielen, die sich bereits eine Meinung gebildet haben.
Persönliche Sympathien und Antipathien, weltanschauliche Vorurteile, politische Zweckmäßigkeitserwägungen dürften bei der Frage von Schuld und Unschuld in einem Strafprozess jedoch keine Rolle spielen. Berndt beklagte darüber hinaus, dass Straftaten oft zum Anlass genommen würden, gesellschaftspolitische Fragen zu erörtern.
Kachelmann-Prozesses: eine Art „Wohnzimmergericht“
Als neuer Schirmherr des Symposiums in der Nachfolge des ehemaligen rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin mahnte Volker Wissing an, dass unser Rechtsstaat mehr denn je wachsamer Augen und Ohren bedürfe. Er beklagte, dass die Öffentlichkeit sich schwer tue mit der Unschuldsvermutung. Im Rahmen des Kachelmann-Prozesses sei zu einer Art „Wohnzimmergericht“ geladen worden. Die öffentliche Aufmerksamkeit entfaltete so eine starke Wirkung, die seiner Auffassung nach kaum ohne Einfluss auf die Justiz bleiben konnte. Wissing gab zu bedenken, dass ein letztlicher Freispruch zwar vom Schuldvorwurf befreie; die Freiheit, sein Leben weiterführen zu können wie vorher, sei jedoch verwirkt.
Öffentlichkeit zeichne die Justiz aus und niemand wolle dies ernsthaft in Frage stellen, so Wissing. Doch wie könne der Rechtsstaat seine Bürger vor den Folgen der Öffentlichkeit schützen? Während Akten nach einem Freispruch geschlossen werden können, sei niemand in der Lage, dem Bürger diese durch den Prozess verlorene Freiheit wiedergeben zu können. Da dies also nicht möglich sei, müsse der Staat nicht dafür sorgen, dass es erst gar nicht soweit kommen kann?





