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Häufig gestellte Fragen / FAQs

 

Folgende Fragenkomplexe mit kurzen Antworten sollen Ihnen helfen, Auskunft über oft gestellte Fragen zu erhalten.

1.  Allgemeine Fragen
2. Wer wird gefördert?
3. Wann kann ich mich bewerben?
4. Förderungshöchstdauer?
5. Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?
6. Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?
7. Fragen zum Probestipendium
8. Bitte beachten Sie, dass wir Folgendes nicht fördern
9. Sonstige Fragen

 

Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie uns sehr gerne eine E-Mail senden oder uns anrufen.


1. Allgemeine Fragen

 

Muss ich Mitglied der FDP sein?

  • Nein.

 

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

  • Nein.

 

Kann die Abgabefrist für die Bewerbung verlängert werden?

  • Nein.

 

Gibt es Alternativtermine für die Auswahlgespräche?

  • Nein.

 

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

  • Nein.

 

Kann ich mich für eine rein ideelle Förderung bewerben, wenn ich schon von einer anderen Institution gefördert werde?

  • Nein.

 

Was verstehen Sie unter gesellschaftspolitischem Engagement?

  • Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen und Vereinigungen.

 

Werden die Übernachtungs- und Fahrtkosten für die Auswahltagung erstattet?

  • Nein.

 

Ist eine Doppelförderung durch eine andere öffentliche Institution ideell oder materiell möglich?

  • Nein.


Wie bekomme ich meine Post, wenn sich meine Korrespondenzanschrift geändert hat?

  • Bei einer befristeten Änderung muss der/die BewerberIn dafür Sorge tragen, dass die Post gegebenenfalls an ihn/sie weitergeleitet wird.
  • Bei einer dauerhaften Änderung muss uns die neue Anschrift rechtzeitig mitgeteilt werden. Es ist allerdings immer ratsam, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen.
  • In jedem Fall muss der/die BewerberIn dafür sorgen, dass die Post weitergeleitet wird.

 

Werden ausländische Korrespondenzanschriften akzeptiert?

  • Nein.

 

Dürfen die Gutachten mit gesonderter Post eingereicht werden?

  • Ja.

 

Sollen die Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausführung eingereicht werden?

  • Ja.

 

Können fremdsprachlich verfasste Gutachten oder Exposés eingereicht werden?

  • Grundsätzlich Nein. In Ausnahmefällen (z. B. Studium auf englisch oder Studium bzw. Promotion im EU-Raum bei deutschen BewerberInnen) kann ein englisches Gutachten bzw. englisches Exposé eingereicht werden.

 

Können Bewerber für einen Masterstudiengang Gutachten aus dem Bachelorstudium einreichen?

  • Ja.


Kann ich meine Bewerbungsunterlagen per E-Mail einsenden?

  • Derzeit nicht.

Dürfen Promovierende nebenbei arbeiten?
  • Deutsche Promovierende dürfen max. 10 Wochenstunden an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung bzw. 5 Wochenstunden anderweitig arbeiten.
  • Bei ausländischen Promovierenden wird das Einkommen über 400 €/ (brutto) auf das Stipendium angerechnet.


2.) Wer wird gefördert?

 

Deutsche Studierende in Deutschland, im EU-Raum und in der Schweiz

  • Bei Bewerbungen nur für einen Masterstudiengang muss der Studiengang mindestens zwei Semester umfassen.

Ausländische Studierende (nur in Deutschland)

  • Vollzeitstudiengänge in Deutschland ohne fachliche Einschränkungen.

 

Deutsche Promovierende in Deutschland (in begründeten Fällen auch im EU-Raum und der Schweiz)

  • Außer Zahn- und Humanmedizin, Postdoktoranden

 

Ausländische Promovierende (nur in Deutschland)

  • Außer Zahn- und Humanmedizin, Postdoktoranden


3.) Wann kann ich mich bewerben?

 

Deutsche Studierende (Bachelor, Staatsexamen, Diplom etc.)

  • Ab dem ersten Semester des Grund-/Bachelorstudiums mit Förderbeginn ab dem zweiten Semester.
  • Spätestens drei Semester vor Studienende gemäß Regelstudienzeit, wobei Bachelor und konsekutiver Master als Einheit betrachtet werden.
  • Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwei Semestern! Dies entfällt, wenn im Anschluss des Bachelors ein Masterstudium angestrebt wird.

Deutsche Studierende (Master)
  • Vor dem Studienbeginn*, im ersten oder zweiten Semester.
  • Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwei Semestern!
  • * (Zulassung zum Master muss spätestens Anfang Februar/August nachgereicht werden!).


Ausländische Studierende (Master)

  • Frühestens nach dem Bachelor oder dem Vordiplom oder der ersten Zwischenprüfung.
  • Die zwei Fachgutachten können auf englisch erfasst sein und vom Bachelorstudium stammen. Empfehlenswert ist mindestens ein deutsches Gutachten vom Masterstudium in Deutschland.
  • Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwei Semestern!


Deutsche Promovierende

  • Ab der auflagenfreien Zulassung zur Promotion an einer Universität in Deutschland (in begründeten Fällen auch im EU-Raum und der Schweiz).
  • Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwölf Monaten!


Ausländische Promovierende

  • Ab der auflagenfreien Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität.
  • Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwölf Monaten!

 


4.) Förderungshöchstdauer?

 

Deutsche Studierende

  • Es wird die Regelstudienzeit nach BAföG zugrunde gelegt.

 

Ausländische Studierende

  • Bis zum Abschluss (angelehnt an die Regelstudienzeit) jedoch maximal drei Jahre.

 

Deutsche und ausländische Promovierende

  • Maximal drei Jahre.

 

5.) Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?

 

Deutsche Promovierende
  • Vorherige Förderungen werden angerechnet.

 

6.) Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?


  • Ja, die Auswahlgespräche sowie die Korrespondenz werden in deutscher Sprache durchgeführt. Das Veranstaltungsprogramm der Stiftung findet in deutscher Sprache statt.

 

7.) Fragen zum Probestipendium

 

Kann man sich für ein Probestipendium bewerben, wenn man das Abitur über den zweiten Bildungsweg gemacht hat?
  • Ja.

 

Kann man sich auch als Ausländer für das Probestipendium bewerben?

  • Nein.

 

8.) Bitte beachten Sie, dass wir Folgendes nicht fördern


  • Teilzeitstudien
  • Studium an Berufsakademien
  • Postdoktorandenprogramme
  • Studien in der Endphase und Projektarbeit sowie bei Nicht-Stipendiaten Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, Reisekostenzuschüsse, Druckkostenzuschüsse, Praktika etc.


9.) Sonstige Fragen 


Muss ich die deutsche Sprache beherrschen, wenn ich auf Englisch in Deutschland studiere?

  • Ja


Darf ich mich gleichzeitig bei anderen Stiftungen bewerben?

  • Bewerbungen bei anderen nicht politischen Stiftungen haben keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewerbung.


Muss die Kopie des Abitur- und Hochschulzeugnisses beglaubigt sein?

  • Bei der Bewerbung noch nicht. Spätestens bei der Aufnahme in die Förderung müssen aber beglaubigte Kopien eingereicht werden.

letzte Änderung: 28.03.2012

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