Häufig gestellte Fragen / FAQs
Folgende Fragenkomplexe mit kurzen Antworten sollen Ihnen helfen, Auskunft
über oft gestellte Fragen zu erhalten.
2. Wer wird gefördert?
3. Wann kann ich mich bewerben?
4. Förderungshöchstdauer?
5. Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?
6. Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?
7. Fragen zum Probestipendium
8. Bitte beachten Sie, dass wir Folgendes nicht fördern
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie uns sehr gerne eine E-Mail senden oder uns anrufen.
1. Allgemeine Fragen
Muss ich Mitglied der FDP sein?
- Nein.
Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?
- Nein.
Kann die Abgabefrist für die Bewerbung verlängert werden?
- Nein.
Gibt es Alternativtermine für die Auswahlgespräche?
- Nein.
Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
- Nein.
Kann ich mich für eine rein ideelle Förderung bewerben, wenn ich schon von einer anderen Institution gefördert werde?
- Nein.
Was verstehen Sie unter gesellschaftspolitischem Engagement?
- Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen und Vereinigungen.
Werden die Übernachtungs- und Fahrtkosten für die Auswahltagung erstattet?
- Nein.
Ist eine Doppelförderung durch eine andere öffentliche Institution ideell oder materiell möglich?
- Nein.
Wie bekomme ich meine Post, wenn sich meine Korrespondenzanschrift geändert hat?
- Bei einer befristeten Änderung muss der/die BewerberIn dafür Sorge tragen, dass die Post gegebenenfalls an ihn/sie weitergeleitet wird.
- Bei einer dauerhaften Änderung muss uns die neue Anschrift rechtzeitig mitgeteilt werden. Es ist allerdings immer ratsam, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen.
- In jedem Fall muss der/die BewerberIn dafür sorgen, dass die Post weitergeleitet wird.
Werden ausländische Korrespondenzanschriften akzeptiert?
- Nein.
Dürfen die Gutachten mit gesonderter Post eingereicht werden?
- Ja.
Sollen die Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausführung eingereicht werden?
- Ja.
Können fremdsprachlich verfasste Gutachten oder Exposés eingereicht werden?
- Nein.
Können Bewerber für einen Masterstudiengang Gutachten aus dem Bachelorstudium einreichen?
- Ja.
Kann ich meine Bewerbungsunterlagen per E-Mail einsenden?
- Derzeit nicht.
Dürfen Promovierende nebenbei arbeiten?
- Deutsche Promovierende dürfen max. 10 Wochenstunden an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung bzw. 5 Wochenstunden anderweitig arbeiten.
- Bei ausländischen Promovierenden wird das Einkommen über 400 €/ (brutto) auf das Stipendium angerechnet.
2.) Wer wird gefördert?
Deutsche Studierende in Deutschland, EU-Raum und in der Schweiz
- Erststudium als Vollzeitstudiengang ohne fachliche Einschränkungen.
- Bei Bewerbungen nur für einen Masterstudiengang muss der Studiengang mindestens drei Semester umfassen.
Ausländische Studierende (nur in Deutschland)
- Vollzeitstudiengänge in Deutschland ohne fachliche Einschränkungen.
Deutsche Promovierende in Deutschland (in begründeten Ausnahmefällen auch im EU-Raum und der Schweiz)
- Außer Zahn- und Humanmedizin, Postdoktoranden
Ausländische Promovierende (nur in Deutschland)
- Außer Zahn- und Humanmedizin, Postdoktoranden
3.) Wann kann ich mich bewerben?
Deutsche Studierende (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom etc.)
- Ab dem zweiten Semester des Grund-/Bachelorstudiums mit Förderbeginn ab dem dritten Semester.
- Spätestens vier Semester vor Studienende gemäß Regelstudienzeit, wobei Bachelor und konsekutiver Master als Einheit betrachtet werden.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern!
Deutsche Studierende (Master)
- Im letzten Semester des Bachelors mit Förderbeginn 1. Semester Master (Zulassung zum Master muss nachgereicht werden!).
- Im ersten Semester mit Förderbeginn ab dem zweiten Semester.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern!
Ausländische Studierende
- Frühestens nach dem Bachelor oder dem Vordiplom oder der ersten Zwischenprüfung.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von drei Semestern!
Deutsche Promovierende
- Ab der auflagenfreien Zulassung zur Promotion an einer Universität in Deutschland (in begründeten Ausnahmefällen auch im EU-Raum und der Schweiz).
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwölf Monaten!
Ausländische Promovierende
- Ab der auflagenfreien Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität.
- Bitte beachten Sie die Mindestförderdauer von zwölf Monaten!
4.) Förderungshöchstdauer?
Deutsche Studierende
- Es wird die Regelstudienzeit nach BAföG zugrunde gelegt.
Ausländische Studierende
- Bis zum Abschluss (angelehnt an die Regelstudienzeit) jedoch maximal drei Jahre.
Deutsche und ausländische Promovierende
- Maximal drei Jahre.
5.) Wenn ich schon anderweitig gefördert worden bin, wird die Zeit angerechnet?
- Vorherige Förderungen werden angerechnet.
6.) Müssen ausländische BewerberInnen über Deutschkenntnisse verfügen?
- Ja, die Auswahlgespräche sowie die Korrespondenz werden in deutscher Sprache durchgeführt. Das Veranstaltungsprogramm der Stiftung findet in deutscher Sprache statt.
7.) Fragen zum Probestipendium
Kann man sich auch für ein Probestipendium bewerben, wenn man bereits im ersten Semester ist?
- Leider nein.
Kann man sich für ein Probestipendium bewerben, wenn man das Abitur über den zweiten Bildungsweg gemacht hat?
- Ja.
Kann man sich auch als Ausländer für das Probestipendium bewerben?
- Nein.
Die reguläre Förderung beginnt zum Wintersemester, kann ich mich auch für das Sommersemester bewerben?
- Leider nein.
8.) Bitte beachten Sie, dass wir Folgendes nicht fördern
- Teilzeitstudien
- LL.M-Programme
- Studium an Berufsakademien
- Bachelorstudien bei ausländischen Bewerbern (Ausnahme: EU und Schweiz)
- Postdoktorandenprogramme
- Studien in der Endphase und Projektarbeit sowie bei Nicht-Stipendiaten Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, Reisekostenzuschüsse, Druckkostenzuschüsse, Praktika etc.





