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Grundgesetz und bürgerliche Freiheiten im Internet

Das Internet hat eine ungeahnte Vielfalt des Informationsaustausches geschaffen und ist die Wiege einer neuen politischen Kultur. Dennoch sind viele Fragen, die hierzu für unsere freiheitliche Grundordnung essentiell sind, weitestgehend ungeklärt. So schwanken Verfassungsrechtler bei der Einordnung der Rechte des Bürgers vor dem Schutz staatlicher Eingriffe im Internet mehr oder minder willkürlich zwischen Meinungs-, Presse- oder Rundfunkfreiheit.

Wieso aber gibt es noch keine „Internetfreiheit“? Welche Forderungen müssen wir als mündige Bürger stellen, um zu gewährleisten, dass der Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Kinderpornografie nicht dazu genutzt wird, ein staatliches System der Überwachung herzustellen?

In dem Seminar in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach vom 4. bis zum 6. Juni 2010 wollen wir uns die Frage stellen, ob das Grundgesetz in der derzeitigen Form einen hinreichenden Schutz der Freiheits- und Partizipationsrechte des Bürgers im Internet gewährleisten kann oder ob eine Anpassung des Rechtekanons an das Medium unumgänglich ist.

Im Seminar sollen Lücken im System der Schutzrechte des Grundgesetzes ausfindig gemacht und Vorschläge zur Ergänzung erarbeitet werden. Den Teilnehmern soll ein Bewusstsein für die Gefahren durch staatliche Eingriffe auf der Ebene des Mediums Internet vermittelt werden. Die aktuelle politische Diskussion über die „Zensur“ von Webseiten gibt Anlass hierzu.

In Zusammenarbeit mit dem Stipendiatenarbeitskreis Demokratie

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letzte Änderung: 03.05.2010


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