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Darmstadt: Grenzen und Risiken der Online-Durchsuchung

Online-Durchsuchungen: Einfallstor Tastatur
Online-Durchsuchungen: Einfallstor Tastatur
„Das sind völlig abstruse Ideen.“ Das Urteil des Technik-Journalisten Michael Spehr über die Pläne des Innenministeriums zur Online-Durchsuchung war vernichtend. Kein Top-Terrorist würde sich damit fangen lassen, erklärte der Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Darmstadt bei einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Thema war die Frage, ob man die geplanten Online-Durchsuchungen unter dem Aspekt „Schutz für den Staat“ oder „Schutz vor dem Staat“ betrachten solle.

Der Journalist Michael Spehr nahm das Computerausspähen genau unter die Lupe und erklärte, welche Möglichkeiten es gäbe: „Ein Schadprogramm, das jetzt Bundestrojaner genannt wird, könnte per E-Mail kommen oder über eine Internetseite. Auch die Zusammenarbeit mit Herstellen von Sicherheitssoftware oder die Nutzung von Sicherheitslücken in Programmen ist möglich.“ Aber alle diese Optionen seien eigentlich nicht durchführbar, weil jeder halbwegs technisch versierte Nutzer sich davor schützen könne und die Computerfirmen schon die Zusammenarbeit mit den Behörden abgelehnt hätten. „Die wandern dann eher ins Ausland ab“, vermutete Spehr. „Die Vorschläge sind alle ziemlich blödsinnig, das einzig realistische Szenario ist das Ausspähen mittels Keyloggern“, so der Journalist.


Top-Terroristen schützen ihre Kommunikationssysteme

Dafür müssten die Ermittler bei dem Verdächtigen „einbrechen“ und den Keylogger, der alle Tastatureingaben speichert, quasi am Computer anbringen. Damit könnten alle E-Mails, aber auch Passwörter und überhaupt alles, was jemand am Computer eingibt, abgegriffen und an die Behörden geschickt werden. Dafür braucht der Keylogger allerdings eine unbewachte Internet-Verbindung, auch dagegen könnten sich Verdächtige mit verhältnismäßig einfachen technischen Mitteln wehren. Der Technik-Journalist sagte, er könne sich nicht vorstellen, dass Top-Terroristen ihre Kommunikationssysteme nicht entsprechend schützten. „Je raffinierter jemand ist, desto weniger wird er sich auf Technik verlassen“, folgerte Spehr.

Wäre er selbst Terrorist, würde er sicher kein E-Mail-Konto bei einem deutschen Internetdienst haben oder ein privates Handy nutzen: „Ich würde unter Linux arbeiten und vom eigenen Computer sicher nicht ins Internet gehen.“ Seiner Ansicht nach verfolge die Online-Durchsuchung ein ganz anderes Ziel. Die Ermittler würden es nicht bei den angekündigten zehn Verfahren pro Jahr belassen. „Es geht darum, in die Breite zu ermitteln, eine Art Rasterfahndung steckt dahinter“, vermutete Spehr. „Es wird nicht mehr auf den konkreten Verdacht ankommen, diese Technik ist nicht dafür geeignet, um Top-Terroristen zu erwischen. Es geht darum, möglichst viele Menschen auszuspähen.“ Das sei ein „Abgrund“, der sich da auftue.


„Rückfall in die 30er Jahre“

Website des BKA
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Er selbst fühle sich durch die Äußerungen der Befürworter der Online-Durchsuchung „in die Irre“ geführt. Die meisten Zuhörer teilten diese Befürchtung und sprachen in ihren Beiträgen von einem „Rückfall in die 30er Jahre“ und einem „Generalverdacht“, dem sich die Gesellschaft plötzlich ausgesetzt sähe. Es gab aber auch einzelne Stimmen, die für die Verbrechensbekämpfung alle technischen Möglichkeiten ausnutzen wollten. „Von mir aus können die Behörden jeden Schritt verfolgen, den ich mache“, erklärte ein Teilnehmer. Problematisch sei, so entgegnete Michael Spehr, die Vernetzung der Informationen. Heute könnten nicht nur komplette Bewegungsprofile erstellt werden, sondern auch durch die Verbindung mit anderen Daten ein praktisch vollständiges Bild der Persönlichkeit einschließlich der körperlichen Verfassung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen bezeichnete der Journalist als „Todesurteil“ für diese Ermittlungsmethode: „Durch den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung können Sie praktisch nichts mehr am Computer ausspähen. Die Trennung der Inhalte nach privat und Verbrechen ist nicht möglich. “Durch Verschlüsselungsmethoden wie Steganographie ließen sich private Fotos beispielsweise mit Textdateien vermischen, die Anschlagspläne enthalten könnten. „Das können Sie als Richter nicht sehen“, so Spehr. Er sei überzeugt, dass auch die seit Anfang des Jahres durchgeführte Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht „gekippt“ werde. Dem schloss sich auch die Mehrheit der Zuhörer an, die sich in der Abschlussrunde überwiegend gegen Ermittlungsmethoden aussprachen, die faktisch zur Überwachung der Bevölkerung führten.

Maria-Christina Nimmerfroh

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letzte Änderung: 12.09.2008


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