Deutsche und ausländische Graduiertenförderung

Foto: Désirée Bychara Hadjbrik Mit der Graduiertenförderung werden hoch qualifizierte deutsche und ausländische Promovierende gefördert. Die Förderung ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Thema der Promotion sollte wissenschaftlich und gesellschaftlich bedeutend sein.
Graduiertenstipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um
ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nicht
möglich. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.
Nicht
gefördert werden Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin,
Postdoktorandenprogramme, Aufbaustudiengänge und Promotionen in der
Schlussphase.
Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium
bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im
Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf nicht durch ein
Referendariat unterbrochen werden.
Sie erhalten bis spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder schriftliche noch telefonische Zwischenanfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen beantworten können.
Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt.
Die Dokumente sind ausfüll- und speicherbar - bitte folgen Sie den Anweisungen des Programms beim Speichern.





