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Deutsche und ausländische Graduiertenförderung

Foto: Désirée Bychara Hadjbrik
Foto: Désirée Bychara Hadjbrik
Mit der Graduiertenförderung werden hoch qualifizierte deutsche und ausländische Promovierende gefördert. Die Förderung ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Thema der Promotion sollte wissenschaftlich und gesellschaftlich bedeutend sein.


Graduiertenstipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nicht möglich. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich.

 

Nicht gefördert werden Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin, Postdoktorandenprogramme, Aufbaustudiengänge und Promotionen in der Schlussphase.

Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.


+ + + ACHTUNG! Bewerbungsschluss verlängert bis 31. Mai 2012 + + +


Bewerbungsschluss in 2012 ist der 31. Mai  und der 15. November.


Sie erhalten bis spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar eine schriftliche Eingangsbestätigung.


Unaufgefordert werden Sie bis spätestens 8. August bzw. 7. Februar schriftlich über den Ausgang Ihrer Bewerbung informiert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder schriftliche noch telefonische Zwischenanfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen beantworten können.



Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt.

Die Dokumente sind ausfüll- und speicherbar - bitte folgen Sie den Anweisungen des Programms beim Speichern. 
letzte Änderung: 15.05.2012

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